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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-04-01 · Heft 14 (1.4.1844) · p. Seite 197

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 14 (1.4.1844)
Date
1844-04-01
Page
Seite 197 (sequence 5)
Language
German
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197 biete des Judcnthunis haben zur Versöhnung und Besänftigung der Gemüther und zur Weckung der deutschen Gesinnung unter den für milde Worte so dankbaren Juden, wenigstens eben so viel beigetragen. Von welch' außerordentlicher Wirkung auf diesem Felde, Nathan der Weise war, die erhabenste Dichtung des großen Lessing, ist, schon jetzt ermessen zu wollen, noch unmöglich. Und Lessing und Dohm und die wenigen anderen gleichgesinnten Juden- und Menschenfreunde waren nicht die einzigen Schriftsteller, die so segensreich gewirkt. Auch Männer voll Haß und Vorurtheil, voll Neid und Falschheit gegen die Juden haben mit ihren Schriften das Feld reichlich gedüngt und locker und empfänglich gemacht; und wahrlich, der Boden wurde fruchtbar, üppig und segensreich. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Großbritannien. London, Ende Februar. Außer dem eigentlichen Erfinder der atmosphärischen Eisenbahn, H. Clegg, ist die glückliche Ausführung den Ingenieuren Herren Samuda zu danken, Männern israelitischen Glaubens, denen der Premierminister Peel in einer neulichsten Parlamentssitzung seinen Dank aussprach, indem er zugleich auf delikate Weise auf den Genius des jüdischen Volkes sehr verbindlich anspielte. — Der Stadtrath von Portsmouth hat abermals eine Petition an das Parlament gerichtet, alles, was den gebornen englischen Juden an bürgerlichen Rechten noch fehlt, diesen zu gewähren. Oesterreich. Posega, im März. (Privatmitth.) Im vorigen Monate hat die Sache der bürgerlichen Gleichstellung der ungarischen Jsraelitenschast einen bedeutenden Schritt vorwärts gethan. Möge mir gestattet sein, den verehrlichen Lesern dieses Blattes die ganze Sachlage der Landtagsverhandlungen historisch skizzirt vorzuführen, was ich zur Würdi, gung des hier zu Berichtenden für nicht überflüssig erachte. Beim vorigen Landtage 1839—40 kam die Emanzipation der Juden in Folge der fortschreitenden Aufklärung, als Zeitfrage, die bereits eine Rundreise in Europa gemacht, zur Sprache. Das konstitutionelle Ungarn konnte auf dem Felde praktischer Staatsklugheit nicht da unthätig bleiben, wo schon monarchische Gesetzgebungen gehandelt, konnte nicht mehr einer Klasse der Vaterlandskinder, das Recht vorenthalten, das alle Andern, die gleiche Lasten tragen, genießen. So kam die Emanzipation der Juden zur Sprache. Alle Rüstkammern des menschlichen Wissens wurden ausgeleert, Waffengattungen aller Art gehandhabt, die gerechte Sache behauptete das Feld. Selbst die Magnaten freuten sich durch diese Resultate den Geist des Volkes auf der Stufe der Zeit zu sehen, fanden es aber für klug, solche Schritte nur behutsam zu thun, um desto sicherer zum Ziele zu gelangen. Sie stimmten demnach nicht zur völligen Emanzipation, beschränkren sich vorläufig auf einige materielle Vergünstigungen, die in der Lhat von Bedeutung sind. Im Geiste der Zeit, ganz des berathenden Körpers würdig, ward vom Landtage eine Adresse an Se. Majestät verfasset, die zur Folge hatte, daß die Vergünstigungen im Sinne der Magnatentafel mit geringen Modifikationen allerhöchsten Orts bestätiget wurden. War nun beim vorigen Landtage die Zeitfrage das Triebrad, das das ganze Räderwerk des landtäglichen Organismus — im Interesse der Judensrage — in Bewegung und Thätigkeit setzte, so hätte sie als solche bei dem gegenwärtigen Landtage den wichtigern, große Reformen und zeitgemäße Umstaltungen zum Ziele habenden Berathungen weichen müssen, böte nicht die Judenfrage einen Stein zu dem Fundamente auf dem das neue Gebäude der zeitgemäßen Umwandelung fußen soll. Eine durchgreifende, alle Poren des städtischen Staatsmechanismus durchdringende Reform, war eine der Hauptaufgaben des gegenwärtigen Reichstages. Zu diesem Zwecke ward von einer Landtagskommission ein Plan der „neuen Städteordnung" bearbeitet. Nun lautet §. 89 des Ik. Ehestes dieses Operates: „Alle Mitglieder der städtischen Gemeinden, die weder unter väterlicher noch vormundschaftlicher Macht stehen, ohne Unterschied der Geburt und Religion, Juden nicht ausgenommen, sind Bürger." Dann folgen die nöthigen Qualifikationsbestimmungen.

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