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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-10-29 · Heft 44 (29.10.1842) · p. Seite 651

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 44 (29.10.1842)
Date
1842-10-29
Page
Seite 651 (sequence 7)
Language
German
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651 Bevölkerung sind. „Natürlich, die 76 Christen müssen durch Polizei, Gerichte und Gesetze gegen den einen Juden geschützt werden; das Judenthum ist sonst gar nicht zu bändigen, seine Riesenkraft ist 76mal starker als die des Christenthums. Und dann sind die Juden von so abscheulicher Böswilligkeit und so unerträglicher Dummheit, daß sie die „Weisheit" der ihnen „ungünstigen" Gesetzbestimmungen abläugnen! —‘ „Jede neue Konzession ist für das ganze Land gefährlich, so lange sie nicht von nationalen Gesinnungen erfüllt sind, so lange sie Alle unter sich eine geordnete Korporation bilden rc." Weiß der Vers, nicht, daß das „weise" Gesetz, welches im Anzuge sein soll, gerade darauf abzweckt, durch Korporations-Einpfählung eine „jüdische Nationalität" künstlich und menageriemäßig zu pflegen und den Judcp^ die vollständige Verdeutschung und Einverleibung in das allgemeine Vaterland zu erschweren? Dabei meint man Wunder noch welche Großmuth zu beweisen: „In seinem Glauben wird bei uns kein Jude beeinträchtigt, und wer auswandern will, wird eben so wenig festgehalten." Es ist also keine Beeinträchtigung deS Glaubens, wenn dieser zum Kainsstempcl gemacht wird, und zum Vorwände dient, einer Anzahl Menschen ihre bürgerliche Stellung zu verkürzen! — „Unter solchen Umständen, und da wir die Juden nun einmal nicht auf gute Weise los werden können, ist es Pflicht des Christen, sich so gut zu helfen wie eS geht, d. h. so weit es mit Menschlichkeit und Vernunft in Einklang steht. Wir müssen sie zu uns erheben rc." Warum ihnen nicht lieber den Reisepaß geben, wenn dies das Beste ist? Dies wäre den Juden lieber, als sich für ein nothwendiges liebet gehalten zu sehen. „Erheben" sollen wir die Juden zu uns? Lächerliche Anmaßung! Diejenigen Juden, welche auf der Höhe der Zeit stehen, bedürfen nicht der Erhebung durch christliche Gönner, und der jüdische Pöbel ist nicht schlechter als der christliche, in allen Klassen. — Für die „Erhebung" weiß der Verf. nicht mehr als zwei Mittel vorzuschlagen, die sich auf seinem Standpunkte doch vermehren ließen. Allerdings für die ächte Staatskunst ist mit Einem Mittel: Gleichheit die ganze zur Schande Deutschlands noch unerledigte Frage gelöst. Das erste Mittelchen des Verf. ist nicht „erhebend," sondern erniedrigend. „Den Juden sollten nie mehr als zwei und drei Konzessionen zum Handel (besonders Detailhandel) in kleineren Städten ertheilt werden und so nach Verhältnis! in den größeren :c." Als Grund wird angeführt, daß sie sich fast ausschließlich des Handels in den kleinen Städten bemächtigten und, wenn das so fort gehe, mit der Zeit alle bewegliche und fast alle unbewegliche Habe an sich reißen würden. Wir rathem dem Verf., Verse zu machen; er scheint eine Phantasie mit Kondorschwingen zu besitzen. Aber er müßte sich an solche Dichtungsarten halten, bei denen es nicht auf Logik ankommt, z. B. Geburtstagsgedichte, Fest- und Feiergesänge ic. Die Juden haben sich meist in den Handel geworfen, weil ihnen alles Sonstige versperrt war. Dadurch sind Viele reich geworden. Deßhalb, damit sie uns bejammernswerthe Christen nicht verschlingen, muß ihnen auch der Handelsbetrieb knapper zugemessen werden! O Berliner Bürger, du bist eben so weise und gerecht, wie die meisten deiner Vorgänger auf diesem Felde. Daß die Juden sich seit Eröffnung mehrerer Lebensberufe mit einem Male aus dem Jahrhunderte lang Betriebenen fortbegeben sollen, ist eine wunderliche und ganz mäßige Forderung. Laßt sie doch ihr besonderes Talent kultiviren; und will man sie in größerer Anzahl als bisher für Landbau und Handwerke gewinnen, so muß man auch das rechte Mittel ergreifen: Aufhebung alles noch aus ihnen lastenden Druckes. — Von besserem Geiste, als die Forderung, das gewöhnliche Gewerbe der Juden einzuschränken, zeugt das Dringen des Verf. auf Gestattung der Ehe zwischen Juden und Christen. „Das Gesetz, welches eine solche Heirath verbietet, spricht der Natur geradezu Hohn jc." Daß aber die Kinder aus solchen Ehen „natürlich in der christlichen Religion erzogen werden müßten," sehen wir nicht ein. Der Religionspunkt muß dem freien Uebereinkommen der Eltern überlassen bleiben. Da aber auch dies seine Uebelstände hat, so würde die eigene Wahl in reifem Alter der natürlichste Ausweg sein. Diese Praxis wäre überhaupt für alle Glaubensgemeinschaften höchst wünschenswerth. Warum über die Zukunft eines Menschen Verfügungen treffen, welche doch so oft durch dessen Bildungsgang und Schicksal vernichtet werden? Das Vernunstgemäßeste ist, dem eigenen Urtheil anheimzustellen, welche oder ob gar keine positive Konfession und Kirche man ergreifen will. Hier-

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