Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 38 (17.9.1842)
- Date
- 1842-09-17
- Page
- Seite 566 (sequence 10)
- Language
- German
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56ß Reform erlebt hatte. Dieß Misverhältniß mußte täglich wachsen, täglich empfindlicher werden. Die Synagoge und der Synagogendienst traten in stets grelleren Widerspruch, mit den inneren religiösen Gefühlen ihrer Gemeindeglieder, beide waren zu fremd, zu schroff, zu obstrus geworden, so daß manche Herkommnisse selbst den hartnäckigsten, verbissensten Anhängern des Ueberlieferten zum Anstoß wurden, man erinnere sich nur des Bersteigerns der Mizwaus und des unheimlichen Kol-Nidre! Ward bereits in den größten Reichen des civilisirten Europas ein volles Bürgerrecht für die Juden in Anspruch genommen, und ward dieses in den am meisten politisch entwickelten verheißen, und selbst vollzogen, so befand man sich doch noch immer in der Art von Werthbestimmung dieses Bürgerrechts in einem leidigen Zrrthume. Bislang ward nämlich die Gewinnung des Bürgerrechts fälschlich für ein bloß weltliches Erwerbniß angesehen, da es doch in seinem wahrhaftigen Grunde und namentlich für den wahrhaften Juden ein rein sittliches, ein echt religiöses bezeichnet. Ehre und Schande, Selbstständigkeit und Unmündigkeit sind, wie alle .korrelate Begriffe, abhängig von einander; und so wie die kastenmäßig angeborne Ehre sank, mußte eben so gut die kastenmäßig angeborne Unehre sinken. Deshalb aber ist unsere Gewinnung des Bürgerrechts ein sittlich religiöses Ereigniß oder Desiderat (an leider! noch so vielen Orten des alten, heiligen römischen Reiches), weil es für uns die Ertheilung der vorenthaltenen Freiheit, die Anerkennung des Menschen in uns, und die Gewähr der persönlichen gleichen Achtung bedeutet. Die Gleichheit in bürgerlicher Sphäre ist nichts anders, als die gegenseitige Achtung der Geister; Ungleichheit in derselben ist Verachtung des Beeinträchtigten, Geringschätzung und Erniedrigung desselben, die jeden Menschenfreund empört und erbittert"). Die Restauration in ein uns lang entzogenes barbarisch entrissenes Recht, ist eine Sühne des beleidigten Genius der Humanität der sich nimmer ungestraft verachten läßt, *) Höchst beachtcnswerth sind in dieser Beziehung die Reklamationen der zahlreichen Judengemeinden Preußens gegen die befürchtete Aufhebung ihrer Verpflichtung zum Kriegsdienste. Corresp. und meist dreifach auf's Haupt des Beleidigers die Kränkung, die er an Schwächere übt, zurückfallen läßt. Es sind in der That die höchsten sittlichen Güter in der bürgerlichen Zurücksetzung angetastet und verletzt, nicht bloß der Genuß weltlicher Vortheile und irdischer Güter. Zudem band das barbarische Zeitalter an das Glaubensbekenntniß jene Unmündigkeit oder diese Vorrechte, und so wenn noch heute ein scheinbar verfeinertes Geschlecht, an derselben Handhabe den ganzen Menschen in der großen sittlichen Gemeinschaft fassen möchte, so weiß es in der That nicht was es thut, und erkennt mit den blöden Augen das neue Licht des Tages nicht. Eine blindgeborne germanische mittelalterliche Demagogie trieb es zu ihrem eigenen Schaden und zu ihrer eigenen Schande, und saß unversehens in denselben Fußeisen fest, die sie uns zugedacht hatte. Wohl dachten sich Rühs und Frieß nebst Hundt und Radvvsky ganz andere Resultate ihrer Volkshetzereien gegen uns; die Geschichte und die Philosophie hatte ihre mittelmäßige Jünger, die da verzweifelten auf geraden Wege ein ehrenwerthes Ziel za erlangen, erst ausgestoßen und geblendet, da singen sie an auf krummen Wegen zu versuchen, was ihnen der gerade verweigert hatte; aber der krumme Weg hat sie selbst in die angelegte Wolfsgrube geworfen. Jemehr nun aber die Handhaber jener alten, isosirenden Formen die Schuld tragen mußten theils der Abneigung einer sich verjüngenden Zeit gegen jene seltsamen und abentheuerlichen Formen; theils der eisernen Verklammrung mit dem abgelebten, mit den schon mumisizirten Gestalten des religiösen Lebens; desto mehr sank auch ihre Autorität und desto mehr stellte sich das Unausweichliche einer gründlichen Reform heraus. So war das Entstehen des Tempels gerechtfertigt, mochte man auch noch so sehr seinen Modus und sein Quäle in Frage stellen. Er war eben so gerechtfertigt dadurch, daß er wie^ einst Salomon — der König — des Heiligthums Thüren gegen die neue Welt aufschloß; wie vormals die Rabbinen gerechtfertigt waren, da sie ihre Synagogen gegen die Heidenwelt hermetisch zuschlossen. Das Judenthum machte in unserer Zeit abermals den Versuch, sich der großen Lebensfrage der Humanität thätig anzuschließen, und that mit diesem Versuche einen unendlichen Schritt vorwärts