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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-12-17 · Heft 50 (17.12.1842) · p. Seite 733

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 50 (17.12.1842)
Date
1842-12-17
Page
Seite 733 (sequence 5)
Language
German
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733 verdientesten Glieder beraubt. Herr Cerfberr hinterläßt eine Wittwe, die alle seine Unglücksfälle mit einem bewunderungswerthen Mnthe und der tiefsten Entsagung getheilt hat, und die, beweinend eine herrliche Tochter, so plötzlich und so schrecklich ihrer Liebe entrissen, noch 26 Tage bei ihrem Manne auf dem Schiffe, welches sie nach Frankreich zurückführte, wachte. Herr F. Cerfberr hat sein ganzes Vermögen durch die Feuersbrunst und die Plünderung, die der Erderschütterung des Cap folgten, verloren gehen sehen. Es stehet zu hoffen, daß energische Reklamationen unserer Regierung einen vollständigen Ersatz von der Haitischen Republik der Wittwe verschaffen werden. ii- Belgien. Brüssel, im Oktober. Ein belgisches Blatt vom 23. Juli enthält ein Schreiben, aus dem wir folgendes Hauptsächliche hervorheben: — „Jedesmal, wenn ein Te Deum bei Gelegenheit eines politischen oder dynastischen Festes angekündigt wird, liest man in der Ordonnanz: „ein gleicher Gottesdienst wird in dem protestantischen Tempel und in der israelitischen Synagoge (der Pleonasmus!) stattsinden." Ich wollte mich überzeugen, wie man ein le Oeum nach jüdischem Ritus zusammensetzt, und konnte keine bessere Gelegenheit als den 21. Juli, den Jahrestag der Einsetzung des Königs Leopold, wählen, denn keine Gemeinde in Belgien, nach der katholischen, hat mehr Nutzen von der Revolution von 1830 gezogen, als die jüdische, die ziemlich gut auf dem Staats-Budget dvtirt, und völlig frei von allen Eingriffen in ihre hierarchischen Verhältnisse ist. Man spreche mir nun nicht mehr von Gleichgültigkeit in religiöser und patriotischer Beziehung unter den Juden, oder von Unordnung ihres Gottesdienstes! Sicherlich ziehen Fest- und Fasttage nicht mehr Gläubige zum Tempel, und derselbe Eifer hatte die Damen beherrscht. Es verstehet sich, daß der Großrabbine und die Beamteten im großen Kostüme waren , dqß alle Mitglieder des Konsistoriums und die Notablen, die Ritter des Leopold-Ordens und die zahlreichen Regierungsbeamte jüdischen Glaubens zugegen waren; daß die Psalmen Davids, welche die Kosten aller vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen religiösen Feierlichkeiten unter den Juden und unter uns tragen, auch hier nicht fehlten, und wurden diese auf höchst melodiöse Weise mit Begleitung eines Knabenchors, der hier die Instrumentalmusik vertritt, gesungen. Den Genuß vollkommen machte die Predigt des Großrabbinen, die sehr angemessen war. Neben mir stand ein anderer fremder Katholik, der in meinem Beifall cinstimmte. Als belgischer Patriot freute ich mich besonders des Enthusiasmus meines Nachbars von jenseit des Rheins.', der da wünschte, die Räche Sr. Majestät des Königs von Preußen, Baiern u. s. w. hätten dieser Feier beigewohnt. Deutschland. Hamburg, 2. Dezember. (Privatmilth.) Gestern genehmigte unsere Bürgerschaft den Antrag des Senats auf „Aufhebung der bisher bestehenden Beschränkungen hinsichtlich des Erwerbs von Grundeigenthum und hinsichtlich des Wohnens sowol in der Stadt als auf dem Landgebiete für die Mitglieder der hiesigen israelitischen Gemeinden." Diesem Anträge war die folgende Motivirung beigefügt: Erwerb von Grund-Eigenthum und Wohnungsbefugniß für die Israeliten. Bekanntlich ist es den jüdischen Einwobnern in Hamburg bisher nur erlaubt gewesen, in gewissen Gegenden Grundeigenthum zu erwerben und zu wohnen. Diese Beschränkung beruht nicht auf dem Judenreglemcnt von 1710, wenngleich sie damals faktisch schon bestand; erst später ist sie genauer festgesetzt worden. Ein milderer Zeitgeist hat allmalig dahin geführt, daß auch fast in allen übrigen Theilcn der Stadt Israeliten ohne Widerspruch wohnen und selbst Grundeigenthümer sind; wiewol sie, mit Jukonvenienzen daS Eigenthum nur unter fremden Namen besitzen können. Es scheint nicht angemessen, diese Beschränkungen noch länger gesetzlich bestehen zu lassen; und nach E. E. Raths Dafürhalten ist besonders der gegenwärtige Augenblick dazu geeignet, sie aufzuheben. Das ganze Quartier der Altstadt, wo die Israeliten Häuser auf eigenen Namen erwerben konnten und unbehindert wohnen durften, ist durch die Feuersbrunst im Mai d. I. zerstört, und es werden gerade in dieser Gegend sehr umfangreiche Erprvpriationen eintreten müssen. Es wäre unbillig die Juden noch

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