Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 37 (10.9.1842)
- Date
- 1842-09-10
- Page
- Seite 551 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3225227-3225265--04659-3314262- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
551 „Seit dem Jahre 1840 hat in der hiesigen Gemeinde keine rituelle Ehescheidung, keine Chaliza Statt finden können; in vorkommenden Fallen haben die Parteien nach Hundsfeld, nach Dvhrenfurth, nach Neumarkt, oder sonst wohin reisen müssen, um dort von Privatleuten die rituellen Funktionen verrichten zu lassen. Ist ein solcher Zustand unserer aus 1200 Familien bestehenden Gemeinde, in der dritten Hauptstadt des preußischen Vaterlandes, würdig? besoldet unsere Gemeinde dafür ein Nabbinats- Kollegium, daß ihre Mitglieder in Hundsseid oder Dyhrenfurth die Vollziehung der Nitualhandlungcn zu erwarten haben?— Und selbst abgesehen von der Unwürdigkeit eines solchen Zustandes, erfordert auch die Unsicherheit solcher Privat-Scheidungen und Privat-Dispensationen die schleunigste Abhülfe. Wir haben oben nachgewiescn, daß über die in der hiesigen Gemeinde vorgenommcnen Ehescheidungen und Ehedispensalionen nur der Gemeinde-Beglaubigte Herr Eliasvn seit seiner Anstellung im Jahre 1828 ein rechtskräftiges Rabbinats-Registcr führt; vor 1828 ist ein solches nicht vorhanden; seit 1840 ist keine Ehescheidung und keine Chaliza in dieses Buch weiter eingetragen, da Herr Eliason bei auswärts vollzogenen Ritualhandlungen nicht assistirt. Wo sind nun die seitdem unter Mitgliedern der hiesigen Gemeinde statt gehabten Ehescheidungen und Ehedispensalionen eingetragen? durch welche glaubhafte Dokumente kannnach zehn, nach zwanzig Jahren in zweifelhaften Fällen die wirklich vollzogene Ehescheidung oder Chaliza bewiesen werden?" Der Bericht sagt noch: „Weil aber Herr R. Tiktin durch die Einreihung des Herrn Dr. Geiger in's Rabbinats-Kvllegium seiner länger als zwanzig Jahre behaupteten rabbinischen Alleinherrschaft sich verlustig sehen würde, macht er und sein Anhang die rein persönliche und lokale Angelegenheit zu einer Prinzipienfrage, zu einem „Kampfe um die Herrschaft zwischen zwei divcrgirenden theologischen Richtungen" (Entgegnung S. 9), um die ganze Schaar der altpolnischen Rabbiner und Schächter, von Lissa und Guttentag bis hinter Krakau hinaus, über uns kommen zu lassen. Aber glaubt denn' Herr R. Tiktin wirklich , daß wir auf Grund solcher 11 oder 20 oder 50 rabbinischer Bannbriefe uns werden ermächtiget halten, den rechtskräftig und lebenslänglich angestellten zweiten Rabbiner unserer Gemeinde seines Rabbinats-Amtes zu entsetzen? — Selten dürften Forderungen so sehr allen Rechtsbegriffen und Rechtsgrundsätzen Hohn gesprochen haben, als diejenigen, die Herr R. Tiktin und sein Anhang macht. Herr Tiktin will erstens, obgleich er ohne rechtskräftige Bestallung ist, lebenslänglich angestellt sein; er will zweitens, obgleich er aus den Statuten sein vermeintliches Recht herleitet, doch der Erfüllung der statutarischen Pflichten überhoben sein; und nun fordert er auch drittens noch, angeblich aus Gewissensskrupel, daß lediglich um seines Gewissens willen der statutarisch und lebenslänglich angestellte zweite Rabbiner seiner kontraktlichen rabbinischen Rechte verlustig gemacht werde (S. 16 seiner Schrift). Welcher Vorstand ihm diese Forderungen, namentlich die letzte, gewahren wird, wissen wir nicht: unsere Pflicht und unser Rechtsgefühl gestaltet uns keine solche augenscheinliche Rechtsverletzung." Zuletzt wird dieser Bericht als der letzte in dieser Sache bezeichnet. Merzig, 31. Juli. (Privatmitlh.) Das Bedürfniß eines neuen Gotteshauses hatte sich hier schon seit einigen Jahren fühlbar gemacht. Den unermüdlichen und uneigennützigen Bestrebungen des in unserer Mitte wohnenden edlen und gelehrten Herrn Moses Lövy gelang es denn auch, die Gemeinde zum Neubau einer Synagoge zu bewegen und der Plan hierzu ward alsbald entworfen. Eben so rasch ging es auch mit der Ausführung von Statten und durch die musterhafte Einigkeit unserer wackeren Gemeinde sehen wir jetzt den Wunsch, der seit lange schon die Herzen aller beseelte, erfüllt, und eine neue prachtvolle und würdige Synagoge steht jetzt auf einem freien geräumigen, eigends dazu erkauften Platze. Die Einweihung fand am 21. u. 22. d. Mts. statt. Eingeladen waren unser verehrter Herr Landrath und die übrigen Honoratioren der Stadt, welche sammtlich erschienen, außer der Geistlichkeit, und eine Masse Fremden strömte von nah und ferne herbei. Alles war belebt in dem Städtchen, und selbst der Himmel schien auf einmal sich zu entwölken und mild herabzulächeln auf die versammelte Menge. Nachdem um 12 Uhr unser würdiger Geistliche Herr k. Lövy in der alten Synagoge noch einige ergreifende Worte des Abschiedes gesprochen, die Gemeinde