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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-01-08 · Heft 2 (8.1.1844) · p. Seite 16

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 2 (8.1.1844)
Date
1844-01-08
Page
Seite 16 (sequence 4)
Language
German
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16 so mehr veranlaßt, da cs sich hier nicht blos um die Schmälerung der Existenz und um indirekte Verläumdung nicht weniger israelitischer Handlungshänser, sondern zugleich um jene alte, schmähliche Untugend handelt, welche bei jeder Gelegenheit die Konfession einer seit Jahrhunderten gedrückten Minderzahl als Handhabe zu neuem Druck zu ergreifen pflegt. Die Baierische Regierung hat in Bezug auf die besprochene Angelegenheit nicht die mindeste Gelegenheit gegeben, der gerügten Intoleranz etwa eine loyale Folie untcrzulegen. Will man aber dem si'ngirten Verbot als Motiv die angebliche Verfälschung des gedachten Handelsartikels unterschieben, so fragen wir, ob die vielleicht hier und da wahrgenommenen Fehler einzelner Individuen unter den bedrängteren Handelsleuten dazu berechtigen, eine ganze Klasse von Staatsbürgern in Bezug auf ihre Ehre wie ihr Geschäftsleben zu verdächtigen, ja zu brandmarken? Wir fragen ferner, ob dergleichen Fehler an die Konfession gebunden sind und ob, wenn die hier und da vorkommende Verfälschung des Hopfens unbegreiflicher Weise Veranlassung zu einem Verbot des Hopfenhandels werden müßte, die Christen vor dem Verbot mehr gesichert wären, als die Juden? Denke man doch zugleich an die mehr offenkundig gewordenen Verfälschungen des Weins und anderer Handelsartikel und frage sich, ob dieselbe etwa von den Juden ausgegangen? Man werde doch endlich tolerant und gerecht und schäme sich, bei jeder Gelegenheit hinter der konfessionellen Maske den Brodneid zu verstecken! — Diejenigen Blätter, welche den besprochenen Artikel übernommen hatten, werden es hoffentlich als eine Pflicht gegen sich selbst erkennen, auch den gegenwärtigen zu übernehmen *). °) Vorstehender Artikel wurde, wenn auch in andrer Form, doch seinem Inhalte nach der „Kölnischen" Zeitung, welche die falsche Nachricht „aus Franken" gebracht hakte, zur Veröffentlichung zugestellt. Die Redaktion wollte sich aber zur Aufnahme nur gegen Entrichtung von Einrückungsgebühren verstehen. Hierauf wurde ihr der Artikel in der obigen Form vorgelegt und ihr dabei schriftlich bemerkt, daß man nicht blos auf ihre Unparteilichkeit Rechnung machen zu können, sondern auch durch die Entgegnung im Interesse ihres Blattes zu handeln glaube, indem es ihr nicht gleichgültig sein könne, so verlaumderische Nachrichten verbreitet zu haben, ohne daß Aus Württemberg, 22. Dezember. (Prkvatmitth.) Heute fand vor dem Königl. Kreisgerichtshof zu Ellwangen ein öffentliches und mündliches Schlußverfahren in schwerem Straffelde statt, wobei gesetzlich jedem „ehrbaren Manne" der Zutritt gestattet ist. Da ein solcher Akt nicht bloß im Königreiche Württemberg, sondern in allen deutschen Staaten diesseits des Rheines zum ersten Male vorkam, so war es voraussichtlich, daß eine sehr große Menge von Zuhörern aus allen Ständen sich einsinden werde, und wurde daher der große Saal des Gymnasium-Gebäudes hierzu gewählt und eingerichtet. Es wird, wie bekannt, bei solchen öffentlichen Verhandlungen dem Verbrecher von Staatswegen ein Defensor gegeben, der denselben dem Staatsanwalte gegenüber zu vertheidigen hat. Es hat nun dieser seltene und erste derartige Akt für die Leser Ihres geschätzten Blattes deshalb Interesse, weil ein Jsraelite, der Rechtskonsulent S. Ellinger aus Morgentheim, im Aufträge des Königl. Kreisgerichtshofes den Angeklagten zu defendiren hatte. Ein sehr ehrender Ruf, aber auch eine sehr schwierige Aufgabe, da in dem vorliegenden Falle der Verbrecher bereits Alles bei dem Untersuchungsrichter eingestanden, der Staatsanwalt, Oberjustizrath, Oberamtsrichter Holzinger, ein in der Praxis sehr erfahrener und in parlamentarischer Dialektik geübter Mann, bekämpft werden sollte, und Ankläger und Angeklagter vor rechtsgelehrten Richtern, nicht aber vor einer Jury iin eigentlichen Sinne des Wortes standen, wo es sich nicht um eine mit großem Pathos auszuführende Appellation an das Gefühl und Mitleid der Entscheidenden, sondern nur um Ausführung von Gründen, welche auf den richtig prüfenden Verstand Eindruck machen konnten, dieselben berichtigt würden. Die Redaktion verweigerte auch hierauf die Aufnahme und zwar weil ihr Korrespondent „aus Franken" zu zuverlässig sei, als daß sie denselben durch einen ihr fremden Entgegner könne Lügen strafen lassen. Sie werde wegen der Sache an den Korrespondenten selbst schreiben. Dieser Grund ließe sich allenfalls hören, wenn die Redaktion nicht zur Aufnahme der Entgegnung gegen Jnsertionsgebühren bereit gewesen wäre. Anm. des Einsenders, der keinen Anstand nimmt, seinen Namen zu veröffentlichen, sobald der Korrespondent der Kölnischen Zeitung sich nennt.

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