Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 10 (4.3.1844)
- Date
- 1844-03-04
- Page
- Seite 135 (sequence 3)
- Language
- German
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135 Natürlichkeit den Beruf hat, sind ihm daher alle Menschen gleichberechtigte Brüder, zu gleicher geistiger Würde von Gott geschaffen, so genügt er seiner religiösen Pflicht. Anders der Jude. Ohne vermöge seiner natürlichen oder geistigen Anlagen besser zu sein als die übrigen Menschen (Deut. 7, 7; ibid. 9, 4— 7), hat er doch vermöge der göttlichen Gnade den Beruf empfangen, Lehrer, Priester der Völker zu sein, an seinem Leben und an seinen Schicksalen es den Völkern zum Bewußtsein zu bringen, was wahr und was lügenhaft ist, was vor Gott bestehet und was zu Grunde gehet. Diesen seinen religiösen Beruf muß der Jude sich und seinen Brüdern und auch der Menschheit durch religiöse Symbole immer in's Gedachtniß zurückrufen, durch sie sich immer seine Geschichte und seine religiöse Aufgabe vergegenwärtigen, und das ist der Schlüssel zum Verständnis; der jüdischen Zeremonien. Wer den Einfluß heiliger Handlungen, würdig ausgeführt, auf das Gemüth des mittelbar oder unmittelbar Teilnehmenden kennt, wird daher darüber nicht im Zweifel sein, daß die Ausübung der jüdischen Zeremonien ein nothwendiges und zweckmäßiges Mittel zur Erreichung, Fortpflanzung und Erfüllung des jüdischen Religionsgedankens sind, und daß der jüdische Religionsgedanke durchaus abhanden gekommen sein muß und fern zu halten gestrebt wird, wo man die jüdischen Zeremonien insgesammt als ein überflüssiges Joch betrachtet, das nicht schnell genug abgeworfen werden könne. Ob derart Menschen noch Religion haben, laßt sich allerdings weder bejahen noch verneinen, da das, was man Religion haben gewöhnlich nennt, etwas so völlig Unbestimmtes ist, daß sich nichts Gewisses darüber sagen läßt. Jedenfalls haben sie aber den jüdischen Religionsgedanken völlig verläugnet — denn sie wollen sich und ihre Brüder nicht erbauen und zum jüdischen Religionsgedanken erheben, was ja nur durch die Heilighaltung der Zeremonien geschehen könnte — und haben sich dem Christlichen nicht zugewendet — denn dieses gestehet nur dem Glauben die Kraft zu, vom jüdischen Gesetze zu erlösen, so lange aber der Glaube nicht durch die höhere Gnade in der Taufe empfangen ist, bleibt das jüdische Gesetz gültig. Das Judenthum andrerseits kann sich dabei nicht beruhigen, daß seinen Mitgliedern der jüdische Religionsgedanke abhanden gekommen ist; denn da die Priesterpflicht des Juden keine freiwillig übernommene, sondern mit der Geburt empfangen ist, so ist das Judenthum (rvrV N7 Varna*' Va) dafür verantwortlich, daß jeder seiner Angehörigen von seinem Nationalberufe erfüllt und durchdrungen sei. Es muß also immer darauf bedacht sein, seine irrenden Kinder vom Bessern zu überzeugen und für dasselbe zu begeistern. Unter diesen jüdischen Symbolen steht die Beschneidung obenan. Von jeher wurde sie bei den Juden hoch und heilig gehalten; Ströme Blutes wurden für sie zu den Zeiten der Makkabäer vergossen, und so oft man das Judenthum völlig negiren wollte, war es ein Verbot der Beschneidung, worin sich dieser Versuch mauifesiirte. Was es heißen sott, daß die Beschncidung auf dem Sinai nicht wiederholt worden sei, verstehe ich nicht— (die angeführten Nummern des Frankfurter Journals kann ich mir, wie gesagt, hier nicht verschaffen) — da doch Moses (Erod. 12, 43, 44, 48) die Beschncidung so sehr für ein Fundamentalgesetz des Judenthums erklärt, daß sie die Bedingung sine qua non zur Teilnahme an dem Stiftungsopfer der israelitischen Nationalität, des Pesachopfers, ansmacht. Und mit Recht. Die Beschneidung symbolisirt mehr als jede andere Zeremonie den ganzen jüdischen Religionsgedanken. Sie deutet an, daß die Geburt des Juden ihn schon zu einer höher» Aufgabe verpflichtet; daß diese Pflicht u «ablösbar von ihm ist und er sich ihr, ohne Pflichtverletzung, niemals entziehen kann; daß sie aber darin bestehet, geschwächt an irdischen Mitteln, nur der Kraft des Geistes vertrauend, in der Welt zu kämpfen, zu dulden und standhaft zu leiden, bis daß das Bose in seiner Nichtigkeit aufgezeigt und das Gute anerkannt sei. Die Pflicht, seinen Sohn der Beschneidung zu unterziehen, liegt daher vor Allem dem Vater ob, denn ihm hat Gott den Sohn gegeben, nicht daß er willkührlich mit ihm walte und über dessen Zukunft nach Belieben bestimme, sondern daß er ihn seinem heiligen Beruf als Mensch und als Israelit entgegenführe. Entziehet er seinen Sohn der Beschneidung, so hat er damit faktisch erklärt, daß ihm Israels Aufgabe nicht nur nichts gelte, sondern daß er auch Alles aufbiete, dem Judenthum keine neue Glieder zuzuführen. Er hat sich daher nicht nur in ein gleichgültiges, sondern in ein förmlich feindseliges Verhältniß gegen das Judenthum versetzt. Das Judenthum seinerseits kann aber weder ihn noch seinen Sohn je aufgeben, es kann ihm niemals das Recht zngestehen, seine Pflicht als Israelit nicht zu erfüllen, sondern muß diese Erfüllung immer wieder von ihm fordern. Es protestirt immer dagegen, daß ein Jude je aufhören könne, die Pflicht, Israels Nationalberuf darzustellen und zu erfüllen, übernommen zu haben. Und in Beziehung auf den Sohn tritt nun (r-j5H m*P Kap. 161, 10) die Gemeinde an die Stelle des pflichtvergessenen Vaters.