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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-09-24 · Heft 39 (24.9.1842) · p. Seite 586

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 39 (24.9.1842)
Date
1842-09-24
Page
Seite 586 (sequence 14)
Language
German
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586 C o r r e s p o n d e N j. Brüssel, im Juni. .Zur Berichtigung des Aufsatzes „Geschichte der Juden in Belgien" Ln No. LO d. I. (Schluß.) Erst als anfangs 1822 eine Klaffe gebildet war, von welcher man etwas mehr erwarten konnte, ernannte der Vorstand eine von ihm fast ganz unabhängige Schuldirektion, an deren Spitze Herr Sommerhausen 5 bis 0 Jahre hindurch stand. Das erste Bestreben dieser Direktion war, einen hinlänglichen Fonds zu bilden, um tüchtige Lehrer anstellen zu können, wozu man es auch vermittelst einer freiwilligen Subskription brachte, und bei dieser Gelegenheit geschah es, daß Herr v. Rothschild, der sich grade zu Druffel befand, mit 250 Gulden auf der Liste zu stehen kam. Nun erst durfte die Schule von Rechtswegen auf ein Subsidium Anspruch machen. Auf das Budget des Staates war freilich nicht mehr als 200 Gulden jährlich für die Brüffeler israelitische Schule gebracht, allein die Wohlthaten der Hochlöblichen Regierung beschrankten sich bei weitem nicht auf diese Gabe; denn nicht nur wurden Provinzial- und Munizipalitäts-Behörden von hoher Hand angeschrieben, das ihrige beizusteuern, was auch mit resp. 200 und 100 Gulden jährlich geschah, sondern als es nach einigen Jahren mit dem Unterrichte und der Ordnung in dieser Schule so weit vorwärts gekommen war, daß sie in den amtlichen Berichten zu den besten Instituten ihrer Art gezählt wurde, erhielt die Direktion die Erlaubniß, einen ihrer besten und fleißigsten Jünglinge vorzuschlagen, um ein Stipendium von 400 Gulden jährlich zu erhalten und in einer der Normalschuten des Staates zum öffentlichen Lehrer gebildet zu werden. Demgemäß wurde der kaum 15jährige Jaques Stein, welcher in der Schule den ersten Unterricht genossen und 3 Jahre hindurch den Hauptpreis errungen hatte, dazu ausersehen, und genoß während vier ganzer Jahre unter der Leitung des Herrn Prinsen, eines der geschicktesten Schüler Pestalozzis, an der Normalschule zu Hartem den vollständigsten Unterricht, erhielt überdies eine außerordentliche Zulage, um bei Glaubensgenossen Logis und Nahrung bekommen zu können, legte nach vollendeten Studien ein überaus befriedigendes Examen ab, und bekam eine Stelle als Unterlehrer in einer holländischen Schule. Nach der Revolution kam er in seine Vaterstadt Brüssel zurück, machte sich durch ein gutes Etementarwerk über Naturlehre in französischer Sprache bekannt, ward zum Sekretär des Konsistoriums ernannt und ist seit mehreren Jahren Hauptlehrer an der nämlichen jüdischen Schule, die ihn früher als A b c schüler ausgenommen hatte. Ein anderer Zögling der damaligen israelitischen Schule, Lion Asser, hat von der holländischen Regierung ein Stipendium von 200 Gulden und dabei in Holland den vorbereitenden Unterricht zum Rabbinats-Studium genoffen, zeigte aber hierzu keine außerordentliche Anlage und kehrte mit der Revolution hieher, zurück, wo er an der Schule religiösen Unterricht ertheilte, später an der hiesigen Universität Humaniora studirte, und jetzt eine Anstellung hat. Diese Resultate sind doch etwas mehr, als Herr C. der Holländischen Regierung zugestehen will! Was ferner die von unserm Historiographen hingeworfene Beschuldigung betrifft, daß selbst die israelitische Gemeinde in Brüssel unter holländischer Herrschaft nie ein paffendes Lokal erlangt habe, so erfordert dies nicht weniger eine Berichtigung, wie folgt: Die Uebereitung, man darf sagen der Leichtsinn, womit jüdische Gemeinden überall und besonders in Holland, Synagogen hinstellten und den Betrag des Grundes und des Baues so lang als eine drückende Schuld auf der Gemeinde hasten ließen, bis freiwillige, überall erbettelte Beiträge die Tilgung möglich machten, was bisweilen erst geschah, nachdem Zinsen und Prozeduren die Unkosten verzwei- oder dreifacht hatten, bewog die holländische Regierung 1820 einen Beschluß auszufertigen, welches allen Gemeinden untersagt, Synagogen zu kaufen oder bauen zu lassen, bevor amtlich die Mittel angegeben werden, wodurch die Kosten ohne Beschwerden fremder Personen oder Autoritäten bestritten werden können. Der Eentrat- Kommission ward dabei die Befugniß ertheilt, die Erlaubniß zu geben, und noch nie war der Fall eingetreten, daß Gemeinden, die auf dieser Art Synagogen erbaut haben, nicht milde Beiträge von der Regierung er-, halten hätten. Die nämliche heilsame Maßregel mußte natürlich auch für Brüssel gelten; allein nachdem durch Subskription der wohlhabendsten Mitglieder (von denen drei jeder 1000 Gulden beisteuerte) hinreichende Fonds für den Ankauf eines Grundstücks herbeibeigeschafft worden, wäre es wohl bald zum Bau selbst gekommen, wenn nicht die September-Revolution Ao. 1830 durch

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