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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-10-01 · Heft 40 (1.10.1842) · p. Seite 597

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 40 (1.10.1842)
Date
1842-10-01
Page
Seite 597 (sequence 9)
Language
German
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597 Geschichte. (Aus dem neunten Jahresberichte des historischen Vereins für Mittelsranken. 1839.) „Ueber die ersten Niederlassungen der Juden in Mittelfranken." Mitgetheitt von I. M. Fuchs, Professor in Ansbach. (Fortsetzung.) Die Juden zu Harburg und Deggingen bildeten vor ungefähr 100 Jahren eine Gemeinde, welche zum Oberrabbinate Dettingen gehörte, bis späterhin das Fürstenthum Wallerstein ein eigenes Oberrabbinat bildete. Die Grabdenkmäler geben keinen Anhaltspunkt. In der Synagoge finden sich keine Dokumente. <r Dke Juden, überall Unterkommen suchend, haben sich auch im vormaligen Hochstifte Eichstätt angesiedelt, sind aber aus der Residenzstadt Eichstätt, wo sie eine Synagoge hatten, schon 1445 vertrieben worden. Viel später haben sie sich Ln Herrieden aufgehalten. Dort werden in der Nähe des k. Rentamtsgebäudes noch jetzt einige Häuser als ehemalige Judenhäuser bezeichnet, auch befindet sich auf dem Judenbegräbnißplatze zu Bechhofen noch der Grabstein eines in Herrieden gestorbenen Juden. Die Akten der Stadtpfarrei Herrieden weisen nach, daß über 100 Jahre vor ihrer Vertreibung Israeliten in Herriedm wohnten. Das Ehehaftgericht in Großenried erkannte am 4. Oktober 1691: es sei schimpflich, sich mit Juden gar gemein zu machen und gebot, daß dieses bei zwei Thatec Strafe unterlassen werden müsse. Nach dieser Entscheidung mag das Ansehen der Israeliten im Eichstättischen nicht groß gewesen sein. Dennoch waren die Juden vor dieser Zeit Ln Herrieden gegen ein jährliches Schutzgeld von 1 Thaler nicht nur in Schutz ausgenommen, sondern sie erhielten sogar daS volle Bürgerrecht, wofür sie gleich jedem andern in Herrieden eingebornen Bürger 14 Thaler Bürgergeld und 16 Kreuzer für ein Viertel Wein bezahlen mußten. Wollte ein jüdischer Bürger von Herrieden wieder abziehen, so mußte er sein Bürgerrecht mit einem Viertel Wein ausgeben, einen Christen als Nachbürger stellen und um seinen förmlichen Abschied nachsuchen, für welchen er auch wieder ein Viertel Wein geben mußte. Uebrigens gab es mit diesen Juden steten Streit. Sie entzogen sich auf alle Art jedem Gemeindedienst und übertraten das Gebot, daß sie sich vor und unter dem Gottesdienst auf dem Markte nicht sollten sehen lassen, so oft sie nur konnten. So kam es denn so weit, daß schon 1635 in Herrieden der Antrag gestellt worden ist, die Juden sollten, als der Stadt schädlich, aus derselben geschafft werden, „welcher gestalten die Juden den Christen nit allein „groß Ergernuß geben, sondern auch gemeiner Bürgerschaft sehr nachtheit und schädlich seyen" Man beschwerte sich nämlich darüber: 1) daß die Juden durch ihr Schachern und Handeln die Christen an Sonn- und Feiertagen in ihrer Andacht störten und sie sogar vom Besuche des Gottesdienstes abhielten; 2) daß die Juden weder beim Gebetlauten, noch vor dem hochwürdigsten Gute das Haupt entblöseten; 3) daß sie vorgeben, ihre Hauser waren besser im baulichen Stande als die der Christen, was doch unwahr sei; 4) daß sie von den Stiftungs- und Pupillengeldern, welche auf ihren Hausern ständen, die Zinsen oft viele Jahre lang rückständig ließen; 5) daß die Juden Ln alle Gewerbe eknpfuschten, und dadurch den Christen, welche Steuer und Abgaben zahlen müßten, alle Nahrung entzögen. Daß die Juden bald nach dieser Beschwerde die Stadt Herrieden räumen mußten, ist keinem Zweifel unterworfen, bestimmt aber kann die Zeit, wann dieß geschehen, nicht angegeben werden, wahrscheinlich 1681—1685; weil in den Herrieder Stadtbüchern vom letzten Jahre an als Einwohner von Herrieden keine Erwähnung mehr geschieht. Diese Nachrichten hat Herr Landrichter Schuhmacher aus den Hecrieder Stadtbüchern von 1622—1660 gezogen. Ein anderes Dokument ist folgendes: Ao. 1681. 27. Novbr. aspirante denique divina gratis ad consilia et iteratas instantias Doctorum et catholico zelo ardentium virorum, nominalini Magnif. D. Decani Hiemavr D. celsissimus noster perdita judaeorum capita urbe nostra Herriedensi, qua ultra centum annos incoluerunt, coimnuni Christian oruin applausu expulit, ejecit, eliniinavit. In debitaiu graciarum actioneni liodierno festo B. V. Dominus Decanus processionem indixit atque Hymn. Ara- 40

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