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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-12-10 · Heft 49 (10.12.1842) · p. Seite 725

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 49 (10.12.1842)
Date
1842-12-10
Page
Seite 725 (sequence 13)
Language
German
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725 iier es nicht wagen, dafür zu stimmen, — gewiß nicht aus religiösen und moralischen Gründen, sondern aus andern, die allzuoft hervorgehoben find, als daß sie einer Wiederholung bedürften — er wolle nur die durchaus besondere, im Wesentlichen durch Unterdrückungen bewirkte Entwickelung des Judenvolkes, so wie eine allgemeine Opinion gegen ihre Aufnahme erwähnen, welche, so lange sie nicht besiegt ist, fast den Zweck ihrer Zulassung in's Land vereiteln würde. Dieß ist aber jetzt nicht die Frage; denn wenn auch das Verbot des Grundgesetzes gehoben wird, bleibt dennoch die übrige Gesetzgebung zurück, und man ist im Grunde, was die definitive Entscheidung der Sache betrifft, nicht einen Schritt vorwärts gekommen; denn wohl hat es das Ansehen, alsob ein Hinderniß durch die vorgeschlagne Gesetzveränderung weggeräumt würde, aber das zurückgebliebene hat jedoch ganz dieselbe Wurzel mit dem gehobenen gemein, nämlich den Willen der gesetzgebenden Macht; und nicht einmal an Zeit ist etwas wesentliches gewonnen, da es ja offenbar ist, daß dasselbe Ding die Veränderung sowol im öffentlichen als auch im privaten Rechte erwägen könnte. Nach der Einsicht des Redners ist es nicht die Berücksichtigung dessen, was das jüdische Volk dem Naturrecht oder Völkerrecht zufolge fordern könnte, die hier den Ausschlag machen muß, — denn wenn auch die Einstellung Beifall gewönne, werden ihre Gerechtsamen dadurch nur in einem geringen Grade größer, als sie es früher waren. Die Frage stelle sich ihm so dar: darf das Verbot gegen die Einlassung der Juden in's Reich, so lange als dieses für zweckmäßig angesehen wird, seinen Platz im Grundgesetz oder der allgemeinen Gesetzgebung behaupten? Die Sache ist demnach ein uns selbst, unsere Gesetzgebung, gewiß aber auch ein unsere Nationalehre betreffendes Anliegen. Wird die Sache daher von der Seite betrachtet, so kann der Redner in Bezug aus sich selbst nicht unschlüssig sein, wie er stimmen würde — er muß nämlich der Einstellung des Könnt« seinen Beifall zollen. Schon die Wirkung, welche eine Aeußerung der Pluralität des Storthings in dieser Richtung auf die Opinion haben müßte, die nach seiner Ansicht nicht der am wenigsten wichtige und daneben ein höchst ungerechtes Hinderniß für die Aufnahme der Juden unter uns sei, spricht dafür, es seien aber andre und wesentlichere Gründe vorhanden. Es liegt etwas nicht bloß für's Gefühl, sondern auch für das ruhige Nachdenken höchst Abstoßendes in einem so allgemein für alle Zeiten — denn dieß ist ja die Absicht, es zu einer Grundgesetzbestimmung zu machen — ausgesprochenen Verbannungsurtheil über ein unläugbar in hohem Grade gemißhandeltes, unglückliches, aber daneben auch in vielen seiner Individuen rühmliches Volk. Türken und Heiden können sich frei im Reiche herum treiben, aber Juden — einst das erkorene Volk Gottes, ehrwürdig durch sein hohes Alter und seine Denkmäler, die auch die unsrigen sind; ehrwürdig als die Mutter der heiligen Religion, zu der wir uns bekennen — sollen als ansteckendes und unheiliges Volk draußen stehen, — und das Urtheil, das so gefällt wird, ist an Bedeutung und Würde den wichtigsten Garantien unseres konstitutionellen Lebens zur Seite gestellt und steht als Grundgesetzbestimmung in der Sammlung von Regeln, die sich übrigens ebenso sehr durch Liberalität als durch Anerkennung der Würde des Menschen als Menschen auszeichnen, ohne die willkürlichen und konventionellen Unterschiede zu berücksichtigen, die sonst trennend dazwischen treten. Das ist in den Augen des Redners eine schreiende Disharmonie, die nicht bald genug weggeräumt werden kann; das ist ein Fleck auf dem blanken Schilde der Freiheit; das ist eine nationale Schande, welche Kultur, Humanität und Religion in gleichem Grade als eine solche stempeln. Sollte das Grundgesetz jetzt gegeben werden, so ist es wohl keinem Zweifel unterworfen, daß die Bestimmung, auf deren Auslöschung man anträgt, keinen Platz darin finden würde, daß sie aber zu ihrer Zeit darin Platz fand, gründet sich auf Umständen, die damals wohl nothwendigerwcise einen mächtigen Einfluß haben mußten, und es ist demnach weit entfernt, daß der Redner irgend einen Schatten auf die Konstituenten zu werfen beabsichtige. Wer der Geschichte der Juden seit ihrer Zerstreuung gefolgt ist, wird finden, daß sich öfters von Zeit zu Zeit gegen dieses Volk ein dunkler Argwohn, ein bittrer Haß, eine mehr oder weniger gewaltthätige Verfolgung gezeigt hat, aus Gründen, die gewiß für die Zeitgenossen ihr völliges Gewicht hatten, deren totale Nichtigkeit die Nachwelt aber eingesehen hat. In der Theurung wollte man bei den Juden die Quelle

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