Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 36 (3.9.1842)
- Date
- 1842-09-03
- Page
- Seite 532 (sequence 4)
- Language
- German
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532 ihre Nachfolger, die heute auf ihren Sitzen thronen und es ihnen gleichthun wollen, ignoriren selbst jene irrigen Bestrebungen, bedienen sich gern der Bibel nach Mendelssohn'scher Übersetzung und schicken ihre Kinder nicht blos in Schulen, sondern selbst in öffentliche, voy Nichtjuden geleitete. Und diese heutigen Pygmäen, unter ganz veränderten Umständen lebend, sollten nicht ernstlich darauf bedacht sein, in ihrer rabbinischen Wirksamkeit eine würdigere Aufgabe zu finden, als die ist, das ohnmächtige Händchen in das rollende Rad der Zeit hineinzustecken, als die, das Streben, der Religion ihre Wirksamkeit in unserer Zeit wieder zu verleihen, mit Poltern und Verketzerung anzufahren?" Hierauf weist Geiger den Vorwurf des Karaismus, so wie daß er jede Tradition verwerfe, ab, wohingegen es kraffer Unsinn ist, den ganzen Talmud für Tradition zu halten. Er führt hierüber Maimonides an: In der Einleitung zur Mischna sagt er: „der gesetzliche Inhalt des Talmud besteht aus fünf Bestandtheilen. Der erste enthalt die überlieferten Bibelerklärungen, der zweite überlieferte Satzungen, die nicht in der Bibel gesunden werden, der dritte spatere Satzungen, welche durch selbstständige Erörterung aufgefunden wurden und die daher streitig sind, der vierte enthält spätere Verordnungen und Einrichtungen, die auch zuweilen streitig sind, und der fünfte endlich umfaßt allmalig entstandene Gebrauches/' Noch bestimmter scheidet er das Strengbiblische von dem Rabbinischen in dem Kommentare zu Khelim 17, 12: „Ich will dir hier einen sehr wichtigen Grundsatz angeben (sagt er); Alles nämlich, was nicht in den Worten der Bibel ausdrücklich steht, heißt rabbinische Satzung. Darunter versteht man nämlich ein Dreifaches, die eigenen Bibelerklarungen der spätem Schriftgelehrtett, die überlieferten Satzungen und die spatem Anordnungen"")." Daffelbe pbfin trbaip» üiiö'nt ■praann pbnn (• pbnn ■»ro» ma?2b habin ",na *1728210 dm üa ibsn fcnaon *wi b^ naranniö •pv^ •'izr'bian bien D*wsbi niTTaii an ^-»a^n pbnsm mpibrra cmiasn an va*>72nn pbnm npibiro ans ■pa rrTasonm nmpn biDI« ^22 nbsnrvn bma «nia ^aa yb "narb warn (** ^nan72 a^ip* sr-nnn iiwba mtann Nb« na baia mrpiö biba^ ams7D m:872ia 'ab amaio mbaipTon mabnm moi-psn 172a amsno n**i na-in iimwm nirpnn nnaD^Dio ytpn 7« ^072 7100 i» sagt er Ln der Einleitung zum Mischne Tora und begründet die Verpflichtung, die talmudischen Anordnungen zu befolgen, nicht daraus, daß der Talmud vollständig traditionellen Inhalts, sondern daß ganz Israel darin übereingekommen sei, während spätere Anordnungen durch die Zerstreuung Israels nicht allgemein angenommen worden, daher auch nicht allgemein verbindlich seien"). Desgleichen spricht ec sich darüber bestimmt in dem zweiten Grundsätze seines Seftr Ha-Mizwot aus und an vielen andern Stellen seiner Werke. Darüber, daß er den Derasch als „ernstlich gemeinte" Auslegung der Talmud, anerkennt, führt er Nachmanides wider Maimonides an, der des letztem Ausgleichungsweise völlig verwirft. — Was nun den wesentlichsten Anklagepunkt, die Chaliza, betrifft, so erledigt er sich der Anklage folgendermaßen: „Ich sagte, die Chaliza, als eine Handlung, welche die Dispensation von der Schwagerehe erwirken solle, habe nun, nachdem das jüdische Gesetz die Schwagerehe nicht mehr zugebe, zumal wenn derSchwager bereits verheirathet sei, ihre eigentliche Bedeutung verloren und bestehe nur als ein alter Gebrauch fort. Dieser Gebrauch aber habe in manchen Fällen eine sehr nachtheilige Wirkung; wenn nämlich der Schwager gegen die Frau feindselig gesinnt sei, so verweigere er die Ehaliza und könne nicht dazu gezwungen werden, oder wenn der Schwager abwesend sei und man kenne seinen Aufenthaltsort nicht, so könne natürlich die Chaliza nicht vorgenommen werden, und die Frau müsse dann ihre Jugendblürhe dahin welken sehen, weil ein Gebrauch nicht vollzogen werden kann, der seine eigentliche Bedeutung verloren. Einem solchen Mißstande sollte abgeholfen werden, und die Abhülfe liege nahe. Es sei nämlich ein Grundsatz im Talmud: „wer. ein Weib sich aneignet, eignet es sich nach der Bestimmung der Gelehrten an." 2hp72 'pa-n «nsn« tinpan ba Von diesem Gesichtspunkte aus erklären die Talmudisten nicht nur manche Tauung von vorn herein für ungültig, wenn sie auch vollkommen bibelmaßig vollzogen wurde, sobald die spätem Bestimmungen dabei nicht in Anwendung kamen, (Jebamot '110 a. Baba ba tra^ri ■’baan 8*1722222 ibbn arnann ba (* 8^722222 amam am« bai bwn ana robb barnz^ *1N8 172222 yn ma bai bansr ba Drrb* la-oan pim md?2 ba-nü-’ baa ito 72272 8b 8i'22n : 2272221 Di-nrnaiaia