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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-03-04 · Heft 10 (4.3.1844) · p. Seite 143

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 10 (4.3.1844)
Date
1844-03-04
Page
Seite 143 (sequence 11)
Language
German
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143 Sachsen, Oesterreich, Preußen, Frankreich, Braunschweig, Baiern, auf Staatskosten eingeführt wurde; — mehrere von kleineren Fürsten unternommene Porzellan-Fabriken, wie jene zu Höchst in Nassau, zu Baden, zu Frankenthal, zu Sitzcndorf u. a. m. konnten sich selbst durch fürstliche Zuschüsse nicht erhalten; und erst in neuerer Zeit mußte die Stuttgarter Fabrik nach dem Anträge der Landstande aufgehoben werden, weil sie nicht.rentirte. In Ungarn ist daher ein so zweifelhaftes Unternehmen um so verdienstlicher, als es wol in keinem Lande leichter ist, mit baaren Kapitalien ohne Risiko und ohne Mühe reichlich zu ernten, ohne gesaet zu haben."- Daß dies selbst nicht ohne politische Bedeutung ist, ersieht man aus dem „ungar. Morgenblatt" No. 177, wo es heißt:-„und wenn die in neuester Zeit durch die Israeliten Ungarns den löbl. Reichsständen überreichte Petition um Verleihung gleicher Rechte mit den andern Bürgern dieses Landes auch auf ihre Leistungen im Gebiete der Industrie sich gründet, so gebricht es ihnen da nicht an den thatkräftigsten Beweisen; und vorzüglich dürfte das diesfallsige Leisten des Hrn. Moritz Fischer, der unserem Vaterlande die erste und einzig bestehende Porzellanfabrik errichtete; ein vorleuchtendes Argument dazu liefern rc.-" Kcszthely, im Februar. (Privatmitth.) An die löbl. Direktion der hiesigen Ackerbauschule (Georgikon) ist unlängst — ich weiß nicht von welcher Seite — die Frage ergangen, ob auch einem Juden gestattet sei an derselben zu studiren, — die Frage ist bejahend beantwortet worden. Bis jetzt aber hat noch Niemand von dieser Erlaubniß Gebrauch gemacht. X — n. Preußen. Halle, 15. Februar. Kein Argument stellte sich uns in neuester Zeit schwieriger entgegen, als das „des christlichen Staates," um so schwieriger, weil jede Gegenrede von unsxer Seite als parteiisch zurückgewiesen wurde. Um so wichtiger ist es, christliche Stimmen darüber zu vernehmen, und heben wir daher aus der Aachener Ztg. aus einem Korrespondenzartikel Folgendes hervor: „Die „Jahrbücher der Gegenwart," die seit Juli vorigen Jahres nach dem Tode der Deutschen Jahrbücher in Tübingen entstanden, haben ihre bisherige Form verändert und erscheinen statt in halben Bogen, in Monatsheften. Das erste Heft, Januarheft 1*544, ist bereits erschienen und enthält in 83 Seiten 4 Abhandlungen nebst einem kurzen Vorwort, nämlich „der christliche Staat und die Wissenschaft," die Belgischen Bilder," „das wissenschaftliche Leben in Berlin, I.," „die neuere Tragödie und ihr Verhältnis zur Gegenwart." Auf die erste und dritte wollen wir hier etwas mehr aufmerksam machen, da sie unseres Erachtens die bedeutenderen, den Interessen und Bewegungen der Gegenwart am entsprechendsten sind. Der Standpunkt, von dem aus überhaupt die Jahrbücher geschrieben sind, wird in der Vorrede kurz und noch schärfer ausgedrückt, als beim ersten Erscheinen. Sie sollen eine Zeitschrift sein, welche durch selbstständige Erörterung die schwebenden Zeitfragen, die geistigen oder materiellen Interessen der Gegenwart zu fördern bezwecken, und damit die nach Außen gekehrte, an die politischen Tagesschriften angranzende Seite der Literatur und Wissenschaft vertreten: Alles dies zur Verständigung der Gegenwart über sich selbst und ihre Zukunft. In diesem Geiste sind auch die angeführten Abhandlungen geschrieben. Die erste, „der christliche Staat und die Wissenschaft," hat nur einen Theil der Ausgabe gelöst, nämlich das Prinzip des christlichen Staats; sein Verhälkniß zur Wissenschaft soll erst folgen. Dieser erste Theil, als dessen Verfasser sich Hr. Professor Zeller in Tübingen nennt, sucht zuerst festzustellen, was unter christlichem Staat verstanden werden müsse, um dann nachzuweisen, wie unmöglich er vernünftig bestehen könne. Der christliche Staat als Prinzip einer politischen Theorie kann nur heißen, daß das Staatsleben, in besonderm Sinne durch die Religion bestimmt sein solle, daß das Dogma zugleich Staatsgesctz, der christliche Glaube und die christliche Gottesverehrung Bürgerpflicht sei, daß jeder Staatsbürger zugleich Himmelsbürger sei und jeder Abfall vom Christenthum für Staatsverbrechen gelte. In einem solchen Staate muß also vollständige Identität von Politik und Religion herrschen, oder vielmehr die erste muß von der letztem abhängig sein. — Dies kann unmöglich sein; denn Staat und Kirche haben verschiedene Zwecke, und somit verschiedene Organismen; die Religion hat es mit der ewigen Seligkeit zu thun, der Staat mit

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