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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-09-24 · Heft 39 (24.9.1842) · p. Seite 587

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 39 (24.9.1842)
Date
1842-09-24
Page
Seite 587 (sequence 15)
Language
German
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587 diese, wie in mancher anderen Rechnung einen gewaltigen Strich gezogen hatte. Vermöge der überaus liberalen Konstitution des neuen Staats, Kraft welcher, man weiß übrigens warum und zu wessen besonderm Vortheil, das Interesse der Kirche ganz von dem des Staats geschieden wurde, so daß die eine von der andern weder Befehle noch Erlaubnisse zu empfangen hatte, mußte jenes Verbot natürlich von selbst wegfallen, und die Gemeinde konnte sowol beim Ankauf eines Synagogengebaudes, als bei Ernennung eines Rabbiners leicht über manche Schwierigkeit hinwegsehen. Herr C. wird sich wol zu erinnern wissen, daß, wie er im 1. 1832 als Rabbiner nach Brüssel berufen wurde, noch kein anderes Synagogengebäude bestand, als das, welches seit mehr als acht Jahren bestanden hatte, und daß erst kurz vor seiner Demission 1834 das jetzige angeschafft werden konnte, worauf ah§r noch heutigen Tags Schulden hasten. Obschon die belgische Regierung ihrerseits das ihrige beigesteuert hat, wie man es ihr überhaupt nicht anders nachsagen kann, als daß sie verhaltnißmaßig für die Juden mehr thut, in finanzieller Hinsicht nämlich, als für die anderen Religionen, deren Lehrer vom Staate besoldet werden; denn, wenn es auch wahr Ware, daß, wie angegeben wird, die israelitische Bevölkerung 10,000 Seelen betragt — was aber wenigstens um wo nicht? und mehr überschätzt ist — so würden die jährlichen Beisteuern 10,000 Francs d. h. 1 Franc für jedes Haupt über die Maßen beträchtlich sein, im Vergleich nicht nur mit den Protestanten sondern auch mit den Katholiken. Um endlich die vormalige Regierung von dem Vorwurf fceizusprechen, den ihr Herr E. macht, als habe sie sich nicht um die Angelegenheiten der niederländischen Juden im Allgemeinen und der Belgischen insbesondere bekümmert, bedarf es nur eines flüchtigen Blickes auf die Sammlung der Gesetze, Verordnungen, Statuten und Beschlüsse, theils unmittelbar von der höchsten Behörde, theils durchs Organ der Eentral-Kommission in israelitischen Angelegenheiten erlassen, von denen die zwei vor uns liegenden Bande deren 100 enthalten, und den Zeitraum von nicht ganz 16 Jahren (26. Febr. 1814 bis 81. Dezember 1829) umfassen. Das Verhalten der Rabbinen und anderer geistlichen Beamten zum Staate und zu ihrer Gemeinde; die Organisation der niedern und hohem Schulanstalten, wie auch des Rabbinats-Semknariurns; die Prüfungen und Anstellungen der Gemeinde- und Privatlehrer, ferner der Schächter und Beschneider; die besondere Aufsicht über letztere und die Begräbnißpolizei u. dgl. In wie fern es nun der Brüsseler Gemeinde angemessen war nach der September- Revolution 1830, mit der Holländischen Botmäßigkeit die ganze frühere Organisation zu verabschieden, mag dahin gestellt bleiben, aber ganz gewiß wäre es vom Rabbiner, der 1832 hierher berufen wurde und dem das Amt nicht weniger fremd war, als seiner Gemeinde, klug gewesen, wenn er, bevor Neuerungen zu schaffen, sich mit dem Bestehenden besser bekannt gemacht und dadurch seiner Amtsführung eine längere als zweijährige Dauer gegeben hatte. Indem wir dies Alles zusammenstellen, so gehet daraus hervor, daß Herr C. mit eben so großem Unrecht der früheren Regierung den Mangel eines passenden Lokals und Rabbinatssttzes in Brüssel, als die Vernachlässigung der projektirten Organisation zum Vorwurf macht, und daß seine Beschuldigungen nicht weniger ungegründet sind, hinsichtlich der Wirksamkeit der Centralbehörden, als in Betreff der Unterstützung, welcher sich die israelitische Schule in Brüssel von Seiten genannter Regierung zu erfreuen hatte. Et voila comiue <>n ecrit l’histoire!! 8. An In demselben wetten Annoncen aller Art gegen 1| Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Vcrlagshandlung. Ein junger Mann, welcher auf einer preußischen Universität durch regelmäßige, klassisch-philologische und hebräische Studien für das höhere Lehrfach sich gebildet hat, sucht eine passende Anstellung. Portofreie Anfragen unter Chiffre N—d wird die Expedition dieses Blattes besorgen. Der Herr Jissachar den Jitzchak, welcher in No. 33. dieser Zeitung unter der Aufschrift „An meine Zeitgenossen" ein Buch verspricht, welches die wichtigsten Streitpunkte im gegenwärtigen Judenthume, besonders aber dessen Verhältniß zum Christenthume beleuchten soll möge ein, schon vor einem Jahre erschienenes höchst in-

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