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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-03-11 · Heft 11 (11.3.1844) · p. Seite 155

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 11 (11.3.1844)
Date
1844-03-11
Page
Seite 155 (sequence 7)
Language
German
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155 Deutschland. Hannover, im Februar. (Privatmitth.) Wir haben in der jüngsten Zeit öfter von Vorlesungen über jüdische Geschichte gelesen, die in verschiedenen Gemeinden gehalten werden. Es ist dies gewiß eine erfreuliche Erscheinung. Denn wie es einerseits ein neu erwachtes Interesse an dem Judenthum überhaupt, eine endlich durchgedrungene Reaktion gegen jenes vornehme Jgnoriren und geflissentliche Vonsichweisen alles Partikulärjüdischen bekundet, so ist es andrerseits von dem größren Einflüsse auf die religiösen Ansichten der Einzelnen, mithin auf den günstigen und richtigen Gang der Reform unsrer religiösen Angelegenheiten überhaupt. Es wäre unnütz beweisen zu wollen, daß man, um ein Gegebenes, historisch Gewordenes zu verstehen, dessen Entwicklungsgeschichte kennen muß; es braucht nur angedeutet zu werden, daß durch diese Kenntniß, und nur durch sie, der Ueberschätzung wie der ungebürlichen Verachtung des Hergebrachten gleichmäßig vorgebcugt wird. — Auch wir erfreuen uns seit ungefähr einem Jahre solcher Vorlesungen. Herr Kand. S. Meyer von hier hat vor einem gewählten, zahlreichen Publikum, das aus Herren und Damen, der Elite unsrer Gemeinde, die keiner andern an Bildung nachstcht, bestand, im verflossenen Sommer über die Geschichte der Juden während der Zeit des zweiten Tempels gelesen, und in diesem Winter giebt er uns die Fortsetzung, worin er die Geschichte der Zerstreuung fürerst bis auf Mendelssohn's Zeit fortzuführen versprochen hat. Wir müssen gestehen, daß das sonst so begründete Sprüchwort vom Propheten in seinem Vaterlande diesmal keine Anwendung findet. Die Vorlesungen des Herrn M. bilden in unsrer sonst sehr stillen und ruhigen Gemeinde ein Evenement, sie werden mit steigendem Interesse gehört; sie entsprechen aber auch vollkommen ihrem Zwecke. Herr M. giebt uns eine gedrängte, höchst übersichtliche und anschauliche Erzählung der Begebenheit, er geht räsonirend und pragmatisch auf die Gründe der Fakta und der ganzen Entwickelung ein; er schrickt selbst von einem, freilich leichten Besprechender Evolutionen der religiösen Anschauung, der Philosophie des Judenthums, kurz der mehr theologischen Seite, nicht zurück, und das Ganze wird von ihm durch siete Beziehung auf die religiösen und politischen Zustände der Jetztzeit in meist humoristisch-satirischen, oft sehr treffenden, Bemerkungen belebt. Der Styl seiner Vorträge ist eben so leicht und gefällig, als angemessen und würdig, jeder derselben bildet ein künstlerisch abgerundetes Ganze mit einer, meist von einem Spruche irgend eines Dichters oder Weisen ausgehenden Einleitung und einem angemessenen Schluffe, kurz die Vorlesungen entsprechen den verschiedensten Anforderungen des in seinen Ansprüchen sehr gemischten Auditoriums, sie sind eben so unterhaltend als belehrend. — Wir haben mit dieser Relation gezögert, weil wir Herrn Meyer erst durch die in der Behandlung weit sprödere und schwierigere Geschichte der neueren Zeit seine Meisterschaft beurkunden lassen wollten, halten sie jetzt aber um so weniger zurück, als wir dadurch dem geehrten Manne öffentlich ein Zeugniß unsrer Dankbarkeit und Hochachtung ablegen wollten, in das gewiß Jeder seiner Zuhörer mit uns einstimmt, und wir zugleich hoffen, dadurch noch manche andere israelitische Gemeinde zur Nachahmung und zur Veranstaltung ähnlicher Vorlesungen anzuspornen. — X. Hannover, 25. Februar. (Privatmitth.) So eben ist in der „Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover No. 6 eine „Bekanntmachung, das jüdische Synagogen-, Schul- und Armenwesen betreffend," erschienen. Der erste Artikel „Allgemeines" enthält folgendes Bemerkenswerthe: „§. 3, „Der Dienst eines Schächters soll von dem Dienste des Unter-Rabbiners und da, wo es thunlich ist, auch von dem des Lehrers getrennt werden." tz. 4. „Für jüdische Armenpflege sollen, sofern nicht nach $. 49 des Gesetzes eine Verbindung mit der christlichen Statt findet, größere und kleinere Verbände bestehen. Dem kleinern Verbände soll die gewöhnliche Armenpflege, dem größern sollen, nach näherer Bestimmung der Landdrostei, solche Ausgaben obliegen, welche die Kräfte des kleinern übersteigen, namentlich Kosten des Unterhalts der Armen, welche in Gemüthskrankheit oder in sonstige langwierige Krankheit verfallen sind." §. 5 und ö. „Der kleinere Verband soll in der Regel durch die Synagogen-Gemeinde gebildet werden. Die größeren Verbände sind von der Landdrostei mit Unserer Genehmigung festzustellen."

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