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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-10-08 · Heft 41 (8.10.1842) · p. Seite 607

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 41 (8.10.1842)
Date
1842-10-08
Page
Seite 607 (sequence 7)
Language
German
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607 reitwilligste Genehmigung meiner Bitten, sondern noch die nachdrücklichsten Ermunterungen in den Worten Sr. Erzellenz, der sogar ein eignes Memoir über die Entwickelung der allgemeinen Maßregel durch mich dem Herrn Minister überreichen ließ. Ich kann überhaupt den Eifer, die Einsicht, die warme Theilnahme Sr. Exzellenz an diesem ganzen Unternehmen nicht genug bewundernd und dankend anerkennen; Rath und That, Mühe und Verwendung ließ er den Beffergesinnten freundlich angedeihen, die auch in seinem Kanzeleivorsteher Hofrath Hodenjns den wärmsten Freund und Förderer finden. Den 13/25. April d. I. reiste ich von Wilna nach St. Petersburg, und ward bei einer Gratulationskur in den Salons des Ministers, Seiner hohen Exzellenz empfangen. — Ich wurde nach beendigter Kur in das Kabinet des Herrn Ministers gerufen, indem Seine ExMenz und der Herr Kurator des Petersburgischen Bezirks, Fürst Dondakoff-Korsakoff mit der größten Aufmerksamkeit meine mündliche Schilderung anhörten. II laut soutenir les bienvcillans, rief der Fürst begeistert; und macto animo erwiedcrte der Minister, mit unbeschreiblich guter Miene, indem er mir die Hoffnung auf seine thätigste Verwendung gab. — Seine hohe Exzellenz geruhten nun unverzüglich ihren Bericht anzufertigen, und bald begannen die lichtvollen Berathungen der Minister. Unter dem Präsidium Seiner Erlaucht des humanen und hochherzigen Herrn Ministers der Reichsdomänen, Grafen Kifseloff, konnte bei dem erleuchteten Sinne der hohen Glieder, die Sache nur der zeitgemäßigsten und glücklichsten Entscheidung entgegenharren, und ein Uwaroff die gerechte Erfüllung seiner hochherzigen Wünsche mit Gewißheit erwarten. Es lag eine doppelte Möglichkeit zur Wahl den Mitgliedern vor: entweder man konnte befehlen und den Gehorsam gegen den autokratischen Befehl fordern, oder einen Weg einschlagen, auf dem das Vertrauen der Gemeinden für diese, wie für jede fernere Angelegenheit gewonnen, und das Gelingen leichter ermöglicht werden konnte. — Man entschied sich für letztere Maßregel, und was die Minister in ihrem allerunterthänigsten Berichte Seiner! Majestät dem Kaiser vorzulegen wagten, erhielt durch die Allerhöchste Unterschrift „es werde erfüllt" sogleich die Kaiserliche Genehmigung. Durch diesen Bericht wurde Seine hohe Exzellenz der Herr Minister der Volksaufklärung ermächtigt, einen bcsondern Bericht Seiner Kaiserlichen Majestät allerunterthänigst vorlegen zu dürfen, in welchem die im ersten Berichte schon verhandelten Punkte einzeln durchgeführt, und zur Allerhöchsten Genehmigung unterlegt werden sollten. Und am 22. Juni d. I. unterschrieben Seine Kaiserliche Majestät folgenden Ukas, der durch das Wort „Genehmigt" zum Gesetze erhoben wurde. Die Form des Allerhöchsten Befehls. „Durch das Allerhöchste, am 19. August 1827 „an den frühem Minister des öffentlichen Unterrichts, „Admiral Schischkow, erlassene Reskript ward ver- „ordnet, die Oberaufsicht des Ministeriums des öf- „scntlichen Unterrichts auf sammtliche Lehranstalten, „mit Ausschluß der militärischen und geistlichen aus- „zudehnen. Auf Grundlage dieser Maßregel, der „zufolge bereits alle hebräische Schulen im Reiche „dem genannten Ministerium untergeordnet sind, ha- „ben S. M. der Kaiser, auf die allerunterthänigste „Unterlegung des Herrn Ministers des öffentlichen „Unterrichts am 22. Juni Allerhöchst zu befehlen ge- „ruht: I) Die Oberaufsicht des Ministeriums des „öffentlichen Unterrichts über alle Hebräische Gelehrte- „und Lehranstalten, Rabbiner-Schulen, Klausen und „andere, welchen Namen sie auch führen mögen, in „denen Hebräer sich mit der gelehrten Auslegung „ihrer Neligionsgesetze und heiligen Schriften, oder „mit dem Unterricht und der Bildung der Jugend „beschäftigen, nach den allgemeinen, für das Unter- „richtSwesen bestehenden Grundgesetzen einzuführen. „2) Zu engerem Zusammenwirken mit den Absichten „der Regierung, in St. Petersburg temporär eine Kommission — bestehend aus vier Rabbinen, d. h. zu „einem aus jedem General-Gouvernement, in wel- „chen Hebräer wohnen, nach Bestimmung des Mi- „nisteriums und vorläufiger Vereinbarung mit den „örtlichen Generalgouverneurs zu errichten. 3) Diese „Kommission soll heißen: Allerhöchst verordnet« Kom- „mission zur Bildung der Hebräer in Rußland. „Die Einrichtung der innern Ordnung und des Ge- „schäftsganges derselben ist dem Ministerium des öf- „fentlichen Unterrichts übertragen. 4) Nach Been- „digung der Arbeiten soll die Kommission geschloffen, „und den Mitgliedern derselben, nach Begutachtung „des Ministeriums, eine Belohnung aus den zur

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