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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-12-10 · Heft 49 (10.12.1842) · p. Seite 721

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 49 (10.12.1842)
Date
1842-12-10
Page
Seite 721 (sequence 9)
Language
German
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721 und Schulangelegenheiten unserer benachbarten Brüder in Baiern, so entfaltet sich ein trauriges Bild unsrem Auge. Direkt wird hier von der höchsten Behörde Nichts gethan; eine israelit. Oberbehörde existirt nicht. Da weiß kein Rabbiner, was er leisten muß und verlangen darf; an wen er sich berathend und beschwerend wenden soll; Alles hängt von zufälligen Umständen, der Individualität der Rabbinen, Lehrer und Gemeinden, von deren wechselnden Launen und Interessen rc. ab. Daher die große Einseitigkeit, das ewige Schwanken, die immerwährenden Reibungen, Schmähungen, Entstellungen, öffentlichen und Privat-Denunziationen. Bei dieser betrübenden und kritischen Sachlage verdient es deßhalb um so mehr Anerkennung, wenn sich Männer über dieselbe erheben und mit Aufopferung, für ihrer Brüder Hert, Licht und Wahrheit, kämpfen und arbeiten. Als solchen bezeichne ich heute den Distrikts-Rabbinen Neckarsulmer zu Schnaittach in Mittelfranken, ein Mann, der wegen seiner gründlichen Gelehrsamkeit, wie seines würdevollen Benehmens gleichzeitig Hochachtung verdient. Bereits vor mehren Jahren legte er beim Ministerium eine mit vieler Wärme und Einsicht geschriebene Abhandlung über die Nothwendigkeit einer Oberkirchenbehörde für Baierns Israeliten, nieder. Leider wurde derselben neben den übrigen frommen Wünschen ein Platz angewiesen. Auch hat sein Entwurf zur Gottesdienst- Ordnung für Mittelfranken bei einschlägiger Synode durchgängig am meisten Zustimmung erhalten. Das von ihm verfaßte Gebet für Baierns König wurde von der Regierung für Mittelfranken als das gelungenste anerkannt. Bekanntlich haben gegen den unpädagogischen Wechsler'schen Lehrplan beim Ministerium die zunächst betheiligten Lehrer Protest eingelegt. Dieß sandte nun die Klageschrift der Regierung mit der Auflage zu, den Plan von Sachverständigen prüfen zu lassen und sodann das Weitere zu verfügen. Vor einigen Monaten erhielt nun Neckarsulmer unter einer schmeichelhaften Zuschrift zur umfassenden Berichterstattung Auftrag. Wichtigkeit des Gegenstandes bei gänzlichem Mangel an bestimmten Normen für mosaischen Religionsunterricht veranlaßten ihn, nicht nur über berührten Lehrplan unter Bezugnahme aller zu berücksichtigenden Umstände — Anfoderungen des geläuterten Mosaismus wie der bürgerlichen und sozialen Stellung seiner Glaubensgenossen — umfassender zu berichten, als er es an sich verdient, sondern auch mehre der dringendsten Wünsche und Anträge, namentlich aus Abfassung eines allgemeinen Lehrplans durch eine Kommission sachverständiger, vorurtheilsfreier Männer, in kräftigen Worten darzulegen. — Der die Herzen der Fürsten wie Wasserströme leitet, gebe, daß der kunstliebende und fromme Ludwig, Dahingcschiedenen so herrliche Denkmäler errichtend, sich selbst in Lausenden von Herzen ein in seiner Art großartiges setze, indem er seinen jüdischen Unterthanen eine gleiche, zeitgemäße, wahrhaft religiöse Organisation gebe: ein Monument, das mehr Werth hätte, als trefflich gelungene Schöpfungen der Malerei und Skulptur. H. Aus Sachsen-Meiningen, im November. Folgendes ist die Erklärung, di« der provis. Landrabb. I. Hof man gegeben hat, sie ist an das Franks. Zourn. gerichtet. „In der ersten Beilage zu diesem Journal vom 1. d. M. No. 301 wurde der Wunsch ausgesprochen, daß ich meine Ansicht darüber, weshalb es israelitischen Schülern christlicher Lehranstalten erlaubt sei, am Sonnabend während der Lehrstunden zu schreiben, öffentlich darlegen möchte. Obgleich nun hier der Ort nicht ist, mich in theologische Erörterungen einlassen zu können, so will ich doch hier einen Hauptgrund angeben, besonders da er geeignet ist, mehr Licht über die jüdischen Angelegenheiten zu verbreiten. — Im Talmud wird nämlich an mehreren Stellen die bestimmte Lehre ausgesprochen, daß, wenn der Staat, in welchem wir leben, nicht aus Religionszwang, sondern ein allgemeines Gesetz zum Besten seiner Unterthanen erläßt, der Israelit sich unbedingt nach diesem Gesetze richten darf und soll, selbst wenn er hierdurch gegen ein mosaisches Gebot oder Verbot handelt, ja selbst wenn er sich nach dem mosaischen Gesetze richten könnte, denn das Landesgesetz ist allein das für uns gültige und uns verpflichtende. Da nun das Nichtschreiben israelitischer Schüler christlicher Lehranstalten am Sabbat während der Lehrstunden nicht nur mit den Grundsätzen einer konsequenten Schulordnung nicht vereinbar, sondern auch, nach der amtlichen Erklärung zweier Direktionen höherer Lehranstalten unsers Landes, eine Unbequemlichkeit und ein Nachtheil für die 49

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