Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-01-08 · Heft 2 (8.1.1844) · p. Seite 19

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 2 (8.1.1844)
Date
1844-01-08
Page
Seite 19 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3225335-3225338--05759-3314534
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

19 begangen, deren Maaß nicht zu Ende geht, da es hier das religiös-geistige Wohl ganzer Geschlechter auf lange Zeit gilt, 'und der Fehler nicht zu bessern geht. Die Wähler müssen darauf sehen: erstens daß sie keinen Faullenzer nehmen, der in heiliger Trägheit sein Licht unter's Scheffel stellt; zweitens dürfen sie sich aber auch nicht von literarischem Namen blenden lassen, denn die Theorie ist noch lange nicht die Praxis, und unter dem Rock eines Schriftstellers steckt zwar oft Talent, schlägt aber nicht selten ein böses, verdorbenes, eiteles Herz; drittens müssen sie jedenfalls einen s. g. Modim- Bucker, einen, der durch zur Schau getragene Frömmigkeit, durch Seufzen, Stöhnen und Schimpfen auf die jetzige Zeit, die ausgezeichneten Männer, imponiren will, zurückweisen; viertens müssen sie aber dasselbe mit jedem Himmelsstürmer thun, der mit Reformen um sich wirft, wie mit Pfannkuchen, Alles bessern will, an Allem häkelt, und der seine herzlosen Klügeleien für genügend hält, die Institutionen der Väter zu verdrängen. Im Gegensatz müssen vor Allem die Wähler auf Charakter sehen — die eigentliche theologische, wissenschaftliche, pädagogische und rednerische Befähigung setzen wir voraus — auf gediegenen, moralischen Charakter, denn der thut einem jetzigen Rabbinen ganz besonders Noth. Das Laffenhaftige, das Bachurmäßige, die Arroganz, die Leidenschaftlichkeit, die Hinterlist, diese sind Dinge, vor denen Ihr Euch in Acht nehmen müsset — denn zuletzt ist beim Geistlichen alles Wissen und Vermögen nichtig, wenn nicht der Charakter Achtung einflößet. Dies ist das Clreä», welches wir den Crefeldern Wählern an's Herz legen mögen. Auf das Individuelle, Persönliche können wir, wollen wir nicht eingehen. Die Redaktion. Oesterreich. Aus dem Szulader Komitat, im Dezember. (Privatmitth.) In einem Lande, in welchem politische Freiheit im ausgedehnten Maße herrscht, und die bevormundende Zentralisation ihr Dasein nicht durch tausend und abermals tausend Gesetze kund zu geben vermag, geschieht es nicht selten, daß wichtige Kulturzweige ganzer Körper- und Genossenschaften dem freien Belieben eben dieser Körper - und Genossenschaften anheim gegeben sind, die nach Art und Grad, nach Phase und Maßen der erlangten Bildung ihre speziellen Angelegenheiten ordnen, bestimmen und fortführen. So wohlthucnd die freie Bewegung in dem Selbstordnen seiner Angelegenheiten sowol für Individuen als für Körper- und Genossenschaften ist, wenn ein klares Bewußtsein und Durchschauen derselben nicht mangelt, eben so schädlich wird die Nichtbevormundung von Seiten des Gesetzes und dessen Vollstrecker, wenn nur nack der süßen Gewohnheit des Daseins das Leben einer Gemeinschaft sich abspinnt, wenn man auf der Krücke des Schlendrians forthumpelt, inmitten einer strömenden und brausenden Bewegung, ohne Klarheit, ohne Rückblick, ohne Prüfung dessen, was der etwaigen Aenderung fähig und bedürftig ist. Im Ungarnlande leben fast 2ö0,0l)ü Einwohner des israelitischen Bekenntnisses, die wahrlich an Patriotismus keinem der verschiedenen Wolksstämme nachstehen, in Bezug auf Schule und Geistlichen, also in Bezug auf niedern und höhern" Lehrstand ohne gesetzliche Bestimmungen, ohne Kontrole und Beaufsichtigung und sind daher in den wichtigsten und einflußreichsten Wirkungskreisen sich selbst anheim gegeben. So lange die Israeliten vom Staate und der Gesetzgebung als eine isolirte, dem Staate anklebende, demselben nicht inhärirende Gesammtschaft betrachtet wurden, und die Israeliten selbst gegen diese Betrachtungsweise als ihren Wünschen und ihrem Bewußtsein nicht zuwider, nichts cinzuwenden hatten, mochte der Staat sie — wenn auch nicht aus dem Prinzipe der Freiheit, sondern vielmehr aus Gleichgiltigkeit — in ihren speziellen Angelegenheiten schalten und walten lassen, nur etwaigen Ausbeugungen vorbeugend. Ganz anders aber ist cs in der Gegenwart, deren vorzügliches Streben dahin geht das magyarische Bewußtsein in den Gemüthern aller Staatsbewohner zu wecken und zu beleben, in welcher die Israeliten selbst an die Pforte der Gesetzgebung anpochen, vollständigen Einlaß und Anschluß in und an den Staatsoerband begehrend. Kann cs bei solcher veränderten Sachlage dem Staate und der Gesetzgebung gleichgiltig sein, ob und wie die israelitische Genossenschaft ihre gewiß auf die bürgerliche Denk- und Anschauungsweise mächtigen Einfluß übenden Schul- und Kirchenangclegenheiten ordnen und handhaben? Kann, darf oder muß nicht

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.