Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 51 (24.12.1842)
- Date
- 1842-12-24
- Page
- Seite 744 (sequence 4)
- Language
- German
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744 Staatsmann, wird ewig unter denen der großen Männer Europas glänzen; mit väterlicher Sorgfalt sucht er das Wohl aller seiner Untergebenen zu fördern, schenkt besondere Aufmerksamkeit dem unglücklichen Zustande der Juden Polens, und sucht dieselben dem Landbau zuzuwenden, indem er bereit ist, ihnen hierbei allen möglichen Vorschub zu verleihen.— Se. Durchlaucht geruhten, in einer jüngst — dem hiesigen Vorstands-Kollegium unter Vortritt seines Präses, des allverehrten Herrn Math. Rosen — ertheilten mehrstündigen Audienz, sich hierüber auszusprechen. Wenn wir uns auch nicht anmaßen, den ganzen Umfang dieser wichtigen und gewiß folgenreichen Besprechung zu kennen, so wissen wir doch, welche väterliche und wohlmeinende Worte, Se. Durchlaucht an die Vorsteher richteten, Worte, die den Staatsmann wie den Menschen gleich ehren, und die unauslöschlich in den dankbaren Herzen aller Juden Polens eingegraben bleiben. — Mögen nun alle Juden Polens diese Worte beherzigen, mögen besonders die Reichen und Wohlhabenden unter uns, recht bald durch Anlegung von Muster-Kolonien jüdischer Ackerbauer, und durch kräftige Unterstützung, der jetzt schon so zahlreichen jüdischen Familien, welche bereit sind, dem Ackerbau sich zu widmen, es durch die That beweisen, wie sie bereit sind, die wohlwollenden Absichten Sr. Durchlaucht zu fördern; die Juden Polens werden dann rasch einer glücklichen Zukunft entgegen gehen, und bald all Dasjenige erlangen, was der Mensch mit Recht von der bürgerlichen Gesellschaft fordern kann.— Vielleicht sind wir von diesem so ersehnten Augenblicke nicht mehr sogar fern. Daß die Juden Polens zur Militärpflicht nicht gezogen werden, ist bekanntlich blos in Folge einer im Jahre 1817 von dem damaligen Statthalter mit sämmtlichen israelitischen Gemeinden Polens hierüber abgeschlossenen Bestimmung *). Da sicherm Vernehmen nach, den °) Der §. 1. der in Folge eines kaiserl. Dekrets 6. d. 26/7. Jan. 1817 und der Ermächtigung des Statthalters d. d. 5/17. Mai 1817, von der Regierungskommission mit den Israel. Gemeinden, unterm 6. August 1817 angefertigten Bestimmung lautet: „Lud wyznania Möjzeszowego \v Kn'destwie Polskiem zamieszkafv, za uwoliiienie od popisu i ezynnej sl’uuzby wöjskowej wezasie pokoju i w6jny,na ezastak dlugi dopdki Juden die Militärpflicht wieder auferlegt werden soll, so kann man sich der Hoffnung überlassen, daß unser allergnädigster und hochherziger Landesvater, die in der gedachten Bestimmung enthaltenen Bedingungen berücksichtigen, und den Juden mit den ihnen wieder aufzuerlegenden Pflichten, auch zugleich die ihnen, nach dem ausdrücklichen Wortlaute der gedachten Bestimmung zustehenven Rechte, wieder einräumen wird, wenigstens insofern als Zeit und Umstände es gestatten. — Mit gerechtem Stolze können wir noch hinzufügen, daß die Juden Warschau's, Vieles"— wenn auch noch nicht Alles — thun, um sich die Achtung ihrer christlichen Mitbürger, und das Wohlwollen einer hohen Staatsregierung zu verdienen. — Wir besitzen in unserer Mitte viele geistig hoch stehende gutgesinnte Israeliten, die den hier bereits glimmenden Funken des neu erwachten Lebens in Israel, durch thätige Mitwirkung zu erstarken fluchen. — Die Verbesserungen des Schulwesens, die Reform des religiösen Kultus haben auch bei uns, ihre aufrichtigen und eifrigen Beförderer. — Wir nennen zuvörderst unfern würdigen Prediger Herrn Dr. ljhil. A. M. Goldschmidt, einen Mann, der durch seine zeitgemäßen, körnigen und gedankenreichen, Herz und Geist erhebenden Vorträgen, seine Zuhörer belehrt und erbauet; seine gediegenen Predigten ersetzen den bis jetzt bei uns leider so vernachlässigten tiefem Religionsunterricht, und zeigen bereits die wohlthätigsten Folgen. — Mit regem kräftigem Eifer sucht der Direktor der Rabbinerschule Herr A. Eisenbaum die Einführung eines geregelten Gottesdienstes zu bewerkstelligen, und gelingt es ihm täglich mehr, Indifferente und Widerstrebende der heiligen guten Sache zuzuführen. — Dem Präses unsers Gemeindevorstandes, Herrn Math. Rosen, verdanken wir es, daß eine hohe Regierung, auf den do praw Obywatelstwa przypuszczonvin nie zostanie, optaeae bedzie corocznie do Skarbu Krölestwa Polskiego Nlp.“ „Die Bekenner des mosaischen Glaubens, welche im Königreiche Polen wohnen, bleiben von der Militär- Konskription und vom Militärdienste, sowol in Fciedensals Kriegszeiten, befreiet, in so lange als sie zum Bürgerrechte nicht zugelasscn werden, und zahlen dafür dem königl. polnischen Schatze jährlich fl."