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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-11-05 · Heft 45 (5.11.1842) · p. Seite 668

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 45 (5.11.1842)
Date
1842-11-05
Page
Seite 668 (sequence 8)
Language
German
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668 Deutschland. Frankfurt am Main, II. Oktober. Das Franks. Iourn. enthält folgende Erklärung. „In dem Artikel des hiesigen Journals No. 278, Frankfurt, 6. Oktober 1842, wird die Meinung ausgesprochen, daß das hiesige Konnte zur Empfangnahme der mildthätigen Beiträge für die israel. Armen in Palästina noch unentschlossen sei, wem es in der Folge seine Gelder einscnden solle. Dasselbe sieht sich daher zu der Erklärung veranlaßt, daß es auch ferner keinen Anstand nehmen wird, solche nach wie vor dem Amsterdamer Haupt-Komite zuzusenden, indem es nicht allein von der allgemein anerkannten strengen Rechtlichkeit desselben überzeugt ist, sondern auch nicht bezweifelt, daß dieses Haupt-Komite, durch seine vielseitigen und langjährigen Verbindungen mit dem heiligen Lande, im Stande ist, zur Vertheilung solche Männer aufzusinden, über deren Redlichkeit und Unparteilichkeit nicht der geringste Zweifel obwalten kann." Aus dem Herzogthum Meiningen, 9.Okt. (Privatmitth.) Ich theile Ihnen hierbei die Abschrift einer Verfügung mit, welche die Herzog!. Regierungsblätter vom I. Oktober d. I. enthalten, und die lautet: Im Namen Sr. Herzog!. Durchl. des Herzogs Bernhard zu Sachsen - Meiningen und Hildburghausen rc. souveränen Fürsten zu Saalfeld. In den christlichen Lehranstalten des Herzogthums ist es zeither oft vorgekommen, daß sich die in dieselben aufgenommenen israelitischen Schüler und Zöglinge am Sonnabend während des öffentlichen Unterrichts des Schreibens enthalten. Da jedoch eine solche Ausschließung von einer alle Schüler in gleicher Weise treffenden Verbindlichkeit für Lehrer und Schüler störend und mit den Grundsätzen einer konsequenten Schulordnung unvereinbar, für die Schüler selbst aber nachtheilig ist, und auch nach der sorgfältigsten Prüfung derentgegenstchenden religiösen Gründe und nach Vernehmung des provisorischen Landrabbiners die Ueberzeugung gewonnen worden ist, daß jene Weigerung der israelitischen Schüler nur auf einer einseitigen Auslegung religiöser Satzungen beruhe, so haben Se. Herzog!. Durchlaucht, der Herzog, auf unfern Antrag durch höchstes Reskript vom 19. April dieses Jahres gnädigst zu bestimmen geruht, daß israelitische Schüler in christlichen Lehranstalten vom Schreiben während des Unterrichts am Sonnabend nicht mehr dispensirt werden sollen. Indem wir diese höchste Bestimmung hierdurch zur Nachachtung öffentlich bekannt machen, sprechen wir zugleich die zuversichtliche Erwartung aus, daß israelitische Eltern nach wie vor vorkommenden Falls ihre Kinder christlichen Lehranstalten übergeben und so dieselben nicht aus falschen Vorurtheil derjenigen Vortheile berauben werden, welche für eine zeitgemäße Ausbildung der Israeliten auf jenen Anstalten zu erlangen sind. Hildburghausen, am 27. Juli 1842. Herzogl."S. Konsistorium. O. v. Bibra. —. Dieses Reskript enthält offenbar zwei Seiten, die eine, die Gründe, welche das Herzog!. Konsistorium geltend macht, die zweite, welche die Billigung des provisorischen Landrabbiners betrifft. Es ist einsichtlich, daß die Gründe des Konsistoriums dann eine höhere Bedeutung erhalten, wenn sie vom Landrabbiner gebilligt worden sind. Und so erfordert es die Unpartheilichkeit gegen das Herzog!. Konsistorium, zuvor den Landrabbiner zu vernehmen. Wir fordern daher den Herrn Landrabbiner hiermit öffentlich auf, seine Mitwirkung in Bezug auf dieses Reskript, und seine Gründe, durch die es gerechtfertigt würde, darzulegen. k. Literarische Nachrichten. Magdeburg, 12. Oktober. Angekommen: Die Bestrebungen der neuen Rabbinen zielen nur darauf hin, das wahre alte Judenthum wieder herzustellen. Predigt, gehalten bei seinem Amtsantritt von Joseph Kahn, Ober-Rabbiner. Trier, 1842. Die vorliegende Predigt ist eine der eigenthümlichsten, die uns seit langer Zeit vorgckommen. Fern von aller schwungreichen Sprache, sich der einfachsten und klarsten Worte bedienend, herrscht doch Reichthum des Inhalts und Wärme des Gefühl in hohem Grade darin vor. Das wirkliche Lebe» ist auf das einfachste mit der Höhe der Einsicht vereinigt.

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