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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-01-29 · Heft 5 (29.1.1844) · p. Seite 64

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 5 (29.1.1844)
Date
1844-01-29
Page
Seite 64 (sequence 12)
Language
German
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m fern Fahre sollten wieder die Repräsentanten des Landes zu einer Reichsrachshaltung berufen, die Würdigung der bis jetzt unterdrückten Menschenrechte, die Erweiterung der bürgerlichen Freiheiten, allgemeinere Verbreitung der Wissenschaften und Aufklärung, die Unterdrückung der Vorurthcile und der Parteilichkeiten, mit einem Worte, die Beförderung des Landeswohls besprochen, berathen und bewerkstelliget werden. Nun hat uns die Hoffnung bis zum Grabe dieses Jahres geführet, an dessen Rande wir jetzt stehen, und wir können die Fragen: Hat uns dieses verhängnißvolle Jahr etwas Tröstliches gebracht? sieht sich nun dieses Volk, dieser Zankapfel der gesetzgebenden Parteien, dieses Opfer des Fanatismus, der Vorurthcile und des Eigennutzes, in seinen Erwartungen getauscht, oder haben die Resultate seine gehabten Hoffnungen gerechtfertiget? — erfreuend, wenn auch nicht befriedigend, beantworten. Erfreuend, denn große, für Recht und Freiheit begeisterte Männer haben mit großem Feuer für unsere Sache gekochten und— gesiegt; somit die Annahme des Bürgerrechtes der israelitischen Bewohner Ungarns, in den Zirkularsitzungen, durch eine Stimmenmehrheit erwirkt; nicht befriedigend, noch eine weite Reise stehet dem Zirkularsitzungsbeschlusse bevor, und wer kann voraussehen, welche Aufnahme ihm höhern und allerhöchsten Orts werden wird! — Als in der am 24. Nov. abgehaltenen 109. Zirkularsitzung die schon früher begonnenen Bcrathungen über die Vertretung der k. Frcistädte auf dem Landtage fortgesetzt und der §. 389. des Operats, welcher „allen nicht unter väterlicher oder vormundschaftlicher Macht, nicht unter Konkurs stehenden eingebornen und eingebürgerten Bewohnern Ungarns, mit Ausnahme der Juden im Allgemeinen, der gemeinen Bergleute und der montanistischen bergstädtischen Beamten" das städtische Deputirtenrecht einräumt, verlesen wurde, ward, von einigen Rednern die Bemerkung gemacht: die Juden mögen hierin nicht ausgenommen werden, um das Wahlrecht und Zutrauen der Bürger nicht zu beschränken, und um den, trotz den ihnen gewordenen Vergünstigungen, noch immer in gedrücktem Zustande lebenden Juden nicht den Stempel der Erniedrigung aufzudrücken; dieser Vorschlag fand den erwünschten Anklang — nicht. Charakterisirend sind nachstehende Punkte des eben jetzt zur Berathung vorliegenden Entwurfes eines Strafgesetzbuches. Im dritten Theile, fünften Kapitel, zweiten Abschnitt, daselbst lautet §. 53. Die israelitischen Arrestanten müssen — da es unvermeidlich ist — mit den christlichen Arrestanten gleiche Kost genießen. §. 55. Nur die israelitischen Arrestanten sind nicht gehalten, an ihren Sabbat- und Feiertagen zu arbeiten, was bei den christl. an Sonn- und Feiertagen nicht der Fall. §>. 63. Die israelitischen Arrestanten haben nach ihrer Art die Andacht zu verrichten; daß dies geschehen könne, haben die Behörden den örtlichen Verhältnissen gemäße Einrichtungen zu treffen; übrigens sollen sich auch die israelitischen Arrestanten (die lesen können) an ihren Feiertagen mit erbauender, moralischer Lektüre unterhalten. „Aus Wieselburger Komitate" berichtet die Vereinig. Os. Pesth. Zeit. „Auf die Beschwerde, daß der Magistrat zu Ung. Altenburg einem Israeliten die Bewilligung, daselbst sich niedcrlassen zu dürfen, verweigerte, wurde (in der Kongregation) beschlossen, den betreffenden Magistrat an den 29. Art. 1840 zu erinnern und zur Erfüllung des Gesetzes zu ermahnen. " In dem Hirnök las man in den jüngsten Nummern eine Mittheilung aus Neutraer Komitat folgenden Inhalts: Der Graf Rud. Nyary erlaubte seinem herrschaftlichen Arzte, einem Israeliten, in Folge eines Gesuches, seine Tochter an dem Unterrichte und der Erziehung seiner gräflichen Kinder Theil nehmen zu lassen. Ein neues nachahmungswerthes Beispiel, so schließt der Abstatter dieses Berichtes, der Erzieher dieses gräflichen Hauses, ein neues nachahmungswerthes Beispiel der Menschenliebe des 19. Jahrhunderts. Aus all dem bis jetzt Angeführten ersieht man, von welchem Geiste die Edeln Ungarns beseelt sind, und wie der finstere Kastengeist früherer Jahrhunderte, von dem Geiste wahrhafter Menschenliebe verdrängt, immer mehr in Hintergrund tritt, und welche schönen Hoffnungen ein Blick in die Zukunft den israelitischen Bewohnern Ungarns eröffnet. Auch auf die israelitische Masse wirkt das ganz Ungarn beseelende nationale Element zauberisch. Der

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