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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-03-25 · Heft 13 (25.3.1844) · p. Seite 179

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 13 (25.3.1844)
Date
1844-03-25
Page
Seite 179 (sequence 3)
Language
German
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179 mit. Dieselbe ordnet die Vorträge der Zeit nach, und theilt fle abschriftlich den sämmtlichen Mitgliedern mit. Der Vortrag kann frei oder nach einem Konzept gehalten werden, und auf jeden wird eine freie Diskussion abgehalten. Daß auf diese Weise sich ein großer Stoff, ein reiches Feld für die Versammlung eröffnet, welches fruchte bar zu bebauen sie nicht unterlassen wird, sieht man leicht ab. Die Redaktion. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Hamburg, 10. März. (Privatmitth.) Noch immer verlautet nichts von dem Fortschritte unserer bürgerlichen Angelegenheit. Selbst die erste Instanz, den Senat, hat dem Vernehmen nach der vorzulegende Gesetzentwurf noch nicht einmal durchgemacht. Der Federkrieg hat sich seit dem Erscheinen zweier Flugschriften pro (von Feldmann und von Gallots) im Januar, ziemlich gelegt und es hat sogar der Verfasser des „schwarzen Buchs" der feige Pseudonym B. Carlo in dem „Tagwachter" eine Art rückgängige oder Flankenbewegung vorgenommen und angezeigt, er habe es nicht absolut feindlich gemeint, er habe nur die gegnerische Ansicht in ihrer Schroffheit der anderen eben so schroffen, gegenüberstellen wollen, sei blos gegen eine sofortige totale Gleichstellung und dergleichen mehr. Ihn möchten wir auf Spr. Sal. XXVI, 18.19. verweisen. Es freut uns Juden hier allgemein, daß von allen den Journalisten und Pamphletisten kein Einziger sagen kann, wir hätten auch nur einen Pfennig Geld für ihre Stimmen verwendet oder angeboten, obgleich wir überzeugt sind, mit 100 bis 200 Friedrichsd'or den ganzen feindlichen Troß besänftigen gekonnt zu haben, und obgleich es an Andeutungen hierzu nicht mangelte *). *) Um zu zeigen, wie dieselben Leidenschaften überall dieselben Mittel anwenden, und diese dieselben Wirkungen Hervorbringen, führen wir eine Stelle aus Venedey's: Irland Th. 1 S. 180 bei der Beschreibung der dortigen Religionsversolgung in der Periode 1750—82, an, wo der Fanatismus zuerst anft'ng die Stimme Goc- Bei dieser Gelegenheit können wir nicht umhin auch einige Lichtseiten an der hiesigen Stellung hervorzuheben, die man an vielen anderen Orten, wo die Juden Staatsbürger sind, vermißt. So haben die beiden Gemeinden Hierselbst die vollsten Rechte von Korporationen und juristischen Personen sogar mit der monströsen Ausdehnung dahin, daß die Staatsgewalt bei Aufnahme fremder Israeliten in den Staatsverband der Judengemeinde so zu sagen nachsteht und in der Sache ganz und gar nicht mitzureden hat. Die Atteste der Gemeinden in ihrem Ressort genießen der vollständigsten Anerkennung. Der jüdischen Kirche als solche, wird, obwol ihr Personal in dem Staats-Kalender nicht aufgeführt ist, in der Praxis zwar keine Geldunterstützung, sonst aber alle Achtung und Rücksicht zugestanden, die Geistlichen, Kirchendiener und Lehrer, die Gotteshäuser und Schulen genießen dieselben persönlichen und Sleuercxemtionen wie die christlichen. Der Juden Eid und Zeugniß, durchaus ohne auszeichnende und besonderes Mißtrauen andeutende Formalitäten"), tes im Garten der Humanität zu hören und zu bemerken, daß er nackk sei. „In den Städten dagegen übernahm der Irländer die Rolle des Juden. Ec war ein Sklave, von allen höheren Beschäftigungen mit Ausnahme der Medizin ausgeschlossen und durfte sich nur dem niedern Handel widmen. Er hatte keine Gelegenheit das gewonnene Geld wieder auszugeben, ec durste keine Grundstücke, keine Güter kaufen, er war nicht zu höheren Gesellschaften und Gesellschaftsverschwendungen zugelassen. Gewann er Geld, so mußte er notygezwungen das Gewonnene zu neuem Gewinne verwenden." Anm. des Korresp. °) Vor Kurzem brachte ein Jude Behufs des Armenrechks ein Armutds-Zeugniß von zwei glaubwürdigen Juden vor. Der gegnerische Advokat machte den Einwurf, das Gesetz fordere hier ein Zeugniß von zwei Bürgern; allein der Richter erklärte ihm kurzweg: er nehme das Zeugniß an und gefiele das der Partei nicht, so möge sic dagegen bei der höheren Instanz cinkommen, was diese aber wirklich unterließ. Ein anderer Zug ist der folgende. Bei unserer sehr schweren Brandsteucr muß jeder Reklamirende sein Einkommen beschwören. Der diesem Geschäft Vorgesetzte Senator verlangte von den reklamirenden Juden die Beeidigung in den sonst üblichen Worten „bei dem wahren Gott Adonai." Die Juden aber bemerkten, daß die Christen nur „auf ihren geleisteten Bürgereid" belheuerten und wollten sich deshalb jener Formel nicht mehr unterwerfen. Sofort nahm der Herr Sena-

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