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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-01-15 · Heft 3 (15.1.1844) · p. Seite 33

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 3 (15.1.1844)
Date
1844-01-15
Page
Seite 33 (sequence 9)
Language
German
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33 den Schrankcnhütern erhalten, berichten. 6) Das Departement ist verpflichtet, die von der Hatmanie erhaltenen Nachrichten der betreffenden Polizei mitzutheilen, die dann nach diesem Reglement verfahren wird. 7) Wer überführt wird, seinen Wohnort ohne Wissen der Polizei geändert zu haben, und sich auch im jetzigen Aufenthaltsorte bei der Polizei nicht meldet, soll als Vagabund des Landes verwiesen werden. 8) Sollte einer der Zivil - oder Militärbeamten, der Grenz - oder Schrankenwächter der Hauptstadt oder Provinz überführt werden, daß er nicht pünktlich den Maßregeln in Betreff des obigen Gegenstandes nachgekommen, oder daß er aus Eigennutz einen Mißbrauch verschuldet hat, so soll er des Dienstes entsetzt, als Verbrecher publizirt und degradirt werden. 9) Diese Maßregeln sind schon seit dem Jahr 1833 ein Gegenstand der Fürsorge der Regierung nach den den Konsulaten mitgetheilren Prinzipien, um dem Zusammenflüsse der Juden Einhalt zu thun und diejenigen, welche keine Bürgschaft ihrer Unterhaltsfähigkeit geben können, fortzuschaffen. Die Konsulate werden davon in Kenntniß gesetzt, damit sie in Betreff ihrer Unterthanen zur Ausführung der beschlossenen Maßregeln behülflich seien. Es wird bestimmt, daß, wenn jetzt noch irgend ein fremder Unterthan ohne richtige Papiere gefunden wird, er sogleich verwiesen werden soll. — Jndeß brauchen diejenigen unter unsren Glaubensgenossen, die Lust nach diesem ruhigen, geordneten, zivilisirten, gerechten Lande haben, sich nicht zu fürchten: denn solche Vorschriften werden nicht lange so ernstlich gemeint. —. Allein anderen Nachrichten zufolge ist auch gegen die inländischen Juden ein strenges Gesetz ergangen. Der Schwäb. Merk, sagt darüber: Es ist wahrscheinlich, daß die pietistische Richtung, welche der Fürst Stourdza in letzterer Zeit genommen haben soll, nicht ohne Einfluß dabei gewesen ist. Unter Anderem bestimmt die Verordnung, daß auch die bestehenden Miethsverträge mit Juden nach Ablauf von drei Jahren ungültig sein sollen, daß kein Jude christliche Dienstboten halten dürfe; der Jude, der kein Kapital Nachweisen kann, verfällt in die Klasse der Vagabunden. Die Moldauischen Juden haben eine große Summe unter sich aufgebracht, um die Verordnung rückgängig zu machen; sie ist aber nicht angenommen worden. Personal- und Lokalnachrichten. Kiirry, im Raaber Komitat, 27. Dezember. (Privalmilth.) Wie erfolgreich die Bestrebungen der Israeliten auch im Ungarlande sind, erlauben Sie mir wcl daraus zu bemerken, daß ich am 23. Dezember in der kleinen hiesigen Synagoge einer Religionsprüfnng aus dem Philippson'schen Katechismus, im Beisein der ganzen Judenschast und mehrer Grundherren und Edel», beiwohnte, die uns durch Gründlichkeit, ernste Ueberzeugung und das darauf folgende schone Glaubensbckeaniniß sehr erfreute, und zu dem Wunsche veranlaßte, daß die ganze israelitisch-ungarische Jugend in solcher Gottesfurcht und Menschenliebe erzogen werde. Matthias von Szewetz, Gutsbesitzer und des lobt. Raaber Komitats Tafel-Beisitzer. Posrgg (Slavonien), Ende Dezember. (Privat, mitth.) Sie erlauben, einen Aufsatz, der, der Feder eines katholischen Professors entflossen, sich in den jüngsten Nummern des Sj.izaduiik, eines Beiblattes des von dem wackern Jos. von Orosz redigirtcn Hirnok, findet, den deutschen Lesern der A. Z. d. I. in treuer Ucbcrsetzung heranbringeu zu dürfen. Dieser würdige Mann, Herr Or. Rumy, Professor der ungarischen Rechte an dem Geistlichen-Seminarium zu Gran, als vielumfassender Gelehrter und Mitarbeiter mehrerer Journale rühuilichfl bekannt, trat nämlich in erwähntem Blatte, gegen einen Judenfeind auf, der in einem Aufsatze durchaus behaupten wollte: daß die jüdische Moral, >. e. die Moral der jüdischen Religion dem Staate schädlich sei! — Hat auch dieser Aufsatz, der in Ungarn nur der Rarität wegen einiges Interesse erregt, — denn eine» Lvrbeerkranz wird sich in diesem Lande des Adels kein Judenfeind erschriftstellern — durch seine Widersinnigkeit und Unkenntniß der jüdischen Religion, sich selbst das Gift genommen und unschädlich gemacht, so fand es doch der chrenwerthe Herr vr. Rumy für klug, der Gerechtigkeit und unserer Ehre das Wort zu führen, und im Angesichte von ganz Ungarn diesen Ritter des Judenhaß- Ordens zu entwaffnen. Dieser vertheidigende Aufsatz, der unter dem Titel „Unbefangene Betrachtung über die gesellschaftlichen Verhältnisse, Emanzipation, geistigen und literarischen Bestrebungen der Juden" in vielen Fortsetzungen mitgetheilt wird, hat für die deutschen Leser, denen solche Duelle nichts Neues sind, kein Interesse, jedoch dürfte der Schluß nicht uninteressant sein, wo Herr 3 *

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