Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1844)
- Date
- 1844-01-15
- Page
- Seite 32 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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32 ner die sämmtlicheri Herren Vorsteher der Mäßigkeitsvereine Deutschlands und das unterzeichnte Direktorium, das auch über Eingang und Verwendung der dargebrachten Spenden in seinem Zentral-Blatt öffentlich Rechnung ablegen wird. Schließlich bemerken wir noch, daß auch durch Beförderung der Subskription auf unser in deutscher und polnischer Sprache, und in monatlichen Lieferungen erscheinendes „Zentral-Blatt für die Enthaltsamkeits-Angelegenheit,^ das durch alle Postämter für den jährlichen Abonnementspreis von 15 Sgr. zu beziehen ist, so wie durch den Ankauf einer von dem Unterzeichneten veranstalteten und in Kurzem die Presse verlassenden Sammlung von circa 100 Gutachten deutscher Aerzte „über den Branntweingenuß," das direkt oder im Buchhandel ebenfalls 15 Sgr. (nicht 1 Thaler, wie es in der zweiten Beilage zu No. 12 unsers Zentralblattes pro 1843 heißt) zu haben ist, unsere Bestrebungen wesentlich unterstützt werden könnten. Endlich ersuchen wir alle Wohllöbliche Redaktionen von Zeitschriften herzlich und dringend, diesen Hülferuf in ihre Blatter aufnehmen zu wollen. Bnin bei Posen, im Dezember 1843. Direktorium der Zentralgesellschaft zur Unterdrückung des Branntweingenusses im Großherzogthum Posen. La Roche. Oesterreich. Preßburg, 21. Dezember. (A. A. Z.) In der gestrigen Sitzung ward die Emanzipation der Juden abermals verhandelt. Veranlassung dazu gab die Frage über die Wahlfähigkeit jüdischer Fabriksinhaber welche, nachdem sie nach löblichem Brauch gehörig generalisirt worden, Gegenstand ziemlich lebhafter Verhandlungen ward. Zwölf Komitate waren für, 33 gegen die Emanzipation. Als Vorkämpfer für die politische Gleichstellung der Juden mit den Christen zeichneten sich die Herren Klauzal, Beöthy und Bezeredi aus. Gegen die Juden traten vorzüglich Pasmandi, Perczel, Kallay und Lonyay auf, welche den Erfolg ihrer Reden zum Theil der Energie verdankten mit welcher die Fahrlässigkeit der Juden in Erlernung der ungarischen Sprache geltend gemacht wurde, da bekanntlich die Juden der Erlernung jeder andern Sprache vor der ungarischen den Vorzug geben! (So sticht man!!) Moldau und Wallach«. Jassy, 12. Dezember. Aus der Besorgniß, die Juden im Auslande könnten die Moldau — man kennt die traurigen Verhältnisse dieses Landes und namentlich den Druck, unter welchem die dortigen Israeliten seufzen — zu anziehend finden, hat die Regierung gegen die als Reisende dahin kommenden folgende Vorschriften erlassen: J) Mein Jude soll mehr im Lande angenommen werden, wenn er ohne gültigen Paß und auf unbestimmte Zeit kommt. 2) Zur Ausführung dieser Verordnung werden folgende Maßregeln getroffen: u) die Grenzwächtcr werden angewiesen, keinen Juden in's Land sich cinschleichen zu lassen, wenn er keinen gültigen und auf einen bestimmten Termin gestellten Paß hat; b) Diejenigen, welche dieses Gesetz übertreten, werden verhaftet und als Kontrebandiers in die Salzgruben zu Okna verurtheilt; c) die Grenzhüter sind auf ihre Verantwortlichkeit verpflichtet, der Hatmanie oder dem Grenzkommando einen jeden Juden, der entweder mit einem Passe gekommen, oder der als Grenzschwärzer gefangen und der Zivilbehörde übergeben worden ist, zu melden; d) die Hatmanie ist verpflichtet, dieses gleich dem Departement des Innern mitzutheilen. 3) Die Schrankenhüter der Hauptstadt sowol als auch der andern Städtchen sind unter schwerer Verantwortung verpflichtet, keinen Juden, der nicht einen gültigen Paß oder Billet bei sich hat, einzulassen. Auch sind sie verpflichtet, der Polizei oder dem Lokal-Jsprawnik mit ihrem täglichen Rapport die Ankunft jedes Juden, auch wenn er mit einem Paffe versehen ist, sowie sein Reiseziel anzuzeigen. Endlich find sie auch verpflichtet, einen Jeden, der ohne Paß hereinkommen wird, zu verhaften und der Polizei zu übergeben. 4) Die Polizei wird dem in's Land gekommenen Juden den Paß abnehmen, seinen Namen in ein Buch eintragen und ihm dann ein Aufenthaltsbillet auf einen bestimmten Termin (nicht aber auf länger als sechs Monate) ausstellen. 5) Die Polizei soll bei ihrem täglichen Rapport (zu Jassy dem Departement des Innern und aus dem Lande der Jsprawniczie) alle deshalb eingezogenen Nachrichten, wie sie solche von