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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-01-15 · Heft 3 (15.1.1844) · p. Seite 28

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 3 (15.1.1844)
Date
1844-01-15
Page
Seite 28 (sequence 4)
Language
German
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28 jektivität des Menschen preisgiebt, sie sich aller und jeder historischen Existenz in dem einzig und allein historisch denkbaren Judenthume selbst beraubt, somit also sich die dort früher allbekannte Possenreißerei des Sichselbsthinauswersens nur auf dem religiösen Gebiete wiederholt, solch ein Selbsthinauswerfen aus göttlichem Gesetz und Schrift aber auch einer weitern gelehrten theologischen Untersuchung unterzogen zu werden weder verdient noch heischt" k. Karlsruhe, 26. Dezember. (D. A. Z.) Die israelitische Gemeinde hier, welche ungefähr 1100 Seelen zählt, ist durch die Volksaufregung bei der v. Haber'schen Duellangelegenheit so unangenehm berührt worden, daß sie sich nach vielfachen Berathungen endlich entschließt, eine Petition an die Landstände des Großherzogthums gelangen zu lassen, worin um völlige Gleichstellung und endliche Emanzipation gebeten werden soll, in der festen Ueberzeugung, daß nur eine völlige Gleichstellung einen Judenhaß des Pöbels entwaffnen könne. Die Gemeinde zu Karlsruhe unternimmt die Abfassung und Absendung der Petition ganz auf eigne Faust, ohne die jüdischen Gemeinden zu Mannheim, Heidelberg, Ladenburg, Schwetzingen rc. zu Rathe zu ziehen, theils um in ihrem Bestreben nicht aufgehalten zu werden, theils aber auch in dem festen Vertrauen , daß jene Gemeinden durch das Beispiel jener in der Residenz ohnehin aufgemuntert werden dürften, wie es schon aus dem denkwürdigen Landtage von 1831 geschehen ist. In keinem Lande Deutschlands sind die jüdischen Schul- und Kirchenverhaltnisse in so erfreulicher Weise geordnet als in unserm Großherzogthum, aber auch in keinem waren die Emanzipationsbestrebungen so heftig und doch so fruchtlos, und es ist kein Wunder, wenn das Häuflein von 20,000 jüdischen Badensern nach dreizehnjährigem fruchtlosen Mühen endlich indifferent geworden ist, so daß cs jetzt erst eines solchen äußern Anlasses bedurfte, um den Vorstand anzuregen. Schon bei der Ständeversammlung von 1841, nachdem den Israeliten aufgegeben worden, die Führung bürgerlicher Standcsbücher, wie bei den Christen, einzurichten, überreichten 68 Israeliten Mannheims eine Vorstellung „um Abänderung der noch beschränkenden Bestimmungen des Gemeindegesehes," und viele christliche Bürger Mannheims, pctitionirten um die allgemeine und völlige Emanzipation. Mein damals ging die Versammlung zur Tagesordnung über, mit Verweisung auf die Beschlüsse der Kammer von 1831—1841; möge die gegenwärtige Petition ein besseres Schicksal haben! Leipzig , 3. Januar. (Privatmitth.) Der vr. Wilhelm Freund will für die Emanzipationsangelegenheit einen regcrn Antheil Hervorbringen, und beabsichtigt einen dessallsigen Verein zu Stande zu bringen, dessen Grundzüge er in einem gedruckten Zirkulär verbreitet. Die Hauptparagraphe sind folgende. §, I. Jeder Emanzipationsfreund, der von,Gegenwärtigem Kenntniß erhält und mit dessen Inhalte einverstanden ist, bemüht sich, nach Maßgabe seiner Kräfte und seiner Lebensverhältnisse, für die Emanzipation thätig zu sein und ihr in immer größern Kreisen Theilnahme zu erwecken. — §. 2. Das gemeinsame Streben der Emanzipationsfreunde ist darauf gerichtet, eine vollständige Rechtsgleichheit der israelitischen und christlichen Deutschen durch gesetzlich zulässige und mit der Würde der Ausgabe verträgliche Mittel zu erwirken. — H. 3. Begüterte Emanzipationsfreunde zahlen einen freiwillen Beitrag, über dessen Verwendung einer in Leipzig gewählten Kommission in jeder Messe Rechenschaft abgelegt wird. — §. 5. Emanzipations-Schriften von Werth, welche keinen geeigneten Verleger finden, sind in Manuskript anzukaufen, und ist für deren Veröffentlichung und würdige Ausstattung die größtmögliche Sorge zu tragen. Druckschriften dieser Art werden den beitragenden Emanzipationsfreunden kostenfrei zugesandt. — §. 6. Die Besprechungen der Emanzipationsfrage in Broschüren und Tagesblättern sind sorgfältig zu prüfen, und die durch dieselben ausgestreuten Jrrthümer oder absichtlichen Entstellungen der Wahrheit sind in würdiger Sprache und möglichst schnell aufzudecken. — §. 7. In Gegenden, wo die unteren christlichen Volksklassen eine Abneigung gegen die Emanzipation der Juden zu erkennen geben, sind dieselben durch besonders auszuarbeitende Volksschriften, welche gratis vertheilt werden, mit den Religionsgeboten der Nächstenliebe bekannt zu machen. In solchen Fällen sind auch die Orts-Pfarrer besonders zu veranlassen, dem gottgefälligen Werke der Menschenverbrüderung

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