Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-02-26 · Heft 9 (26.2.1844) · p. Seite 120

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 9 (26.2.1844)
Date
1844-02-26
Page
Seite 120 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3225335-3225345--05867-3314649
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

120 liü na Viftb, wie bei den undProselyten, sondern: 'w irp^an und Eines ist dem Andern gleichgestellt, substituirt, so wie der Ausdruck -ry.y. „bundbrüchig werden" wieder x«? i^o/^v auf die Unterlassung und Aufhebung des Beschneidungs-Bundes bezogen und beschränkt ward. Der Sprachgebrauch ist in solchen volkstümlichen Dingen oft bezeichnender als Statut und Satzung. Man nenne uns eine Periode im Judenthume, in der die Unterlassung der Beschneidung nicht mit Bundesbruch und Abfall gleichbedeutend und identisch erachtet ward. Selbst die besiegten und in den Staatsverband aufgenommenen Jdumäer mußten sich der Beschneidung unterwerfen (Jos. Antiqu. 13, 9, 1). Bekannt ist, wie unter den griechischen Juden gegen das rfw den enifTTTaouog geeifert ward, weil er eben aus dem Bestreben bervorging, das äußere Charakteristiken zu verheimlichen; selbst im neuen Testament, als schon längst die Beschneidung nicht mehr als bindend und verpflichtend für den Christen anerkannt ward, wird der Epispasmus als perfid und gesinnungslos abgewiesen, und die christlichen Ausleger bemerken bei der Gelegenheit (I. ad Corinth. 7, 18): „Sub. vel. lest, circumcisio ohservari (lehebat ui praeceptum divinum, erat enim sigmim foederis inlcr Dcurn et komines et signaculum salulis.“ Wir können in der That uns nicht genug wundern, wie Männer von Verstand und gesundem praktischem Sinne auch nur die Möglichkeit sich denken konnten, mit Reformplanen und Vorschlägen der Art durchzudringen, gegen die sich das Volksbewußtsein, das Selbstgefühl, der Instinkt, der den Juden bisher so sicher geleitet hat, sträuben und empören mußten. Welche Garantien bietet Ihr uns für eure Treue und Anhänglichkeit in und an dem väterlichen Bund und Glauben, wenn Ihr Alles, was ihm bisher als solche galt, von Euch abthut, abweiset und abwehret? Unsere Synagogen und Gotteshäuser habt Ihr verlassen, unsere Schulen habt ihr gemieden, unsere Sabbate entweihet, unsere Feste mit uns nicht gefeiert. Unsere heiligen Schriften und Urkunden sind Euch Schriften menschlicher Schreiber, an denen die Kritik sich erst zu versuchen und zu erproben hat, ob und inwiefern sie noch für den Glauben und das Leben ein Haltbares und Gültiges haben. Die Lehren und Satzungen, Sprüche und Lebensregeln, Traditionen und Ueberlieserungen unserer Weisen, in denen wir den Scharfsinn und Tiefsinn, die Alles durchdringende Schärfe des Geistes, die gereifte Erfahrung, die erhabene, sittlich reine Lebensansicht, bewundern und verehren, — sind Euch Aberwitz und Thorheit, weil Ihr Euch nie die Mühe gegeben, die Räthsel der Vergangenheit zu lösen und in den tiefen Schacht der Wahrheit und Weisheit einzudringen. Eine Offenbarung, wie wir sie erkennen, wollt Ihr nicht gelten lassen. Unsere Erinnerungen sind Euch in Vergessenheit gekommen, die Männer des Wortes und der That, die Helden des Schwertes und des Geistes verschollen und verblichen, unsere Hoffnungen und Verheißungen — Traum und Täuschung, leere Illusionen! Keine Offenbarung, keine Providenz, die über Inden und Judenthum gewacht und gewaltet! Wozu nun die Täuschung, wozu das Possenspiel? Sagt Euch tos von uns! Ihr habt nichts gemein mit uns! Ihr redet von dem Zwange, den wir Euch auferlegen, Euerm Gewissen anthun; und wir sollten den Zwang uns gefallen lassen, den die Willkühr uns auflegt und anthut, sollten und müßten es uns gefallen lassen, daß Jeder nach Lust und Laune mit unfern Satzungen verfährt, jeder namenlose Mensch, jeder Unberufene vor uns hintrete und uns heute Talmud und Poskim und morgen Moses und die Propheten in's Gesicht und vor die Füße werfe *! Jede Gesellschaft und Genossenschaft, sei es welche immer, hat das Recht, auf ihre Statuten und Satzungen zu halten, und Den auszuschließen und von sich zu weisen, der ihre Grundsätze und Regeln nicht anerkennt und nicht anerkennen will. Sie hat nicht das Recht, ihn zur Beobachtung ihrer Abschriften und Obliegenheiten gegen sein besseres Wissen und Gewissen gesetzlich oder nicht gesetzlich anzuhalten; hat aber wol das Recht, sich aller Verbindlichkeiten gegen ihn zu entledigen, wie er der Verpflichtung gegen sie sich entledigt und aufhebet. Ich habe kein Recht, Sie zu zwingen, als Jud' ihren Gott mit dem Hut auf dem Kopfe anzubeten; ich habe aber allerdings das Recht, Sie aus der Synagoge zu weisen, und nöthigenfalls hinauszuwerfen, - wenn Sie den Hut abthun, wo ihn alle aufthun. Das ist klar; den Contrat social sollten die Herren doch kennen, da er ihr ganzes Evangelium ist. Wir haben keine geistliche Gewalt, und wollen und erstreben keine; aber ohne Disziplin und Ordnung kann keine Kirche, keine Synagoge, keine Gemeinschaft und Gesellschaft, kein Verein, zu welchem Zwecke immer, bestehen und Bestand haben. Sind wir eine im Staate anerkannte Glaubensgenossenschaft, so muß der Staat uns den Schutz gewähren, den er jedem Bekenntnisse, dem er freie Uebung gestattet, zugesteht; muß uns in nnserm hergebrachten Rechte, muß uns gegen die Willkühr und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.