Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 52 (31.12.1842)
- Date
- 1842-12-31
- Page
- Seite 759 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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759 ser einzig dastehenden Thatsache sollte gerade Ln Dem zu suchen sein, was daS Judenthum mit allen jenen seit Jahrtausenden zu Grabe getragenen Religionsformen gemein hat? Daß das Judenthum ohne Boden, ohne Nationalität, ohne weltliche Macht, ohne Rang und Bedeutung, ohne irdische Stütze von irgend einer Art, daß es unter Druck und Verfolgung und äußerer Schmach doch sortdauern konnte durch die Jahrhunderte, das ist jenes nach unserer Anschauungsweise natürliche, nach der entgegengesetzten allerdings unauflöslich räthselhafte Wunder, durch welches sich das Judenthum eben als ein geistiges Dasein bewährt hat und als solches Achtung fordern darf. Die Kraft und der Stab Juda's sind gebrochen seit Jahrtausenden; aber sein religiöses Denken und Empfinden hat sich als ein Unvergängliches bewährt. Tie Krone David's ist ohne Rettung in den Staub getreten; aber die begeisterten Sairen der Harfe David's tönen durch die Jahrhunderte, Gott-Vertrauen und Liebe und Muth in Gefahren und treue Hingebung in .den Gemüthern weckend und erhaltend." Hierauf zeigt R. klar und deutlich, daß die im Schwünge seienden Maßregeln nicht bloß den Juden als Bürgern, sondern auch dem Judenthum als Religion schaden, folglich nichts weniger als zur Erhaltung desselben dienen würden. Nach einer sehr richtigen Deduktion schließt er: „Darum also ist der Widerstand gegen jenes abentheuerliche Project ein in der Religion nicht minder als in der Vaterlandsliebe begründeter; darum berühren jene Absichten das religiöse Bewußtsein nicht minder feindlich, als das politische. Wenn sie gelingen könnten, so würde eines nur ihre klare Folge sein: das ist die Entfremdung vieler Gemüther, die sich dem Judenthume wieder mit Liebe zugewendet haben, die ihm zugethan sind als einem religiösen, einem geistigen Lebensmomente, die sich aber mit Widerwillen von ihm abwenden werden, wenn es ein politisches, ein sociales werden soll." Und wie, ruft R. aus, der Staat soll die Sorge übernehmen für die Erhaltung einer ihm fremden Nationalität? — Mit einem großen Scharfsinn fügt er hier hinzu: „Ich finde in der Zumuthung, die hier in so naiver Weise an den Staat gemacht wird, den Beweis dafür, daß man doch im Grunde ahnt, was es mit der Sache für eine Bewandniß hat, wie es sich um nichts Ernstes, sondern um ein phautasiisches, eitles Spiel mit Worten und mit Formen handelt. Ich meine nämlich, wenn hier eine wirkliche und wahrhafte, der Einheit des Staatslebens widerstrebende Rationalität vorläge, mit den Kräften und Gesinnungen ausgerüstet, die eine solche bedingen, ja wenn auch nur das Gespenst davon da wäre, .der irrende Schatten eines durch ein Verbrechen von der Erde getilgten nationalen Daseins, der nicht zur Ruhe kommen kann, ein gemordetes Volksleben, das durch die krankhaften Zuckungen wieder erwachender Lebeusregung die öffentliche Ruhe bedroht: man würde sich vor ihm fürchten, man würde auf.seine Unterdlükkung sinnen, man würde sich ihm nur nachgiebig zeigen, um es zu beschwichtigen und von gefährlichem Beginnen abzuhalten; aber nimmermehr würde man eine solche fremde Nationalität im Ernste hegen und zu erhalten streben; nimmer würde man dem Feinde ^im eignen Busen wirklich Vorschub leisten, nimmer den Schaden in dem eignen Organismus pflegen und nähren. Wäre es auch noch so gering nach der Zahl seiner Angehörigen, dieses fremde Volksthum, aber stark und lebendig in seinem engen Kreise, man würde es schon des verderblichen Grundsatzes wegen nicht gelten lassen; man würde es höchstens aus Schonung dulden; aber man würde es nimmermehr anerkennen und hervorheben. Rur darum, weil es sich in unserem Falle um eine Nationalität handelt, die keine ist, der alle Eigenschaften einer solchen abgehen, uur darum kann man mit ihr tändeln und schönthun. Vor dem lebendigen Löwen würdet Ihr erschrecken, mit dem ausgestopften können Kinder ihr Spiel treiben. Ein freies, selbstständiges, fremdes Volksthum inmitten des eignen Landes würde jeden Staatsmann mit Sorge erfüllen; eine ausländische Kuriosität dagegen, an der Kette liegend oder in Spiritus aufbewahrt, die mag wohl der Gegenstand behaglicher Neugier sein; aber eine solche Rolle haben wir nicht eben Lust zu spielen." Der Vers, bespricht nun die Maßregeln, welche zn dieser Erhaltung dienen sollen. Zuerst das KorporationSwesen. Mit Kraft weist er dies zurück, sofern eine bürgerliche Korporation, eine bürgerliche Jsolirung im Zwecke liegt, wohingegen die religiöse Korporation zu erstarken nur zu beloben wäre. Er macht klar, wie in „einer eigenen städtischen Vertretung, in eigenen Schiedsrichtern ff." nur eine Entziehung der theurstcn Rechte, der allein aus dem Edikte von 1812 übriggebliebenen, der Theilnahme an der Gemeindeverwaltung (Wählbarkeit zu Gemeindeämtern) liegen würde. Alsdann die Militärpflicht. Er beleuchtet diesen Punkt von allen Seiten, nach seinem Inhalte, seiner Bedeutung, seinen Folgen und der Art, wie man ihn vermeide. Wir befinden uns aber hier auf einem schon durchgesprochneren Gebiete.— 52