Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1844)
- Date
- 1844-01-29
- Page
- Seite 62 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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62 Dberrabbiner Dr. Zacharias Frankel in Dresden vorschlugen, hatten wir das volle Vertrauen zu der Redlichkeit, Einsicht und Klugheit desselben, daß er die Stellung über seinen Kollegen niemals mißbrauchen und in Uebereinstimmung mit denselben und mit dem Vorstand, wie dies Letztere von dem Rabbiner- Wahlkollegium als eine Bedingung ausdrücklich gefordert worden war, die der Gemeinde nöthigen Verbesserungen herbeizuführen suchen würde. Die wenigen in ihren Aemtern bewährten Rabbiner stehen, wie die Erfahrung lehrt, bei ihren Gemeinden in hohen Ehren und werden mit Liebe von ihnen zurückgehalten; wir wüßten Ihnen daher jetzt für das hiesige Rabbineramt mit voller Zuversicht keinen Kandidaten zu empfehlen. Wissenschaftlich gebildete Rabbiner finden überhaupt kaum langer als seit einem Jahrzehent Anstellungen in deutschen Gemeinden, die meisten der jetzt sungirenden sind daher für eine so wichtige Stellung noch zu jung und zu wenig durch ihre bisherigen Leistungen erprobt, und eine aufmerksame Beobachtung hat uns davon überzeugt, daß gar Manchem unter ihnen die nur durch eine längere, amtliche Wirksamkeit zu erwerbende Erfahrung und Menschenkenntniß abgehe, die so sehr geeignet sind, den Frieden in der Gemeinde aufrecht zu erhalten. Ein eigenmächtiges, stürmisches Verfahren entfremdet ihnen einen Theil der Gemeinde und ruft statt Liebe und gegenseitiger Verständigung Haß und Zwietracht, statt gemeinsamen Fortschritts eigensinniges Beharren auf der einen, und hastiges Voreilen auf der andern Seite hervor. Darin aber werden Sie gewiß mit uns übereinstimmen, daß ein Fehlgriff bei Besetzung des Rabbineramtes nicht leicht wieder gut zu machen sei, und nicht allein unsere Gemeinde, sondern Juden und Judenthum überhaupt in allem Guten und Wünschenswerthen sehr empfindlich beeinträchtigen würde. Deshalb haben wir Ihnen die Wahl eines Rabbinats-Asseffors vorgeschlagen, dessen Stellung wir uns in folgender Weise gedacht haben: I) Er soll die sabbatlichen und festtäglichen Vorträge in der Synagoge halten. Da es jedoch weder möglich noch wünschenswerth erscheint, daß ein und derselbe Redner an jedem Sabbat predige, so wird die Zahl der von ihm zu haltenden gottesdienstlichen Vorträge genauer zu bestimmen sein. 2) Uebcr Anordnungen hinsichtlich des Gottesdienstes wird derselbe nach gemeinschaftlicher Berathung mit seinen Kollegen dem Gemeinde-Vorstand Vortrag halten und die demnächst gefaßten Beschlüsse nach geschehener Mittheilung an die Synagogen-Vorsteher und unter Mitwirkung derselben zur Ausführung bringen. 3) Ebenso wird er über öffentliche Einrichtungen für den Religionsunterricht der Jugend dem Gemeinde-Borstand die betreffenden Vorschläge machen, der die nöthigen Einleitungen zu treffen haben wird, um dieselben in's Leben zu rufen. Wie weit er an dem öffentlichen Religionsunterricht sowol durch Beaufsichtigung desselben als durch eigenes Lehren sich zu betheiligen haben wird, muß näherer Bestimmung Vorhalten bleiben. 4) Es erscheint uns wünschenswerth, daß demselben der Religionsunterricht in unserm Seminar übertragen werde. 5) Da ihm alle rabbinischen Befugnisse zustehen, so wird er auch, wenn es von ihm verlangt wird, wie jeder andere Rabbinats-Assessor, Ritualfragen beantworten, Trauungen vollziehen und sonstige Ritualfunktioncn als rabbinische Obliegenheiten verrichten müssen. Was nun endlich seine Qualisikation betrifft, so wird er sich über seine Schul- und Universitätsbildung durch seine betreffenden Zeugnisse, über seine rabbinische Befähigung durch ein von einem bekannten Rabbinen ausgestelltes Diplom, so wie über seine praktische Tüchtigkeit durch seine bisherigen Leistungen in einem ähnlichen Gemeindeamte auszuweisen haben. Wir wollen auch nicht verfehlen, Sie damit bekannt zu machen, daß der Rabbinats-Verwalter Herr Oettinger ein Schreiben an uns gerichtet hat, in welchem er seinerseits die Angemessenheit der Wahl eines Rabbinats-Asseffors, der deutsche Vorträge zu halten und den Religionsunterricht der Jugend zu leiten befähigt sei, hervorhebt. Im Vorhergehenden sind Ihnen zwar nur allgemeine Grundzüge mitgetheilt worden, es dürfte aber auch nicht wohlgethan sein, tiefer in das Einzelne einzugehen, da das Gelingen eines so wichtigen Werkes weniger von kontraktlichen Bestimmungen