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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-12-10 · Heft 49 (10.12.1842) · p. Seite 726

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 49 (10.12.1842)
Date
1842-12-10
Page
Seite 726 (sequence 14)
Language
German
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726 der Noth finden, gab es ansteckende Krankheiten, so beschuldigte man sie die Brunnen vergiftet zu haben; der Religionssanatismus verfolgte sie und verfolgt sie zuweilen noch — kurz gesagt in jeder großen Nolh kehrte der Blick sich argwöhnisch gegen die Juden. Es war aber nicht allein in moralischer Beziehung, daß sie so unverschuldet angegriffen worden sind; und grade zu der Zeit, als unser Grundsatz gegeben wurde, war eine solche Verfolgungsperiode in dem damals mit uns so nahe verbundenenen Dänemark eingetreten. Es war in einer unglücklichen Zeit, der Werth des Geldes war in einem Ungeheuern Grade gesunken, die Finanzen waren erschöpft und das Elend in mannichfachcn Gestalten hervorgebrochen. Statt daß man die Quellen davon in den Ursachen suchte, worin man jetzt zweifelsohne erkennt, daß sie liegen, war es eine allgemeine, ja sogar bei den Aufgeklärten herrschende Meinung, daß die Juden durch ihre Geldwirksamkeit, durch ihr eigennütziges Jsoliren und Streben sich zu bereichern, für einen wesentlichen Theil das Unglück hervorgerufen hatten. Eine so allgemein verbreitete Meinung, deren Richtigkeit Wenige damals bezweifelten, konnte nicht umhin ihren Einfluß auf die wichtige Arbeit zu äußern, die unsere Freiheit und Selbstständigkeit begründete; sobald man aber zur Erkenntniß gelangt, daß dadurch ein großes Unrecht begangen, darf man auch kein Bedenken tragen, es wieder gut zu machen. Eine das norwegische Volk entehrende und ein fremdes Volk kränkende Bestimmung darf nicht mit der Heiligkeit des Grundgesetzes umgeben werden; was die Zeitumstände hervorriefen, dem darf nicht alle Zeiten hindurch Dauer gegeben werden, die Bande, die in dieser Beziehung auf dem Nationalwillen liegen, müssen gelöst werden. Es fei daher die Ueberzeugung des Redners, daß das Verhältniß zu dem Punkt zurückgeführt werden müsse, auf dem es sich befand, ehe das Grundgesetz gegeben ward; und er sei demnach Willens für die Eingabe des KomitvS zu stimmen. Endlich wurden die Debatten über die Frage selbst von Fassen eröffnet. Falsen: Man habe unzweideutige Zeugnisse, daß die angesehensten Männer es mit Religion und Politik übereinstimmend sinden, daß den Juden der Zutritt in's Land gestattet werde, daß der Geist des Grundgesetzes dagegen kein Hinderniß in den Weg legt, so wie die jüdische Lehre auch nichts enthalt, das davon abhalten könnte. Man hat indessen auch Erklärungen darüber, daß die Talmudisten, zu welchen der größte Theil der europäischen Juden gerechnet werden müssen, sich zu Lehren bekennen, von denen man nicht wünschen könnte, daß sie von irgend einem Bürger des Staats angenommen würden, z. B., daß das Gesetz keine verpflichtende Kraft im Verhältnisse zwischen einem Juden und Christen habe, daß sie sich ^außerhalb des Staats stellen, sich zu diesem bloß durch die Macht gebunden betrachten j und das Werhältniß für eine Strafe arischen. Ist! es nun auch dargethan, daß solche Meinungen nur bei dem unaufgeklärten Theile des Volks gangbar sind, und daß der jüdische Unterricht jetzt mehr gereinigt ist, und muß man gleich gestehen, daß sie zunächst durch die grausamen Verfolgungen erzeugt wurden, denen das Volk ausgesetzt gewesen ist, so existiren sie gleichwol noch. Esj wird angenommen, daß die Hoffnungen der Juden eine edlere Form angenommen haben, und daß sie den Glauben an einen kommenden irdischen Messias aufgegeben ha. den. Dieß sei schwer zu wissen, und nach der! Kenntniß, die er von den Juden habe, scheine es , dem Redner beinahe unglaublich. Im Allgemeinen! hat der Jude Unlust zu nützlichen Unternehmungen; und sein Charakter zeugt von Derbheit und Zuj dringlichkeit nebst mehreren mißlichen Zügen. An- ' derseits sei es auch nicht! schwierig, bei ihnen Ge-! lehrsamkeit, Genie und ausgezeichnete Geistesgaben! sowie eine an's Unglaubliche gränzende Aufopferung! für ihre Religion vorzusinden. Wie sie sich hier I aufführen würden, beruhe wol meistens darauf, wie ' man sich gegen sie aufführe. sSchluß folgt.) Anzeiger. In, demselben werden Annoncen aller Art gegen Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Seile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Obwohl es auch hierorts, wie in allen bedeutenden Gemeinden Grundsatz ist, keinen reisenden Chai san oder Kantor öffentlich auftceten zu lassen, hat man

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