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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-02-19 · Heft 8 (19.2.1844) · p. Seite 106

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 8 (19.2.1844)
Date
1844-02-19
Page
Seite 106 (sequence 6)
Language
German
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«Sr« 100 der Ebräer, die in den 5V Werst von der preußischen und österreichischen Grenze wohnen, erfolgt war." „Ueber diesen Akt brachte ich einen Bericht in das Ministerkomit« zur genauem Erörterung einiger Punkte. In Folge derselben hat der Herr und , Kaiser den Beschluß des dirigirenden Senats durchgesehen, geruhete, denselben vollkommen entsprechend 1 dem unabänderlichen Willen Sr. Majestät, der am * 6. April deS laufenden Jahres mitgetheilt wurde, zu , finden, und befahl diesen Entschluß mit folgenden i Ergänzungen in Erfüllung zu bringert. — Die Minister deS Innern und der Finanzen sollen, nach ge. pfiogener Berathung mit den Generalgouverneurs ihren allgemeinsamen Beschluß vorstellen, mir welchen Linderungen man die Härte der vorgeschriebenen Maßregel vermindern könne. — Dabei erlauben Se. J Kaiser!. Majestät: 1. die Frist zum Verkaufe der steti nernen Häuser, außer der früher bewilligten Frist, noch um zwei Jahre zu verlängern, im Ganzen also : 4 Jahre; 2. zum Verkaufe der hölzernen noch ein Jahr zu bewilligen; 3. die Ueberzustedelnden auf5 Jahre von allen Steuern, außer dem Zolle, zu befreien; 4. über die Besitzer bedeutender Fabnken und Manufakturen ein Berzeichniß zu Allerhöchst eigenen Bestimmung, wie mit ihnen zu verfahren sei, Sr. Majestät vorzustellen; 5. denjenigen, die in Städten und Märkten sich niederlaffen, Kronholz nach der gewöhnlichen Proportion zum Aufbaue zu verabfolgen: 6. Sr. Kaisen. Majestät ein Berzeichniß der steinernen Häuser in den Markten, mit einer Beschreibung derselben und ihres jetzigen Standes vorzustellen. — Damit ist diese Angelegenheit für beendigt angesehen. — Diesen Allerhöchsten Willen habe ich die Ehre dem dirigirenden Senat mitzutheilen, indem ich hinzufüge, daß ich von demselben in Uebereinstimmung! mit dem Beschluß des MinrsterkomiteS, den Herrn! Ministern des Innern und der Finanzen, in Kenntj niß gesetzt habe, damit sie die von ihnen abhängigen ä Maßregeln in Erfüllung bringen können; und indem J ich zugleich die in Folge des Beschlusses des ersten! Departements des Senats beendigte Akte hiermit zurückschicke."! DaS zweite Reskript ist von dem Herrn Minister des Innern, wirklichen Geheimrath von Perowski an die Generalgouverneure: j ,,Der Herr Minister der Justiz har mir nutze- . theilt, daß er in Folge einiger entstandenen Zweifel über die Erfüllung deS Allerhöchsten Befehls vom 2V. April 1843, die Ueberfiedelung aller Hebräer, die in den 58 Werst an der österreichischen und preußischen Grenze wohnen, in das Innere des Gouvernements, im Verlaufe von 2 Jahren betreffend; mit dem in dem ersten Departement deS dirigirenden S<* nats angefertigten Beschlüsse über die Maßregeln zur Erfüllung dieses Befehls daß er eine Vorstellung darüber an das Ministerkomite gemacht, auf welche Se. Kaiserliche Majestät Allerhöchst eigenhändig zu schreiben geruhten: daß die Minister deS Innern und der Finanzen, nach gepflogener Berathung mit den Generalgouverneuren ihre gemeinsame Meinung vorstellen, durch welche Linderungen die Härte der Erfüllung der vorgeschnebenen Maßregel gemindert werden könne. — Dabei geruhten Se. Kaiser!. Majestät zu befehlen, daß den überzusiedelnden Hebräern folgende Erleichterungen gewährt werden: 1. daß die Frist zum Verkaufe der steinernen Häuser, außer der früher bewilligten Frist, um zwei Jahre verlängert wäre, im Ganzen also 4 Jahre; 2. zum Verkaufe der hülzyrnen-mvch ein Jahr zu bewilligen; 3. die Ueberzusiedelnden auf 5 Jahre von allen Steuern, außer dem Zolle, zu befreien; 4. über die Besitzer bedeutender 'Fabriken und Manufakturen ein besonderes Berzeichniß zur Allerhöchst eigenen Bestimmung, wie mit ihnen zu verfahren fei, <Pr. Kaiferl. Majestät vorzustellen; 5. Denjenigen, die in Städten und Märkten sich niederlassen, Kronholz nach der gewöhnlichen Proportion, zum Ausbaue zu verabfolgen; 8. Sr. Kaiser!. Majestät ein Berzeichniß der steinernen Häuser in den Märkten, mit einer Beschreibung derselben und ihres ietzigen Standes vorzulegen. Diesen Allerhöchsten Willen beeile ich mich Ew. Erzellenz zur augenblicklichen und unaufschiebbaren Erfüllung mitzutheilen, indem ich Sie bitte, mir nach dem Inhalte desselben die nöthigen Aufklärungen und Aufschlüsse, zugleich mit einem Verzeichnisse aller derjenigen den Ebraern gehörigen steinernen Gebäude, zukommen zu lassen, die in den Ihnen anvertrauten Gouvernements in denjenigen Städten und Märkten liegen, die sich injden 38 Werst an der öfterretchifchen und preußischen Grenze besinden." . Wir freuen uns, diese, das traurige Schicksal unsrer Glaubensgenossen mildernden Maßregel zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 4 j- 4 4 v

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