Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 36 (3.9.1842)
- Date
- 1842-09-03
- Page
- Seite 537 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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537 hat, und daß diejenigen Gebete, welche er deutsch gesprochen hat, nicht unter die vorgeschriebenen gehören, deren Urtext hebräisch ist, sondern sie nur den in Form von Gebeten gesprochenen Eingang und Schluß seines Vortrages bilden, alle vorgeschriebenen Gebete aber, sowol vor als nach dem Vortrage, in hebräischer Sprache gehalten worden sind; jo ist klar, daß, nachdem der Gebrauch der deutschen Sprache bei den vorschriftsmäßigen Vortragen der Rabbiner als etwas Zulässiges, und Herkömmliches unbestritten und anerkannt ist, es unmöglich unter die verbotenen Neuerungen gerechnet werden kann, wenn nach der Meinung eines Einzelnen oder Einiger! in der Gemeinde der Redner zu viel oder zu wenig sich > der deutschen Sprache bedient, da weder durch Gesetz! noch durch Gebrauch ein bestimmtes Maaß dafür vorgej schrieben ist. Es würde zu den lächerlichsten Mißgriffen j führen, wenn die Staatsbehörden die ihnen obliegende! Wachsamkeit gegen Einführung von Neuerungen im jüdischen Gottesdienst auf die Aussprache einzelner Worte ausdehnen und in kleinliche Einzelheiten der bezeichneten Art eingehen wollten. Den gedachten Behörden, welchen das Wohl und folglich auch die sittliche Bildung der jüdischen Gemeinden, gleich denen der christlichen, am Herzen liegt, muß es vielmehr einerseits genügen, wenn jene Vorträge sich innerhalb der Lehren der jüdischen Religion halten, und es muß andrerseits willkommen sein, wenn zu diesen Vorträgen, welche an manchen Orten von unfähigen Rabbinern in verdorbenem Deutsch gehalten werden, die deutsche Landessprache beibehalten wird, weil nur durch den Gebrauch einer allen Gemeinde-Mitgliedern verständlichen Sprache, der Zweck dieser Vorträge erreicht werden kann. So wird es auch, wie unzählige gedruckte Reden unbestritten rechtgläubiger Rabbiner bezeugen, in allen wohlgeordneten jüdischen Gemeinden des Preußischen Staates gehalten, und nirgends verlautet, daß um den Gebrauch einzelner hebräischer Worte oder um die Quantität der Anwendung der deutschen Sprache gemakelt werde. ' Kaum einer Widerlegung werth ist, was Einzelne von Ihnen sonst noch als Neuerungen bezeichnet haben, nämlich: daß der Dr. Geiger während des von ihm gesprochenen Gebetes die Hände flach gefaltet und den Blick nach Oben gerichtet habe, und daß der Rock von polnisch-jüdischem Schnitt, welchen ec unter dem Gebetmantel getragen, von schwarzem Sammet gewesen sei, ingleichen er auch am Halse zwei weiße Leinwandläppchen getragen habe. So lange Sie nicht nachzuweisen vermögen, daß durch Gesetz oder Herkommen eine bestimmte Form für das Falten der Hände und Blicke der Rabbinen bei ihren Gebeten festgestellt sei, werden Sie sich wol Selbst überzeugen, daß es jeder Staatsbehörde unwürdig sein würde, wenn sie sich, Ihren persönlichen Wünschen gemäß, geneigt finden ließe, das von Ihnen Angeführte als eine verbotene Neuerung im jüdischen Gottesdienst zu betrachten. Eben so muß es als eine gesuchte Verdächtigung auffallen, wenn Sie einerseits zugestehen, daß eine bestimmte Amtstcacht für Rabbiner nicht existire, und andererseits doch den Stoff des Rockes, welchen der Dr. Geiger getragen, blos um deshalb als eine Neuerung bezeichnen, weil bisher die hiesigen Rabbiner nicht Röcke von Sammt getragen. Der ganze Umstand verdient um so weniger Rücksicht, als der Dr. Geiger jenen Vortrag lediglich als Gast gehalten hat, und noch gar nicht bestimmt ist, in welcher Tracht er künftig auflceten werde, wenn er in Folge der auf ihn gefallenen Wahl, wirklich hier als Rabbinats-Assefsoc cintritt, und als ferner Sie gar nicht ausgesprochen haben: in welcher Tracht Sie ihn, ohne Beunruhigung Ihres Gewissens, zu sehen verlangen. Sollten Sie hierüber wirklich begründete Wünsche hegen, so werden Sie doch erst dann Veranlassung zu einer Beschwerde haben, wenn Sie diese Wünsche dem Ober-Vorsteher-Kollegium werden ohne Erfolg vorgetragen haben. Es ist aber nicht wol einzusehen, welches Jntresse der Stoff des Rockes, in welchem der Dr. Geiger feine Vortrage hält, für diejenigen haben kann, die, wie die Mehrzahl von Ihnen, sich gar nicht zu derjenigen Synagoge halten, in welcher der rc. Geiger Vorträge zu halten berufen ist. Was endlich die weißen Leinwandläppchen anbelangt, so muß es ebenfalls als etwas Gesuchtes erscheinen, wenn Sie dieselben an dem Dr. Geiger als eine verbotene Neuerung bezeichnen, nachdem Sie dieselben niemals als solche betrachtet haben, obgleich sie von dem Kantor und dem übrigen Sänger-Personale der großen Synagoge stets getragen werden, auch viele Bildnisse alter Rabbinen früherer Jahrhunderte bezeugen, daß diese Läppchen zu der gewöhnlichen Rabbiner-Tracht gehören. Sollte sich aber wirklich, wie nicht zu vermuthen, ein Thn'l der hiesigen jüdischen Gemeinde in seinem Gewissen um deshalb durch diese Leinwandläppchen beunruhigt 36