Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 2 (8.1.1844)
- Date
- 1844-01-08
- Page
- Seite 15 (sequence 3)
- Language
- German
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15 unsrer Glaubensgenossen vor allen deutschen Staaten hervor. Schul- und Rabbinerwesen wird immerhin geordnet, jüdischen Advokaten die öffentliche Praxis überliefert, Dozenten unsres Glaubens die Universität geöffnet, überall aus der Staatskasse den mangelnden Mitteln nachgeholfen. — Das benachbarte Baiern zeigt sich im Gegensatz fortwährend den israelitischen Glaubensgenossen ungünstig. Die Stände haben auch nicht einen Augenblick, nicht ein Wort für ihre jüdischen Mitbrüder gehabt; die vorhandenen Gesetze wurden im Sinne der Beschränkung Lnterpretirt; bei der Steuervereinfachung in Unterfranken der Bestand aller und jeder Judensteuer salvirt. — Hessen-Darmstadt erließ eine angemessne Verordnung hinsichtlich der Beschneidung, die nur von geprüften Männern und in Gegenwart eines Arztes vorgenommeu werden soll. Dieselbe Verordnung erließ noch früher der Senat von Frankfurt am Main. Da der Wortlaut derselben den Israeliten frei zu stellen schien, ob sie ihre Kinder überhaupt beschneiden lassen wollen oder nicht, so entstanden daraus Remonstrationen, die bis jetzt noch kein Endresultat herbeigeführt haben. — Tie Stände von Detmold haben die bisherigen Abgaben der Juden auf die Landeskasse übernommen, den Hausirhandel aufgehoben, hingegen die Handelsbefugnisse erweitert. Die Regierung von Anhalt-Dessau hat hingegen Ln einem neuen Hausirgesetze den Inden diesen Handel Vorbehalten. — Nassau publizirtc eine gute Instruktion für die Gemeindevorstande, die unter das herzogl. Amt gestellt, in genauer Kontrole wegen des Rechnungswesens gehalten, und zur strengen Handhabung der Kultusordnung befugt wurden. — Im Großherzogthmn Mecklemburg- Schwerin erschien eine Verordnung, die das Schul- und Gcmeindewesen regulirte, so wie auch eine würdige Synagogenordnung. Hingegen wurde jeder Antrag auf bürgerliche Rechtserwcitcrung beseitigt und auf unbestimmte Zeit verschoben. — Aus Hamburg brachten uns erfreuliche Berichte Kunde von Festlichkeiten, wie der Einweihung des Hcine'schen Krarikenhauses, dem 25jährigen Jubiläum des Tempels. Die Debatten über die bürgerliche Verfassung wurden heftig geführt, und die Resultate sollen — ün nächsten Jahre zum Vorschein kommen. — So bleiben uns nur noch die beiden deutschen Länder übrig, in denen Ständevcrhandlungeu über unsre Angelegenheiten statt fanden — S a chsen und Preußen. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten. Dcutschlari d. Aus dem Hannöverschen, 25. Dezember. (Privatmitth.). Der Landrabb. Dr. Adler hat eine Aufforderung an die Israeliten seines Rabbinats ergehen lassen, eine Beisteuer zur Gründung eines Lehrerseminars in Hannover zu sammeln. — Man hat vor, viele kleine Gemeinden des Landes zu einer einzigen zu verschmelzen, um tüchtige Lehrer und Prediger anzustellen. — Die Landdrostei zu Stade hat die Israeliten ihres Kreises ausgcfordert, einen eigenen Rabbiner zu wählen. Sie wollten sich erst Hannover anschließen, sind aber jetzt zum zweiten Male aufgefordert worden. Vom Rhein, im Dezember. Die Aach. Zeit, enthalt eine Berichtigung, die uns sehr erfreut, und die, weil wir den falschen Artikel ebenfalls gegeben, hier nicht fehlen darf. „Ein, uns erst jetzt durch fremde Vermittlung zu Gesicht gekommener, aus Franken vom 7. Oktober datirter Artikel in No. 2*?4 der „Kölnischen Zeitung," welcher über die diesjährige Hvpsenerndte berichtet, läßt sich zum Schluß also aus: „durch eine, im Lause dieses Jahres erlassene Regierungsverfügung ist den Juden der Handel mit Hopfen angeblich wegen Fälschungen von nun an untersagt. Die Negierung scheint dabei von dem Grundsätze ausgegangen zu sein, daß der wohlverdiente Nus, welchen dieser wichtige Artikel der landwirthschaftlichen Produktion nach Außen genießt, um jeden Preis ungeschmälert erhalten werden müsse rc." Wenn wir die Ehre des Korrespondenten, der diese Nachricht unter das Publikum gebracht, gern unangetastet lassen, zugleich aber die Nachricht selbst für durchaus falsch erklären müssen, so können wir den Schluß auf die Absicht derjenigen, durch welche der Korrespondent zu jener Meldung mittelst falscher Angaben verleitet sein mag, dem Leser überlassen. Wir fordern den Korrespondenten hindurch zur Namhaftmachung oder Mittheilung derjenigen authentischen Regierungsverfügung, welche den Juden in Baiern den Hopfenhandel verbieten soll, unter dem Erbieten offener Genugthuungserklärung auf, im Fall er unserer Aufforderung sollte entsprechen können. Die Sache zu urgiren, finden wir uns um