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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-12-10 · Heft 49 (10.12.1842) · p. Seite 719

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 49 (10.12.1842)
Date
1842-12-10
Page
Seite 719 (sequence 7)
Language
German
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heute Landesherren, die Juden, die damals aus dem Gemeindeverband, in welchem sie sich befanden, mit Gewalt herausgeworfen wurden, sondern der Staat, dem sie dafür Steuern zahlen, schützte sie und die Gemeinde soll sie nach diesem neuen Gesetze schützen; und dafür sollen sie ihr die Gemeindeabgaben, gleich den Christen, entrichten. Wenn nun der Jude gedoppelt, einmal dem Schutzherrn, der nicht mehr existirt, dann wiederum dem Staate und der Gemeinde steuern soll, so sollte er nach dem alten deutschen Prinzipe auch doppelte Rechte genießen. Er soll aber gar keine Rechte genießen, und dagegen gedoppelte 'Pflichten leisten. Christus hat Brüderlichkeit, nicht Leibeigenschaft, nicht Rechtlosigkeit und Inhumanität geboten, wie es dir thun, welche sich Glieder eines christlichen Staates nennen —! Aus Mittel franken, im November. (Privatmitth.) So erfreulich und wohlthuend in den gewöhnlichen, menschlichen Kreisen und bürgerlichen Verhältnissen Ruhe und Friede sind; so wenig erquicklich und heilbringend sind sie es da, wo die sogenannte Ruhe nichts als ein Stillstand oder gar ein Rückgang ist, und der vermeintliche Friede nur die niedcrgehaltenen Elemente eines früher oder später zu einem desto heftigem Ausbruche drohenden Kampfes in sich birgt. — So haben wir uns in unserm B'aiern dermalen im Allgemeinen eines gewissen Friedens in unser« religiösen- Angelegenheiten zu erfreuen; und die noch vor wenigen Jahren sich häufig kund gegebene Aufregung in mehrern Gemeinden scheint auf einmal beschwichtigt', und Alles ssch in seinem regelrechten und gewohnten Geleise fortzubewegen. Fragen wir uns aber aufrichtig, ob denn der status qua wirklich ein so erwünschter und befriedigender sei; so wird allerdings — so wir anders wahrhaft gegen' uns sein wollen — manches Bedenken und mancher harter Zweifel in uns aufsteigen. Es ist zwar nicht zu verkennen, daß sich unsere Schulanstalten immer schöner entwickeln; und als ein höchst erfreuliches' Zeichen des allgemeinen Fortschrittes müssen wir besonders hervvrheben; daß-sich die meisten Gemeinden unsers Kreises' immer mehr mit dem neuen Unterrichtsweftn zu befreunden , und wohlwollend die Verdienste unsrer Lehrer um di« Heranwachsende Generarion zu würdigen anfangen. Erhebt sich noch hie und da eure Differenz zwischen dem Lehrer und seiner Gemeinde; so ist das punetum litis gewöhnlich ein außer seinem eigentliches Berufe liegendes Moment, oder etwa eine leidige, kkeintiche- Finanzstreitigkeit. — So könnte ich Ihnen von einigen unerquicklichen -Vorgängrn, di« sich jüngst in der sonst nicht ungebildeten Gemeinde §..... im Rabbinate Sch. zugetragen, Manches mitthcilen. Der dortige Vorsteher sah sich nämlich in seiner persönlichen und Amtswürde verletzt, dadurch daß et, der Synagogenorvnung für Mittelfranken gemäß, bei den in der Synagoge stattffndenven- Umzügenam Laubhütten- und Freudenfeste dem Lehrer dem Vorgang vor sich gestatten solle; und es kam sogar darüber — was kaum glaublich ist — zu einem Prozesse, der bereits bis zur Kunde einer Königlichen Regierung gelangt iss So kleinlich und lächerlich solche Rangstc-eitigkeitorr an und für sich sind, so äußern sie nichts destoweniger die nachtheiligsten Wirkungen und Folgen. Denn, abgesehen davon, daß solche traurige Erscheinung^ unsre Würde und unser Ansehen nach Außen hin schänden, Und von dev noch wenig durchgedrungenen, wahren Bildung^-' stufe einer Gemeinde das lauteste Zeugniß ablege«: so schaden sie ferner dem Berufe und Wirken des' Lehrers ganz außerordentlich, und äußern somit did nachtheiligsten Rückwirkungen auf den Fortgang' M' Erziehung und Bildung der Jugend überhaupt. — Im klebrigen gewinnt die allgemeine Einführungder Synagogenordnung immer mehr Konsistenz, und dieselbe trägt auch — je nachdem sie mehr odek'we-- niger genau gehandhabt wird— ihre wohlthätigeN' Früchte. Sind auch noch einzelne-Punkte inderselben, die einer Revision und Mödifikbtko« bedürften so müssen wir vorerst beherzigen, daß kein Gesetz- und keine Institution in ihrem ersten Entwursi auf Vollkommenheit und Unverbesserlichkbit Anspruch machen können, und wer dem früher« Zustandde«' sammtlichcn Synagogen Mittelsfanköns' mit' deirijetzigen vergleicht, der wird sicherlich die Zweckmäßigkeit derselben dankbar anerkennen-, und sich' «Nit dettnoch vorhandenen- Mangeln gerne' solangeausföh» nen, bis einethunliche Gelegenheit zur Entfernung derselben gegeben sein wird.' —- Den ewigen Feuerheerddes - Skkeitrs^- und dtzw Zwietracht bildet inunserm Kreise' leidetnoch itfiWftt1 die Gemeinde Fürth. Als wahrhaft Weru«d gtt-

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