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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-01-22 · Heft 4 (22.1.1844) · p. Seite 49

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 4 (22.1.1844)
Date
1844-01-22
Page
Seite 49 (sequence 9)
Language
German
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49 len werden, den sie in der Konkurrenz der Kompetenten nicht für den fähigsten und würdigsten halten werden. Das meiningsche Gouvernement darf aber überzeugt sein, daß mit diesem stillen Zugeständnisse mehr bezweckt wird, als mit allen Bildungs- und Ausnahmsgesetzen oder den superklugen Lehren der sogenannten Judenbekehrer. Daß der Jude vermöge seiner Religion nicht ungeeignet ist, öffentliche Aemter, selbst Richterämter, in einem christlichen Staate zu bekleiden, ist eine entschiedene Sache, hinsichtlich deren man sich der Kürze halber auf die sehr gründlichen Verhandlungen der württembergischen Stände vom Jahre 1629, der baierschen vom Jahre 1834 und der kurhessischen vom Jahre 1840 beziehen kann. Ebenso unzweifelhaft ist cs, daß die Bevorrechtung, welche in einer sogenannten Staatsreligion gesucht wird, auf bloßer Illusion beruht und daß das christliche Glaubensbekenntniß an und für sich eben so wenig mit politischen Rechten in Beziehung steht als das mosaische. Wenn demohnerachtet den Juden bürgerliche Rechte vorenthalten werden, blos aus dem Grunde, weil sie Juden sind, so ist dies ein Unrecht sowol aus dem politischen als ethischen Gesichtspunkte, dessen Geltendmachung, wenn man sich die Wahrheit gestehen will, mehr auf Proselytenmacherei als auf Verbesserung der Juden hinausläuft. Mag dem Katholiken in dem einseitigen Glauben seiner allein' seligmachenden Kirche ein solches Bestreben zu verzeihen sein; so kann es doch nie dem protestantischen Staate zur Ehre gereichen, der die traurigen Phasen der Unduldsamkeit und Religions- Verfolgung selbst durchlaufen hat und sich daher ein Beispiel an diesen herzzerreißenden Quälereien hätte nehmen sollen. Fragt man endlich nach dem Heile, welches dem Staate daraus erwachst, wenn die gedrückte Stimmung des Juden einen Durchbruch nimmt und ihn zur Opferung seiner heiligsten Begriffe und Gefühle veranlaßt, um in seiner bürgerlichen Laufbahn unangefochten weiter zu kommen; so ist dies ebenso unersprießlich als beklagenswerth. Mit dem ganzen Aufwande von Intoleranz und Feindseligkeit wird weiter nichts erzielt, als daß die Zahl der christlichen Unterthanen um einige getaufte Juden vermehrt wird, die nach dieser Weihe so schlecht werden können, wie sie immer wollen. Der höhere, kosmopolitische Zweck aber, nach welchem der Jude in seiner Eigenthümlichkeit zu der Stufe der Gesittung und Bürgertugend emporgehoben werden soll, die in der eigentlichen Idee des Christenthums liegt und am Ende alle Glaubensformen unter eine Fahne vereinigt; — diese schöne, dem aufgeklärten Staate nur allein würdige Ausgabe wird dadurch vereitelt."- Preußen. Berlin, 9. Januar. Der vielerwartete Abschied auf den rheinischen Landtag ist nun auch erschienen. Auf die Petition um bürgerliche Gleichstellung der Israeliten — ist gar nicht geantwortet; auf die Petition um Aufhebung des sogenannten Wucherdekrets folgendes: „Bürgerliche Verhältnisse der Juden. 60) Die bürgerlichen Verhältnisse der Juden sind bereits Gegenstand legislativer Berathungen, bei denen auch der Antrag Unserer getreuen Stände wegen Aufhebung der beschränkenden Bestimmungen des Dekrets vom 17. März 1806 erwogen werden wird." Man muß gestehen, kürzer konnte die Antwort aus die vielen und kräftigen Reden der Stände nicht ausfallen. Niederlande. Amsterdam, im Januar. Nachdem die Leiche des verstorbenen Königs angekommen, (der auch für seine israelitischen Unterthanen ein großer und freisinniger Wohlthäter gewesen,) werden in allen Synagogen des Landes Leichenfeierlichkeitcn statt finden. Personal- und Lokalnachrichle». Posegg (Slavonien), Ende Dezember. (Privatmitth. Schluß.) 6) Am meiste» zeichnen sich die jüdischen Gelehrten Ungarns iui Medizinischen aus, und zwar, theils als praktische Aerzte, theils als Verfasser medizinischer Werke. Unter den ungar. jüdischen Aerzteu unserer Zeit haben sich folgende vorzüglich ausgezeichnet: a) Dr. Jos. Oesterreicher, weiland Kameral-Physikus zu Altofen (starb in Wien im Pensionsstande) Verfasser mehrerer medizinischen Abhandlungen in lateinischer, ungar. 4»

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