Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1842)
- Date
- 1842-10-08
- Page
- Seite 608 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225227-3225269--04722-3314329- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
608 „Einrichtung der hebräischen Schulen anzuweisenden „Mitteln bestimmt werden." Die Gegenstände der Berathschlagung werden nach Allerhöchster Verfügung vorerst die Errichtung der neuen Schulen, besonderen Gouvernementsschulkommissionen, die Berathung des Schulgesetzes u. a. m. sein, was die Absichten der Regierung fördern und das allgemeine Wohl der Juden begründen helfen kann. Sie sehen, dieser Ukas zeigt eben so sehr von dem Hellen Fürstenblicke des großen Kaisers, als von dem erleuchteten Sinne Seiner Minister. Kaiser Nikolaus sorgt mit gleicher Liebe, gleicher Aufmerksamkeit für alle Unterthanen Seiner von Gott ihm anvertrauten Lander; fest überzeugt, das Elend des unglücklichen jüdischen Volkes nur durch eine zwar religiöse, aber freiere und sittlichere Erziehung tilgen zu können, schafft er mit mächtiger Herrscherhand die Möglichkeit, eine freiere Wcltansicht diesem Volke beizubringen, und damit ihm jenes Menschenglück und Bürgerwohl angcdeihen zu lassen, das er allen Seinen russischen Kindern so gnadenvoll gewährt.— Es können mit dieser Maßregel die verschiedensten Parteien zufrieden sein. Die Fanatiker, die von einer freien Erziehung für den Glauben fürchten, können ruhig sein, indem sie sich durch die besseren Rabbinen unter ihnen vertreten sehen; die Schulfreunde, indem sie in diesem ersten versöhnenden Schritt der Regierung die Bürgschaft für eine weitere Entwickelung des ganzen Unternehmens haben, und sich durch das Recht der Selbstvertretung, das ihnen durch die kaiserliche Gnade geworden ist, schon jetzt in den Augen ihrer christlichen Mitbrüder gehoben sehen. Allein Seine hohe Exzellenz, um die Berathungen in ihrem ganzen Umfange, wie in ihren Details leiten zu können, die Gemeinden über die Absichten der Negierung zu beruhigen, die Behörden zur eifrigen Mitwirkung aufzufordern, und sich des Gelingens der so folgereichen Unternehmung zu versichern, trug Seiner Kaiserlichen Majestät die Bitte vor, mir eine Reise durch alle von den Juden bewohnten Gouvernements aufzutragen, und zur Deckung der ersten Kosten 10,000 RB. aus der Kasse des Ministeriums der Volksaufklärung verwenden zu dürfen. — Huldvoll genehmigte der Monarch auch diesen Antrag des Herrn Ministers, und von letzterm wurde mir nun der Auftrag, mich zu dieser Reise, die 800 Meilen beträgt, fertig zu halten und am 30. Juli II. August d. I. dieselbe anzutreten. Um sowol den Sinn ihnen zu zeigen, in dem der Herr Minister von den Landesbehördcn den Allerhöchsten Ukas verstanven und behandelt wissen will, als auch mit dem Umfange des Auftrags sie bekannt zu machen, der mir geworden, thcile ich Ihnen hiermit das Cirkular Seiner hohen Exzellenz an die Herren Gencralgouverncure, und die mir gewordene Instruktion mit. (Aus dem Russischen übersetzt:) Ministerium P. P. ^UnlEichts" „Durch das Allerhöchste, auf den Na- Depurtement. „men des gewesenen Ministers der Volks- Tifth'i'^ „aufklärung am 9. August 1827 erlas- 23. Juli 1842. „sene Reskripts ward befohlen: die „Aufsicht des Ministeriums auf sämmtliche Lehran- ,,stallen im Reiche, mit Ausnahme der geistlichen „und militärischen auszudehnen. — Diese Maßregel „konnte bis nun auf die israelitischen Gelehrten- „und Lehranstalten deshalb nicht in ihrem ganzen „Umfange angewandt werden, weil cs theils an allgemeinen Vorschriften über die Erziehung der Ju- „den fehlte, und theils die Mittel zur Errichtung „israelitischer Lehranstalten, welche der Tendenz der „Negierung entsprechen sollten, bis jetzt nicht ausge- „mitlelt waren. „Jetzt aber, da nach dem Allerhöchsten Willen „S. M. des Kaisers, die wohlthatigen Strahlen der „sanften, von der Erkenntniß der wahren Prinzipien „des sittlichen und bürgerlichen Lebens begleiteten „Aufklärung, auch die Israeliten beleuchten sollen, „da nach der Weisung S. M. Maßregeln zur Er- „richtung von Schulen für Israeliten in allen ihren „Wohnorten getroffen werden; und da es endlich „dem Ministerium zur Pflicht gemacht wurde, für „die Errichtung israelitischer Lehranstalten eben so „gut, als für die andern des Reichs zu sorgen, jetzt „ist das unabwcisliche Bcdürfniß eingetreten, den er- „wähnten Allerhöchsten Willen auch in Bezug auf „israelitische Gelehrten - und Lehranstalten in Ersül- „lung zu bringen. Daher haben der Herr und Kai-