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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-02-26 · Heft 9 (26.2.1844) · p. Seite 128

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 9 (26.2.1844)
Date
1844-02-26
Page
Seite 128 (sequence 12)
Language
German
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128 ausgeschlossen, gezwungen ist, sich dem Kleinhandel hinzugeben, und oft auf unerlaubten Wegen sich sein Leben zu fristen, wobei es ein Wunder ist, wenn man noch ein Paar Rechtschaffene unter ihnen findet; er malte ferner die Lage des reichen und gebildeten jüdischen Jünglings aus, der wohlerzogen unter.seine Mitmenschen tretend, aber überall bittern Hohn und Zurücksetzung fühlend, keinen seinen Talenten angemessenen Posten findend, genöthigt ist, sich durch Geld Einfluß zu verschaffen und öfters auf Abwege zu gerathen. „Bedenken wir, so sagte er — daß die Juden immer die beste Melkkuh der Beamten gewesen." — Wenn der Jude den Christen hassen würde (dessen man ihn fälschlich anklagt), so ist es kein Wunder, denn wer liebte seinen Unterdrücker? Und dennoch kann man im Durchschnitte sagen, daß dem nicht so sei; Sprecher sah oft, daß Juden Christenbettlern Almosen gegeben. Eher könnte man im Christen einen derartigen Haß wahrnehmen, aber diese gegenseitige Abneigung wird aufhören, wenn wir ihnen Rechte geben. Diese Antipathie wird im höchsten Grade in den Städten bei dem Bürgerstande bemerkt, dessen Glieder, als im Jahre 1840 der Landtag wegen der durchschnittlichen Mehrheit der Komitate ihnen einige Rechte verleihen wollte, sich nicht schämten, nach Wien zu laufen und dort gegen den Antrag aufzureizen. Aber dadurch wird das Wohl der Freistadte nicht befördert; denn wir sehen, daß in Marktflecken, wo den Juden erlaubt worden, Laden zu errichten, die christlichen Kaufleute nicht nur nicht zu Grunde gingen, sondern Industrie und Wohlstand sich emporschwangen. Die 'Ursache dieser Antipathie in den Städten suche man hauptsächlich darin, daß daselbst bisher geschlossene Körperschaften entschieden, die ihr eigenes Interesse engherzig befördern und ihre verständigem und fleißigem Mitbürger nicht in den Kreis lassen wollten, in dem sie sich selbst bereicherten. In den Komitaten herrsche deswegen ein besserer Ton, weil daselbst die Verhandlungen nicht verschlossen sind. Sprecher kann auf den Preßburger Exzeß gar kein Gewicht legen, ähnliches zu verhindern sei die Sache einer festen Regierung. — Um Vorurtheile zu schonen, dürfe man nicht ungerecht sein; wenn wir jedesmal die herrschenden Präjudizien dem Fortschritte in den Weg rollten, wie weit kämen wir dann? So z. B. wenn wir die Vorurtheile der Aristokraten gegen die Befähigung der Nichtadeligen zu Aemtern beachten wollten! Es giebt Vorurtheile, die nicht ganz ungegründet sind, und dann müssen wir nach Ausgleichung trachten; aber wenn dieselben bloße unumwundene Ungerechtigkeiten sind, dann müssen wir sie ohne Zaudern und Schonung ausrotten. — Auch in Rücksicht auf wirkliche Verbrecher setzte der Kriminal-Gesetzentwurf fest, daß nach überstandener Strafe ihnen kein entehrender Stempel aufgedrückt werde; was haben denn nun die Juden Größeres verbrochen, daß sie von den bürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind? — Verflossenen Landtag wurden wir dahin beschieden, daß die Emanzipation nur stufenweise vor sich gehe; machen wir also jetzt abermals einen Schritt dem Ziele näher; denn das erwähnte Landtagsgesetz verdiente kaum den Namen eines Almosens, es war kaum mehr als Ironie. Kann man mit solch einem Gesetze eine Nation befriedigen, die alle Kosten und Opfer gemeinschaftlich trägt und von der die Gefängnißtabellen zeigen, daß sie moralisch nicht verderbter sei, als andere Religionsangehörige. Ein anderer Einwurf bleibt nun nicht übrig, als die Religions- Verschiedenheit; aber darum werden wir doch niemandem Rechte versagen, wir, die wir cs für unfern größten Ruhm halten, für Religionsfreiheit zu kämpfen? Ein anderer Komitats-Ablegat sprach weitläufiger auf jenem Felde, das seine Vorgänger ihm freigelassen hatten. Da schon alle Gründe der Philanthropie ausgebeutet waren, und all das, was zum Herzen spricht, vorgebracht, richtete er seine Gründe an den Verstand. Ihm zufolge darf man bei dieser Frage die politischen Rücksichten nicht unbeachtet lassen, welche die Ausführung des Entwurfs begleiten; nämlich die Nationalität, durch die er Alles, ohne die er aber nichts wünsche. — Der Staat hat zweifelsohne das Recht, die Religion zu untersuchen, die er in seinen Schooß aufnimmt; aber der sogenannte tolerirte Glaube verträgt sich weder mit der nüchternen Politik, noch mit der Gerechtigkeit; denn wenn die Religion der Moral und dem Staatszwecke zuwider läuft, dann muß man sie abschaffen; wenn sie sich mit denselben verträgt, dann muß man sie nicht blos dulden, man muß sie auch der Rechte anderer Glaubensparteien theilhaftig machen. Hier gilt keine Mittelstraße; verdammen und dennoch dulden, ist

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