Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1844)
- Date
- 1844-02-19
- Page
- Seite 109 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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109 die, die Menschenliebe für Alleingut der christlichen Religion halten: diesen geben wir — ohne weiter über deren Begründung zu entscheiden — folgende Stelle eines jetzt lebenden Schriftstellers zu bedenken.") „Es ist zwar seit etwa 10V Jahren Mode geworden, die unbeschränkte Liebe zu allen Menschen und die entsprechende höchste Verpflichtung, Gott über Alles und alle Menschen wie sich selbst zu lieben, als das Aecht-Christliche zu preisen. Dagegen ist zu bemerken: 1. daß dieser Kanon der Liebe sich auf keine Weise als Neutestamentlich erweisen läßt; 2. daß, was von demselben sich im neuen Testamente vorsindet, schon früher von den Essäern als höchster Kanon aufgestellt worden; 3. daß die ganze übrige Oekonomie des neuen Test, jenem Kanon widerstreitet, indem sie die Errettung vom ewigen Verderben erst mit dem Entstehen des christlichen Glaubens beginnen, sie auch fortan durch denselben bedingen und auf Wenige einschränken, endlich die göttliche Liebe in alle Ewigkeit durch die Hölle, d. h. durch Verewigung des Gotteshasses beschränken läßt." Obiger Ansicht Carovö's fügen wir nur die Seitenbemerkung bei, daß es eben seit diesen 100 Jahren Mode geworden ist, alle Rachsuchtw. dem Judengotte beizumessen. — —. Kaum ist der gegen das Hartwigsche Testament erhobene Prozeß beseitigt und beginnt die Auszahlung der reichen, wohlthätigen und religiösen Vermächtnisse, und wir haben schon wieder eine neue Stiftung zu berichten. Diese ist von der Frau Lorette Leo, gebornen Behrens, auf den Namen ihres jung verstorbenen einzigen Sohnes, als die Joseph Simon Behrenssche Stiftung mit einem Kapital von 30,000 russischen fünfprozentigen Silberrubcl-Jnskriptionen begründet. Die jährlichen Zinsen (beiläufig 1700 Thlr. Pr. Cour.) sind nach den Statuten zu verschiedenen Zwecken, als Miethe, Pensionen, Stipendien rc. in Hamburg, Altona und Pyrmont bestimmt, und die Stifterin nimmt lebenslänglich Theil an der Verwaltung. Auch in dieser Urkunde findet sich die Bestimmung, daß sie aufhvre ihre Wohlthaten lediglich auf Israeliten zu beschrän- ') ßurcüe über das sogenannte germanische und das sogenannte christliche Prinzip. Siegen und Wiesbaden bei Friedrich 1843. S. 409. ken, sobald eine vollkommene bürgerliche Gleichstellung erfolgt sei. So nehmen unsere wohlthätigen Philippe den nachfolgenden Alexander» Alles vorweg, und aus dem Wege gewöhnlicher Wohlthätigkeit dürfte bald kein neuer Zweck mehr aufzuft'nden sein. Nimmt darum die Armuth in der Gemeinde ab? Wenigstens hat sie seit 30 Jahren bei zunehmender Bevölkerung sich nicht vermehrt, — eher vermindert — und das sind die nachahmungswürdigcn Früchte unserer verbesserten Volkserziehung, unserer Vorschußanstalt und unserer strengen Aufsicht gegen Aufnahme fremder Armen. Alles Dinge, von denen die „gute alte Zeit," zu der Viele uns gern zurückführen möchten, nichts gewußt hat. —. Zwei Lockenraubsgeschichten haben hier kurz nach einander Aufmerksamkeit erregt. Die erste geschah aus Muthwillen an einem hübschen, jungen Mädchen und mußte mit einer nahmhaften Geldsumme gebüßt werden. Die zweite aber geschah an der Leiche eines jung verstorbenen Mannes durch seine Gattin. Die aus äußerst strenggläubigen Männern bestehende Direktion der neuen Beerdigungsgesellschaft war dadurch in Alarm, und der inspizirende Arzt dieser Gesellschaft, der den Raub gestattet hatte, entging der wohlverdienten Strafe nur durch die Dazwischenkunst unseres Chahams, der das Attentat, weil aus guter Absicht, aus Pietät verübt, für keinen cus i>end<tble erklärte. Aber nun nahm die Sache eine ernsthafte Wendung und der Geist des Verstorbenen erlaubte sich wegen der zurückgelassencn Haare auf eine höchst unartige Weise zu rumoren, polterte Nacht für Nacht im Hause umher, klappte mit den Thüren, stampfte auf den Treppen und übte, auf ganz altmodische Gcspenstermanier, einen solchen Spektakel aus, daß man genöthigt war, die Locke der Leiche in's Grab nachzuschicken, worauf der Geist denn natürlich die Lebendigen in Ruhe ließ. Man sieht es, weder blühende Mädchen, »och modernde Leichen mögen sich gern ihres Haarschmucks berauben lassen. —. Von der Frankfurter Gutachtensammlung, die nur Eingeweihten gezeigt worden, sind nur wenige Exemplare hierhergckommen. Das des Altonaischen Rabbiners soll sich durch eine besondere Zärtlichkeit für-das Christenthum auszeichnen, dessen Untergang er befürchtet, wenn die Juden sich nicht rite beschneiden lassen. 8"