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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-08-27 · Heft 35 (27.8.1842) · p. Seite 527

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 35 (27.8.1842)
Date
1842-08-27
Page
Seite 527 (sequence 11)
Language
German
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527 merkung, wenn sie ihnen nöthig scheint. Hatte bei Herrn Tiktin wirklich ein Gewissensskrupel Statt gefunden, mich als Mitglied des Kollegiums zu diesen Funktionen hinzuzuziehcn — über dessen Grundlosigkeit ich mich später aussprechen werde, — dabei aber auch ein Streben, den Frieden der Gemeinde zu erhalten und herzustellen, so hätte er sich des Skrupels aus die einfachste Weise .entledigen können, wenn er neben mir noch alle die Personen mit eingeladen hätte, die ihm sonst zur Vervollständigung des Kollegiums genehm waren; er hätte dann ein Kollegium seiner Wahl gehabt, und ich hätte ihm als eine Nebenperson erscheinen können. Und wie viele andere Auswege noch hätten sich gefunden! Allein Herr Tiktin ging darauf aus, mich zu demüthigen, dem Vorstande recht klar zu beweisen, wie er deffen Handlungen für null und nichtig zu erklären sich nicht scheue, und er bestand darauf, diese Funktionen ohne mich vorzunehmen. Die ununterbrochen ausgestreute Saat des Unfriedens brach endlich giftschwanger hervor. Am 3. April d. I. fand die Beerdigung des seligen Herrn Heymann Oppenheim Statt. Das Testament sprach den Wunsch aus, daß die Mitglieder des Rabbinats-Kollegiums die Leiche begleiten sollten, was mir durch die Verwandten schriftlich angezeigt ward, und ihrerseits wurde der Wunsch durch den Vorstand hinzugefügt, daß ich eine Leichenrede am Grabe halte. Ich wußte nicht, ob Herr T. gleichfalls sprechen werde, sowie ich auch jetzt noch nicht weiß, ob er dazu aufgefordert war. Gern würde ich über das, was er sprach, den Schleier ziehen; allein Herr Tiktin zwingt mich durch seine „Darstellung" (S. 15) dazu, wenigstens Einiges aus seiner Rede zu erwähnen. „Manchem Lamden (Talmudgelehrten), sprach er nach Anleitung eines rabbinischen Ausspruches, den er aber nach seiner Weise ausführte, „stehe die Gelehrsamkeit wol an, manchem aber wieder nicht; denn ein Lamden, der nicht streng nach den Vorschriften des Talmuds lebe, sei schlimmer als ein Amhovrez (ein Unwissender). Manchem Reichen stehe sein Rcichthum wohl an, manchem aber nicht, wie den Reichen in unserer Zeit, die sich schämten fromm zu sein, in der Besorgniß, eö schade dies ihrem Kredit." In diesem Tone ging es fort. Diese und ähnliche Worte, in Gegenwart eines sehr zahlreichen Publikums verschiedener Ansicht gesprochen, oder vielmehr mit Leidenschaft ausgestoßen, unmittelbar vor einer Leichenrede, die ich nun halten sollte, waren sicherlich nicht geeignet, die Gemüther friedlich zu stimmen; ob sie überhaupt, und namentlich an diesem Orte, geeignet waren, überlasse ich den unparteiisch Urtheilenden. Es erfolgte, was erfolgen mußte. Als ich vortrat und zu sprechen begann, entstand ein Tumult und ein Geschrei, daß ich meine kaum begonnene Rede mit den Worten schloß: „Ich will die Ruhe des Tobten nicht stören, ziehe hin in Frieden!" Was weiter auf dem Fried Hofe erfolgte, habe ich nicht selbst mit angesehen, ist auch meines Amtes nicht zu berichten. Die Indignation über diesen Vorfall war aber eine allgemeine und tiefe; selbst der Bruder des als Haupturheber bezeichneten Individuums — der später ein Mitglied ward einer bald zu erwähnenden Kommission — hielt sich verpflichtet, mir sein Bedauern über diesen Vorfall schriftlich auszudrücken; er betheuerte, „die Kunde habe ihn wie ein Unglücksschlag getroffen, weil ein Name dabei betheiligt sei, der auch der seinige sei und seinem Bruder angehöre, dessen Vergehen jedoch nur in einer bis zur Unzurechnungsfähigkeit gesteigerten Verblendung bestehe." Was auf diesen Vorfall hin der Vorstand gethan, ist bekannt; um ähnlichen Vorfällen vorzubeugen, um seine Ueberzeugung auszudrücken, daß Herr Tiktin den Unfrieden genährt und so weit getrieben, suspendirte er die Amtswirksamkeit desselben." (Fortsetzung folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen Ngr. 0 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Wir gebrauchen für unser Comptoir- und Fabrikgeschäft in baumwollnen Bändern, Strickgarnen und Stcumpfwaaren einen Lehrling rechtlicher Eltern. Hauptbedingung ist gute Schulbildung, um ihn zum tüchtigen Arbeiter auszudilden. Magdeburg im August 1842. Jk. D. Paul und Philipps»». Bandsabrik.

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