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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-01-22 · Heft 4 (22.1.1844) · p. Seite 46

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 4 (22.1.1844)
Date
1844-01-22
Page
Seite 46 (sequence 6)
Language
German
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46 der hiesigen jüdischen Gemeinde ein beklagenswerther Jndifferentismus herrschend ist, nicht sowol gegen die höheren, geistigen Interessen im Allgemeinen, als insonderheit und vornämlich in Sachen der Religion. Daß jedoch dieser Jndifferentismus grade hier mehr und schärfer hervortrete als an anderen ähnlichen, dem Handel und Gewerbe fast ausschließlich ergebenen Orten, dünkt uns eine gewagte Behauptung. So viel steht jedenfalls fest, daß die von dem erwähnten Korrespondenten dafür vorgebrachten Fakta unzureichend sind, um vollgiltige, objektive Beweise abgeben zu können. Die hier herrschende Lauheit gegen alle jüdischen Bestrebungen der Neuzeit sucht man zuvörderst daraus herzuleiten, daß man angiebt: man kenne die jüdischen Zeitschriften hier kaum dem Namen nach, was jedoch bald darauf wieder dahin modisizirt wird, daß zwar die aus mehr denn hundert Mitgliedern bestehende jüdische Gesellschaft zur Ressourye.ein Exemplar der Allgemeinen Zeitung des Judenthums besitze, dieselbe aber nur äußerst selten gelesen werde. Der Korrespondent giebt sich hier, wie oft im Verfolge seines Berichtes das Ansehen eines in den Mysterien der Ressource Eingeweihten, und doch will es uns bedünken, er habe nie das Lesezimmer der erwähnten Gesellschaft betreten, er würde sonst daselbst — was mir als Nicktmitgliede derselben sogar bekannt ist — nicht allein die Allgem. Zeitung des Judenthums, sondern auch den Israeliten des neunzehnten Jahrhunderts, nicht allein das Kursblatt, sondern noch viele deutsche und ausländische Journale und Zeitschriften nebst einer nicht unansehnlichen belletristischen Bibliothek gesunden haben. Sollten sich aber keine Leser dazu finden, wozu würden sie angeschafft werden? Der Herr Korrespondent beruhige sich darüber und nehme von uns die Versicherung, daß sein Bericht nicht nur in der Ressource, sondern auch außerhalb derselben gelesen und mit allgemeiner Entrüstung ausgenommen worden ist. Nicht minder ungerecht urtheilt der Korrespondent wenn er der Ressource, wegen Nichtbetheiligung an meinen angekündigten Vorlesungen über jüdische Geschichte, unlautere Motive unterstellt und seinem Zwecke dienliche Konsequenzen daraus zieht. Wir glauben daraus nichts weiter folgern zu dürfen, als daß man entweder über das, von mir gestellte Thema überhaupt, oder wenigstens von mir keine Belehrung zu suchen habe. Ueberdies - hatte ich die Genugthuung, daß sich Viele meiner Bekannten schon zur Subskription bei mir gemeldet hatten, ehe eine Liste in der Ressource aufgelegt war. Der weiter vorgebrachte harte Tadel gegen die Klausstiftung > trifft, so gegründet er in manchem Betreffe auch scheinen mag, doch weder die Verwaltungsbehörde dieser Stiftung, noch deren Angestellte, überhaupt keine Person, sondern die ursprüngliche Tendenz, die genau und pünktlich festgehalten wird, und ohne eigenmächtigen Eingriff in das Recht des Fundators nicht aufgegeben werden darf. Gerne geben wir zu, daß die Klausstiftung in ihrer gegenwärtigen Einrichtung wenig Ersprießliches leistet, und daß sie zu einem nutz- und erfolgreichen Institute umgeschaffen werden könnte; und habe ich selbst vor mehreren Jahren einen dahin zielenden ausführlichen und motivirten Plan der Behörde eingereicht — allein Umschaffen heißt doch wol hier Abweichen von dem Willen des Stifters, und dazu glaubt die Behörde keine Befugniß zu haben, hier aber um so weniger, als die Familie des Testators bei dessen Stiftung betheiligt ist, welche dadurch privatrechtlicher Natur geworden. Uebrigens ist, so weit es mit den Zwecken dieser Stiftung vereinbar war, in neuester Zeit auch hier ein Fortschritt zum Bessern und Nützlichem geschehen. So hat die Behörde namentlich mir zur Berufspflicht gemacht, den Religionsunterricht an der hiesigen israelitischen Schule unentgeltlich zu ertheilen. Wenig Vertrautheit mit unserm jüdischen Zuständen verräth der Korrespondent, indem er die hiesige Gemeinde des religiösen Stillstandes anklagt, und scheint er nicht einmal zu wissen, oder nicht wissen zu wollen, daß alle kirchlichen Anordnungen von dem Großherzogl. Oberrathe ausgehen müssen und keine einzelne Gemeinde hierin für sich handeln dürfe. Was aber weit Schlimmeres als Unkenntniß des Korrespondenten beurkundet, ist die von ihm völlig erdichtete Angabe: der hiesige Synagogenrath habe in seiner Protestation gegen die Anschaffung eines geistlichen Ornats für den Rabbiner behauptet: „die Rabbiner seien keine Geistliche." Wir haben über dieses Faktum zuverlässige Erkundigung eingeholt und das grade Gegentheil von der erwähnten Behauptung erfahren. Der Synagogenrath hat aus dem Grunde gegen das neu einzufüh-

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