Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 35 (27.8.1842)
- Date
- 1842-08-27
- Page
- Seite 521 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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521 Grundgesetz zu ändern, aber es wird dies nur ein Aufschub sein: der Triumph der guten Sache ist unzweifelhaft. Diese Sache ist bestimmt, überall zu triumphiren: denn die Finsterniß kann nicht dem Lichte widerstehen, das Vorurtheil der Wahrheit, der Aberglauben der Menschlichkeit, die Barbarei der Civilisation. Verharren Sie daher, mein Herr, verharren Sie muthig in dem edeln Kampfe, dem Sie sich geweiht, und mögen Ihre großherzigen Anstrengungen bald mit den eklatantesten Erfolgen gekrönt werden, damit die Religion aufhöre eine Quelle des Hasses und der Verfolgungen zu sein, und das allgemeine Band des Menschengeschlechtes werde, wie es der gewollt, von dem wir Alle, Juden und Christen, Alles haben, was wir haben und was wir sind! Empfangen Sie ff. Lipman. Frankreich. Paris, im August. Die Arch. isr. de Fr. enthalten einen sehr interessanten Aufsatz über die franz. Deputaten israel. Religion: Fould, Crömieux und Cerfberr, worin die Eigenthümlichkeiten und die verschiedene Stellung dieser drei Männer charakteristrt werden. Wir heben Folgendes hervor. Bekanntlich ist Benoit Fould von den Wählern zu St. Quentin nicht wieder gewählt worden, hingegen sein Bruder Achille Fould zu Tarbes. Ohne die hohe finanzielle Einsicht seines Bruders zu haben, ist dieser doch durch seine Banquier- und Handelsbeziehungen und durch sein großes Vermögen von Bedeutung in der Kammer. Er hat eine große Shawlfabrik in dem Depart., daS ihn gewählt, errichtet; überdies ist er Weltmann, Mitglied des Zockeyklubs, seine Pferde zeichnen sich in den Wettrennen aus. Herr Crömicux ist ausgezeichneter Advokat, seine Züge gewöhnlich., seine Haltung nachlässig, aber seine Beredtsamkeit ist mächtig, seine Rede bilderreich, seine Gluth hinreißend, sein Wissen tief, so daß er, wenn er begeistert ist, wahrhaft schön ist. Dieser neue Deputirte von ^Iiüteau-Oliinon scheint uns zu einer glänzenden Rolle in der Kammer bestimmt, die israelit. Angelegenheiten werden an ihm eine starke Stütze haben. Der Herr Oberst Max Cerfberr, Offizier der Ehrenlegion, früher Chef des Kabinets des Kriegsj Ministers, noch jetzt Sekretär der Kriegskommission,! ist der würdigste Repräsentant, den die Israeliten Frankreichs in der Kammer haben können. Ernst und kalt, von imponirender Gestalt, sein und verbindlich. Er wird einer jener guten Deputirten sein, welche in den Kommissionen die schwierigsten Arbeiten machen, und in die Urne das gewissenhafteste Votum legen. — Diese drei Deputirten repräsentiren würdig die Stellung der Israeliten in Frankreich: Fould repräsentiri die Finanzen und Industrie, Cremicux die Wissenschaften, Cerfberr die Armee und Administration. Fould ist konservativ, Crömieux gehört zu der monarchischen Opposition, Cerfberr zu der großen Fraktion der Kammer, der Royer-Collard eine so schöne Stellung gegeben, indem er sagte: Frankreich ist linkes Centrum. Gott sei Dank! kann man keinem dieser drei Deputirten den Vorwurf des Servilismus oder der systematischen Opposition machen. —. In den Synagogen haben Trauerfeierlichkeiten um Se. König!. Hoheit den Herzog von Orleans statt gefunden, auch haben die Konsistorien von Straßburg, Metz und Bordeaux Adressen an den König eingesandt. Deutschland. Hannover, I.August. (Privatmitth. Schluß.) 2) Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Juden, wie selbiger von den Ständen genehmigt. (Xij. Die vorangeschickten Motive, als unerheblich, lassen wir weg, so wie die von den Ständen unverändert angenommenen §§. des KabinetS-Entwurfs.) I. Allgemeine Bestimmungen. §. I. Die im Königreiche wohnhaften Juden haben, sofern es noch nicht geschehen, mit obrigkeitlicher Genehmigung einen bestimmten Familiennamen anzunehmen, welcher von ihnen und ihren Nachkommen in allen Verhältnissen zu führen ist. Den Namen bekannter Familien dürfen sie nicht annehmen. Die Führung einer bcsondcrn Handlungsfirma für Handlungsgeschafte ist nicht ausgeschlossen. §. 2. Sie haben bei Aufsätzen über Rechtsgeschäfte jeder Art, sowol was den Inhalt, als die Namensunterschcift anlangt, und bei Führung ihrer Handelsbücher sich der deutschen oder cincr andern lebenden Sprache und Schrift, so wie der christlichen Zeitrechnung zu bedienen.