Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 12 (18.3.1844)
- Date
- 1844-03-18
- Page
- Seite 166 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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166 ternehmung halten, und daß diese Idee ihrer Ansicht nach nicht nur für die k. fr. Städte sondern für's ganze Vaterland gefährlich ist. Die Erhebung der Juden zu Staatsbürgern d. i. die Betheilung derselben an allen bürgerlichen Rechten im Vaterlande, ist keine so unwichtige Frage, die durch ein Paar Worte im Vorübergehen hingeworfen entschieden werden kann. Soll das Gesetz seinem Zweck entsprechen, nützliche Früchte tragen, so müssen wir vorerst bas Volk darauf vorbereiten. Und wenn wir eine fremde Institution bei uns einführen wollen, die etwa dem Charakter und den Gebrauchen unseres Volkes gradezu entgegen ist, müssen wir so behutsam und langsam als möglich zu Werke gehen, nicht aber die fremdartige dem ganzen Lande oder einem Theil desselben mit Gewalt aufdringen, sonst bleibt das Gesetz ein todter Buchstabe und gehet nie in Erfüllung; und ein mißlungener Versuch kann immer mehr schaden als nützen. Ich nehme keinen Anstand es auszusprechen, daß zur Belheiligung der Juden an den bürgerlichen Rechten in den k. Freistädten weder die fr. Städte selbst vorbereitet, noch die Juden genug gereist sind.-. Ich frage,nun, stehen die Juden in sittlicher oder in politischer Beziehung den übrigen Bürgern des geliebten Vaterlandes gleich? Man kann ohne Anstand sagen, sie sind nicht nur nicht gleich, sondern wollen sich, uns nicht einmal in dieser Beziehung annähern. Und diese Fremdheit der Gemüther unserer Bürger unter einander beruht lediglich in der Erziehung. Hinsichtlich der Juden aber liegt dieß nicht bloß in dem Mangel an Erziehung, sondern in dem Labyrinthe alter Vorurtheile, aus deren Abgrund der Jude sich selbst in der gegenwärtigen Zeit der Aufklärung nicht herausheben läßt. Ich rede hier nicht von den in den Büchern Mosis begründeten Prinzipien der jüdischen Religion; denn die mosaische Religion ist in Hinsicht ihres moralischen Theiles eigentlich aus reiner Politik und aus den damaligen Umständen der jüdischen Nation entsprungen. Aber so wie ich nicht glauben kann, daß es einen Christen giebt, der das Gesetz Moses nicht achtet, die Weisheit jenes großen Gesetzgebers, seine tiefe Einsicht in den Charakter der jüdischen Nation nicht bewundert, so kann ich mir anderseits nicht denken, daß irgend ein Christ die Kasuistik der Rabbiner die 140, 23t) ja 500 I. n. Ehr. in den Mantel des Bigotismus, Egoismus und der Verfolgungssucht gegen andere Religionen durch die Mischna und Gcmara oder wie man dieses Werk Talmud nennt, nicht verdammt. Ich will mich nicht über alle jene Uebel auslassen, durch welche der Talmud den Juden, fern von allen Nationen erhält; auch behaupte ich nicht, daß alle Juden an den unmoralischen Lehren und den der Wohlfahrt des Staates entgegenstrebenden Satzungen fest Hallen; vielmehr haben feit J830 mehrere jüdische Gelehrte darüber den Stab gebrochen, und siehet man aus das Ausland, so findet man, daß in den letzten Dezennien die Dämmerung einer neuen Epoche für sie angebrochen ist; ich behaupte nur, daß der tausendmal größere Theil der I. besonders wegen der Engherzigkeit ihrer Rabbinen noch unter talmudischer Bigotterie seufzt. Wenn aber in unserem Vaterlande die Nation für die Betheiligung der Juden an den bürgerlichen Rechten sorgen will, hat er das Recht zu verlangen, daß dieselben vorerst sich uns annähren, sich bemühen aus der krassen Unwissenheit alter finsterer Zeiten sich hervorzuwinden, und daß sie sich vorerst von jenen nur durch den Fanatismus ihrer Rabbiner ihnen eingeflößten Grundsätzen lossagen, welche dem Bestände des Staates und der Wohlfahrt der Bürger schnurstracks zuwiderlaufen. Allerdings sind es schöne philantropische Prinzipe, welche besonders in neuerer Zeit die Männer der Reform hinsichtlich der Emanzipation leiten; jene Grund-! Wahrheit läßt sich jedoch nicht ableugnen, daß wenn : es sich um die Einsetzung einer ganzen Volksklaffe; in bürgerliche Rechte handelt, der Gesetzgeber bei sei-! ner Philantropie an jenes Staatsprinzip nicht ver- I gessen darf „videat senatus, ne quid respublica detrii lnenfi cajdat.“ Besonders in solchen Ländern wie! unser Vaterland, wo Millionen noch warten, in die Schanzen der Konstitution ausgenommen zu werden. — Ich sehe das Haupthinderniß der Judenemanzipation vorzüglich, in den mysteriösen Religionszeremonien, in ihrer Theokratie; anderseits ist unstreitbar, daß die Wohlfahrt des Staates lediglich auf die Vaterlandsliebe beruhet, und wo diese nicht im Herzen der Bürger lebt, hört der Staat auf ein Staat zusein, ist er ein Volkshaufe, der leicht verschwindet.— Die Juden haben vermöge dem Talmud (den sie nach Oertel höher als die B. M. schätzen) kein Vaterland, und können keines haben; denn die Rabbiner flößen ihnen schon in der Jugend ein, daß sie nur