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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-09-24 · Heft 39 (24.9.1842) · p. Seite 583

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 39 (24.9.1842)
Date
1842-09-24
Page
Seite 583 (sequence 11)
Language
German
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583 ganze Welt hinein posaunte, das sollte bis vor Kurzem von dem Lehrsitze nachklingen und die Gemeinde erbauen. Dazu kam denn die gedankenlose Nachbeterei und die Heuchelei der opeca operata einer obstrusen Observanz, so daß die Bermuthung nicht fern liegt man habe die alte Synagoge absichtlich in ihre Verdumpfung zurückbringen und sie also sich durch sich selbst zerstören lassen wollen, um irgend einem andern Wolfe im Schafspelze in die Hände zu arbeiten, für den auch die übrigen nebelnden Mystiker und Symboliker seit lange werkthätig gewesen sind. Drum hütet euch, ihr Brüder, denn ihr seid gewarnt, Nehmt euch in Acht; sonst hat der Jäger euch umgarnt, cf. Levit. XXIV, 15. 16. Deuteron. XIII, 2. XVIII, 20. St. Geschichte. (Aus dem neunten Jahresberichte des historischen Vereins für Mittelfranken. 1839.) „Ueber die ersten Niederlassungen der Juden in Mittelfranken." Mitgetheilt von I. M. Fuchs, Professor in Ansbach. (Fortsetzung.) Beleg e"). Ansbach. Der erste Bürgermeister der Stadt Ansbach, Herr Endres, hat über die ersten Ansässigmachungen von Israeliten in genannter Stadt einen sehr interessanten Bericht mitgetheilt, welchen wir in seinen Hauptmomenten bekannt machen. Die magistratische Registratur ist im Besitz von Akten über die Judenverhältnisse, welche die Nachrichten, die Fischer, in seiner Geschichte und Beschreibung der Stadt Ansbach, Abschn. XIV. S. 168 über die ersten Ansiedelungen der Israeliten in hiesiger Stadt gegeben hat, näher bestimmen. Durch ein Ausschreiben der markgräftichen Regierung von 27. März 1564 wurden alle Aemter aufgefordert, *) Wir theilen von diesen Belegen nur die interessantesten mit. Re da kt. die in ihrem Amtsbezirk befindlichen Juden Vorkommen zu lassen, Abschriften von ihren Freiheitsbrieftn zu nehmen, und diese Abschriften unverzüglich einzusenden; wenn ein Amt keine Juden haben würde, solle dieß ebenfalls gemeldet werden, es solle ferner kein Amt einen Juden in seinen Amtsbezirk einkommen lassen und wissentlich gedulden. Hierauf berichteten unter dem 2. Juni 1564 Bürgermeister und Rath: ,,Oas wir hie Inn der Statt kheine wissentliche Zünden haben auch sonst uff vnsern und gemeinen Statt „Guethecn kheine leiden und gedulden ausserhalb was „je zu Zeiten uff den Jar und Wochenmerkthen „wnd.sich von Frembden Juden zutrept, die „wöchentlich ab- und zuziehen." „Was sie aber für Freiheitsbrief oder von weme „dieselbigen sie haben, ist vns vnbewußt." Hierdurch ist also aktenmäßig festgestellt, daß im Jahre 1564 noch keine Juden in hiesiger Stadt waren, wol aber daß fremde Juden von Zeit zu Zeit in die Stadt kamen und besondersauf den Jahr- und Wochenmärkten Verkehr trieben. In den Lichtmeßsteueranlagsregistern (sie gehen bis in das 15. Jahrhundert zurück), oder in den Anlagsregistern über eine Art Gemeindeumtage hiesiger Stadt, Lichtmeßsteuer genannt — finden sich zum erstenmal in den Registern von 1642 unter den am Schluffe vorgetragenen, „Eingeflohene Bawers und andere Leüth" ganz am Ende zwei Juden aufgeführt, wie folgt: Mosch Jud Schmul Jud. Im Register von 1643 finden sich beide wieder so vorgetragen : 3 fl. Mosch, Jud. 3 fl. Schmul, Jud. Im Register von 1644 findet sich blos: 3 fl. Mosch Judt, verzeichnet; eben so in den Registern von 1645 und 1646. In dem Lichtmeßsteueranlagsregister von 1647 sind wieder unter der oben bezeichneten Rubrik am Schluffe vorgetragen: 3 ff. Mosch Jud, und so noch 6 andere, und so findet man ferner in den spatem jährlichen Registern bald mehr bald weniger Juden dieser Art ver-

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