Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1842)
- Date
- 1842-10-15
- Page
- Seite 626 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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626 ligthum, und beten für das Heil und die Ruhe derer, die im Staube entschlafen sind, und einst in ihrem Erdenbasein, angeihan mit der Staubeshülle, aber belebt von Deinem unsterblichen Odem, Werke der Liebe und weiser Führung an der Gemeine Jeschurun's geübet, und Worte der Lehre und weiser Führung gespendet. Also, Vater der Ewigkeit, flehen wir heute um die Seelenruhe derer, die einst als Häupter und Lehrer gestanden an dieser Gemeinde Spitze, flehen in heiliger Ursprache wie folget: 'i=n Und so fort. Auch hier bewährte es sich, daß in unsrer Zeit eine Verbindung der, Allen verständlichen Muttersprache und der, Allen ehrwürdigen heiligen Sprache den vollendeten Eindruck macht und das Bedürfniß ganz befriedigt. Wvlmirstedt, 2. Oktober. (Privatmitth.) Die, hiesige, aus wenigen, unbemittelten Familien bestehende Gemeinde hat mit größter Aufopferung eine sehr nett und angemessen gebaute Synagoge sich erbaut. Am 30. Sept. wurde sie durch den Rabbinen vr. Philippson aus Magdeburg eingeweiht; welcher Akt bei den geringen Mitteln, die auf Chor und Musik verwendet werden konnten, doch feierlichst und eindrucksvoll vollzogen wurde. Namentlich machte die Predigt über Psalm 122, 1 'i;n •’b onKiu 'nn::a( welche sich freimüthig über die religiösen und moralischen Bedürfnisse der Gemeinde aussprach, einen tiefen Eindruck, den die christliche Zuhörerschaft theilte. Der Herr Landrath, die Ortsgeistlichen, die Ortsbehörden ff. bezeugten freundlichste Theilnahme an der Feier. Magdeburg, 2. Oktober. (Privatmitth.) Es kam uns in diesen Tagen ein Exemplar der als Manuskript gedruckten „unterthänigsten Jmmediat- Eingabe, die Rechtsverhältnisse der Juden in Preußen insbesondere in Rheinpreußen betreffend" von Seilen des jüdischen Vorstandes des Kreises Simmer n, zu. Dieselbe reiht sich würdig den früheren der anderen Gemeinden Preußen's an, (sie ist vom 10. Juni d. I.), und ist die Antwort, die vom 18. Aug. datirt ist, insofern von Wichtigkeit, als 1) sie vom jetzigen Minister v. Arnim unterzeichnet ist, 2) zwar mit der, welche von Seiten des vorigen Ministers v. Rochow an die anderen Gemeinden ausging, wörtlich gleichlautend ist, aber den Passus ausläßt: „Mit der Aufhebung der Militärpflicht der Juden würde denselben nichts genommen werden, da ihnen der freiwillige Eintritt in den Militärdienst gestattet bliebe." Allerdings ist dieser Umstand unter den gegebenen Verhältnissen nicht ohne Bedeutung. Ueber diesen Punkt enthielt die Eingabe folgende kräftige Stellen: „Wird doch in preußischen Landen nur der überwiesene und verurtheilte Verbrecher der Nationalkokarde, des äußeren Zeichens der Nationalität, verlustig erklärt — wie sollten hunderttausende schuldloser, König und Vaterland treu ergebener Unterthanen nicht von tiefem gerechtem Schmerze durchdrungen sein, wenn sie des Wesens der Nationalität, der ersten Bürgerpflicht: der Pflicht der Vaterlandsvertheidigung, enthoben, und diese in die Befugniß verwandelt werden sollte, die auch Fremde haben,— Dienst zu nehmen, wenn sie wollen!" „Wir haben von den Empfindungen gesprochen, welche eine solche Ausschließung in den Herzen unserer christlichen Mitbürger gegen uns hervorbringen würde, und es bedarf vor dem Scharfblicke unseres königlichen Herrn der Auseinandersetzung nicht, wie, was auf den Höhen des Lebens aus der wohlwollendsten Gesinnung hervorgeht, in den Niederungen ganz andere, völlig unbeabsichtigte, Wirkungen, doch oft nothwendig Hervorbringen muß. Wenn unsere Kinder nicht mit denen unserer Mitbürger zur Ehre der Vaterlandsvertheidigung berufen, wenn das harmloseste Kommunal- oder städtische Amt ihnen, selbst wo sie es der Wahl der Mitbürger verdanken, unzugänglich werden, wenn wir nicht nur, der Natur der Sache gemäß, in religiösen, sondern auch in bürgerlichen Angelegenheiten eine eigene Korporation bilden söllten, wenn Juden nur für jüdische Parteien von ihren Mitbürgern zu Schiedrichtern bestellt werden könnten, wie nahe müßte da, wenn auch nicht dem höchsten Gesetzgeber, doch dem Volke der Gedanke liegen: der Jude wäre dem Staate, wie der Staat ihm fremd, ja feindlich; er wäre nicht ein Einländer, sondern ein übelwollender Fremder; er hätte für König und Vaterland kein Gefühl, wäre aller wahren bürgerlichen Ehre baar — und welche tiefe Kränkung, welche namenlose Schmach, welcher innere sittliche und bürgerliche Rückgang stünde da-