Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1844)
- Date
- 1844-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3225335-3225337--05741-3314515- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
4 heim bemerkt, daß er sich gar so sehr nicht hätte „darum quälen dürfen""), wer wol 1812 der meklemb. Behörde bei Abfassung des (1817 suspendirten) Emanzipationsgesetzes gesagt haben mag, das doppelte Erbrecht der erstgeborenen Söhne sei ein wesentliches Religionsstück der Juden? Das that, wie hier der Zeit ganz allgemein angenommen war, ein bei Hof angesehener, jüdischer, ungelehrter Geschäftsmann, der dabei bloß seinen Privatnutzen fvor Augen hatte, und so — werden mitunter Gesetze gemacht. —. Hier ist neulich ein Jude, bisher Unteroffizier beim Kontingent, unter einer ganzen Anzahl Aspiranten zum Lieutenant der (hier militärisch organisirten) Nachtwache erwählt worden, während noch kein einziger gemeiner Nachtwächter — wozu gewöhnlich nur Bürger genommen werden — zum jüdischen Glauben gehört, und die unglücklichen hamburgischen Nachtwächter müssen sich trotz Markard und noch ganz anderer Leute von einem beschnittenem Juden kommandiren lassen. Es mangeln indeß auch in andern Gebieten nicht die Beispiele, daß den Juden die oberen Stufen früher eröffnet werden, als die niedrigeren. General-Musikdirektor kann hier und überall der Jude werden, aber nicht Stadtmusikant; Chef der Gesundheitsbehörde, aber nicht Barbier; erster Handelsherr an der Börse, aber nicht Gewürzkrämer; Baron und Ritter, aber nicht Bürger und Meister. —. Die beiden Tempelprediger haben vor Kurzem die Errichtung einer Religionsschule annoncirt, doch scheint diese Annonce eben so kühl ausgenommen als abgegeben worden zu sein. —. Bei Gelegenheit der aus Griechenland arm und elend rückwandernden Deutschen, erinnern wir uns der vor einigen Jahren dort etablirten deutschen Juden. Was ist aus diesen geworden? Und wenn sie nach Baiern zurückkommen und es sind die Judenstellen ihrer Wohnorte vielleicht schon vollzählig, wird man sie dann wieder mit Frau und Kind zurücktransportiren nach Griechenland? Warum nicht? Es haben ja nun auch einige Tausend Stammdeutsche die Erfahrung gemacht, daß man von Schmach, *) Autonomie der Rabbinen pag. 12. Hohn und Verfügung nicht — wenigstens nicht sogleich — stirbt! — Frankfurt am Main, 11. Dezember. (Ober- Post-Amts-Zeitung). Das Konnte des Vereins zur Beförderung der Handwerke unter den israelitischen Glaubensgenossen hat über den Bestand und Fortgang des Vereins Bericht erstattet, dem wir Folgendes entnehmen: Die Gesammtzahl der Unterstützten ist in diesem Jahre von 529 auf 548 gestiegen. Von diesen gehören [272 dem Großherzogthume, 90 dem Kurfürstenthume Hessen, 76 dem Herzogthume Nassau, 37 der Landgrafschaft Hessen, 20 dem Königreiche Baiern, und 53 der freien Stadt Frankfurt an. Die Zahl der neu aufgenommenen Lehrlinge betrug 19; darunter befinden sich zwei, welche bis jetzt noch nicht unterstützte Gewerbe, die Gelbgießerei und die Schriftgießerei, erlernen. Nach vollendeter Lehrzeit ausgeschrieben wurden 20, Kleidungsstücke erhielten 43, Werkzeug 22. Außerdem wurden 17 Individuen zur Wanderschaft unterstützt; für 4 wurden Unterrichtskosten bezahlt, und 8 (Waisen) erhielten außerordentliche, monatliche Geldunterstützungen. Zu ihrer Niederlassung als Meister wurden 4 junge Männer mit einer Summe von 220 Fl. 50 Kr. unterstützt. Vier Lehrlinge mußten, wegen Kränklichkeit, — wegen körperlicher Untauglichkeit, — wegen Todesfall des Meisters, — wegen schlechten Betragens, — das Handwerk wieder verlassen. Die Geldmittel des Vereins erhalten sich fortwährend auf erwünschter Höhe; fwie aus dem Kaffen-Saldo ersichtlich, der sich auf 5402 Fl. 37 Kr. beläuft, eine Summe, welche mehr als hinreichend ist, die eingegangenen Verbindlichkeiten zu decken. Auch mit außerordentlichen Geschenken wurde der Verein in diesem Jahre mehrfach bedacht. Herr Hayum Salomon Goldscbmidt hat aus seinem Nachlasse eine Summe von Zehntausend Gulden, resp. deren jährliche Zinsen, im Belaufe von Vierhundert Gulden, zur Erlernung von Handwerken für solche unbemittelte israelitische Knaben bestimmt, welche statutenmäßig von unserem Vereine nicht unterstützt werden können. Die somit entstandene „H. S. Goldschmidtsche Stiftung" wird sich demnach vorzüglich auf solche Individuen beziehen, deren Heimath weiter als 6 Stunden von Frankfurt entfernt ist, und ihr wird es Vorbehalten bleiben, die Wohlthat einer bürger-