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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-03-04 · Heft 10 (4.3.1844) · p. Seite 136

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 10 (4.3.1844)
Date
1844-03-04
Page
Seite 136 (sequence 4)
Language
German
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136 Tenn da das Kind nicht blos dem Vater, sondern Israel! gehört, da es Israel verpflichtet ist, dessen Nationalberuf > darzustellen und zu erfüllen, so muß die Gemeinde nun auch Vaterstelle bei ihm vertreten und dafür sorgen, daß es diese Pflicht erfülle. Th eil II. So klar mir das Vorhergehende scheint, so glaube ich j doch meine Aufgabe noch nicht ganz gelöst zu haben, ehe; ich nicht noch folgende Frage zu entwickeln versucht habe. Nämlich: Stehet die große Anzahl Derer, die sich im heutigen Judenthume nicht an die Speisegebote und Sabbatsfeicr halten, nicht gleich mit Dem, der seinen Sohn der Beschncidung nicht unterziehet? Und wenn Dieser sich in ein offenbar feindseliges Verhältnis; gegen das Judenthum gesetzt hat, verhalt es sich mit Jenen vielleicht ebenso? Allerdings muß zugegeben werden, daß die, welche die Speisegebote und den Sabbat nicht beobachten, sich in einem beklagenswertben Jrrthume befinden. Gewöhnlich giebt man an, die Speisegebote hatten blos einen klimatischen, diätetischen Zweck gehabt. Daß diesem nicht so ist, ist leicht zu zeigen (vgl. meine Mcssiaslehre der Juden, S. 168, ff.). Dort habe ich auch die Genesis dieses Jrrthums nachgcwiesen. Für die Sabbatmtweihung führt man entweder an, daß man nicht zugebe, daß Dieses oder Jenes nach dem Mosaismus Arbeit heiße, oder man entschuldigt sich auch mit der Noth der Zeit, die nicht zu ruhen erlaube (vgl. daselbst S. 185, ff.). Aber darin liegt auch der wesentliche Unterschied. Es ist kein Streit um das Prinzip des Judenthums, sondern darum, ob Dieses oder Jenes wesentlich zum Judeuthum gehöre. Die Sabbat > und Speisegeboten.Uebcrtretcr wellen immer noch als Juden betrachtet sein, erklären das spezifische Prinzip des Judenthums heilig und haben sich daher auch nicht ein feindschaftliches Verhältnis; zu demselben gegeben. Zwar behauptet der Talmud, daß bbrüi iTöfnsn das ganze Judenthum übertreten habe; aber da muß man den Unterschied der Zeiten nicht verkennen. Die Sabbatsfeier ist dem Hcidenthum gegenüber der Ausdruck des Fundamental-Bekenntnisses des Jndenthums, daß Gott die Welt g c sch a f fe n h a b c. Wer also zu den heidnischen Zeiten des Talmud den Sabbat öffentlich verletzte, erklärte damit öffentlich, daß er nicht an die Swöpfung glaube, und verleugnete somit den Grundgedanken des Judenthums. Die Wahrheit der Schöpfung ist aber in unserer Zeit so zum allgemeinen Bewußtsein geworden, daß auch Die, die am Sabbat arbeiten, sie damit keineswegs leugnen wollen. Somit haben sich weder die Sabbatverletzer noch Die, welche biblisch verbotene Speisen genießen, Ln ein offenbar feindliches Verhältnis; zum Judenthum gesetzt und sind daher immer noch als Solche zu betrachten, denen der jüdische Religionsgedanke heilig ist. Ganz anders verhält es stch mit Dem, der seinen Sohn nicht der Beschneidung unterziehet. Gr kann 1) nicht geltend machen, daß er am jüdischen Religionsgedankcn immer noch fesihalte und nur die Beschneidung als etwas minder Wesentliches ansehe. Denn indem er nicht nur für sich dieselbe negirt, sondern auch seinen Sohn derselben entziehet, begeht er vor Allem ein Verbrechen gegen die Gewiffensfreibeit seines noch unschuldig gen Kindes. Gr erschwert dcmsetbcn, selbst zu entscheiden, was wesentlich oder unwesentlich im Iudenthume ist: 2) müßte er, um dieser Kategorie zugezählt werden zu können, vor Allem erklären, welche Zeremonien ihm noch für heilig gelten; da er sich aber mit der Beschneidung all' und jeder Zeremonie, dem Prinzip der jüdischen Zeremonien überhaupt, entgegensetzt, erklärt er damit offenbar, daß ihm der speziell jüdische Religionsgedanke nichts gelte, und steht also dem Judcnthum als solchem, dadurch, daß er auch Andere dem jüdischen Religionsgedanken zu entfremden versucht, feindselig gegenüber. Indem ich aufrichtig wünsche, daß diese Vorstellung GtwaS beitragen möge, die irrenden Brüder zum Bewußtsein zurückzubringcn, zeichnet hochachtungsvoll Gw. Hochwürden ergebenster der Obcrrabbiner des Großherzogthums Luxemburg, ün Samuel Hirsch. Zeitungsnachrichten. Palästina. So eben ist der Redaktion folgendes Schreiben zugckommen, welches sie der jüdischen Welt der ganzen Lange nach initlheilt, um darüber urtheilen zu rönnen. Jerusalem, den 31. Oktober 1843. Wolgeborncr Herr, Hochgeehrtester Herr Doktor! Ihre geehrte, rheure und liebevolle Zuschrift d. d. 9. Januar, machte ich mir sogleich umgehends

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