Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1842)
- Date
- 1842-08-20
- Page
- Seite 511 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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511 recht in Niedexwerrn, Ehrlich in Schopfloch, vr. Schleßinger in Sulzbach den besten Beweis. — Das Wichtigste hätte ich bald vergessen, d. i. eine Warnung vor dem Ankauf eines Buches, das den Namen führt: „Die Juden unserer Zeit, eine gedrängte Darstellung ihrer religiösen und politischen Verhältnisse in den drei alten Erdrheilen von Bonaventura Meyer, Professor der orientalischen Sprachen. Rcgensburg 1842. Verlag von G. Joseph Manz." Ich habe nichts von dem Titel weggelassen, um sicherer zu sein, daß diese Abmahnung gegen Jrrrhum geschützt sei, denn wahrlich einen Steckbrief dürfte man über dieses Buch ausschreiben, wenn es eingesangen und nicht vielmehr ausgestoßen werden sollte. Als Kennzeichen trägt es offenbare Unwahrheiten an der Spitze. Der geehrte und gelehrte Verfasser schickt sein Büchlein in die Welt hinaus, damit es, wie er sagt, bezeuge, daß die moderne Weisheit glaubensloser Neuerung in ihrem Widerspruche gegen das alte von den Rabbinen überlieferte Mosaische (sic!) Gesetz alles Judenthum aushebe." Der Verfasser, der meist Persönlichkeiten berührt, mit lieblichen Mahrchen und judenfeindlichen Erzählungen seine Leser ergötzt, weiß von Baiern fast nichts mitzutheilen — o seine Diplomatik! — wogegen er uns von fünf Sekten in Rußland erzählt, worunter eine — hört, hört! — der Mittelstand, und eine der Handwerksstand bildet, und so fort. Doch wir müssen eine Aufrichtigkeit an dem Verfasser loben, und die ist, weil er es gar nicht verhehlt, daß er darum anrathe, die Israeliten sollten den von ihm angerühmten alten d. h. finstern Weg bewahren,weil er diesen Weg für den einzigen hält, aus welchem Israel zu der Ueberzeugung von der Wahrheit des Evangeliums geführt werden kann. Ob die alte Partei unter Israel sich mit dieser guten Absicht und Aussicht freue? — Ich will diese Frage nicht beantworten, glaube auch nicht, daß es überhaupt nöthig ist. Jedenfalls aber kann die Partei des Verfassers mit dem offenen Bekenntniß des Herrn Professors sich nicht freuen, da diese Mittheilung, nach ihrer Meinung, den frommen Absichten Eintrag thun könnte. Mainz, im Juli. (Privatmitth.) Auch hier gedachte man einen großen Vorschritt zu thun, da man einen Assistenten unsers Rabbinen, der zugleich das Predigeramt bekleide, so wie über den Kultus und insbesondere über die Schulen und den in denselben zu ertheilenden Religionsunterricht wache, engagirt hatte; aber unsere Hoffnung, einer besseren Zukunft entgegensetzen zu dürfen, ist leider! zu einer Steppe geworden! Wie es sich, wie es heißt, in Zukunft gestalten werde, halten wir uns zu berichten vor. In keinem Falle dürfte es so bleiben, insbesondere in Hinsicht des Religionsunterrichtes unserer Knaben, denn da sieht es erbärmlich aus; und Gott gebe, daß es bald anders werde und den Kindern endlich einmal die Bibeln nebst Uebersetzung von der Londoner Bibelgesellschaft wieder entrissen würden. Das ist der aufrichtige Wunsch eines jeden rechtschaffen denkenden Israeliten! — Hannover, 1. August. (Privatmitth.) Ich übersende Ihnen anbei zwei Schreiben der Ständeversammlung an das Königl. Kabinet. I) (No. 63) Vortrag an das Königl. Kabinet vom 15. Januar 1842 die Form des Juden-Eides betreffend. Bei Gelegenheit des, der allgemeinen Ständeversammlung gegenwärtig vorliegenden, die Rechtsverhältnisse der Juden betreffenden Gesetz-Entwurfs, haben die Landrabbinen vr. Adler hieselbst und Bodenheimer zu Hildesheim die Aufmerksamkeit der Stände wiederum auf die Nothwendigkeit einer Abänderung der Form des Juden-Eides gelenkt, wie solche in der Untergerichtsordnung vom 5. Oktober 1827*) „einstweilen und bis auf weitere Verfügung" beibehalten ist. Die beiden Bittsteller haben im Wesentlichen übereinstimmend, nachzuweisen gesucht, wie der Eid nach jüdischen gseligions- und Rechtsbegriffen zu beurtheilen sei, — wie ferner die Eidesformel der Uutergerichtsordnung diesen Grundsätzen auf keine Weise entspreche, — und welche Fassung und. Formen danach und nach den Anforderungen der Zeit und dem Vorgänge auswärtiger Gesetzgebungen, künftig anzunehmen sein möchten. Daß die jetzige, zum Theil aus mittelalterlichen Vorurtheilen hervorgegangene Form des Juden-Eides in der That an manchen Unzweckmäßigkeiten leide, *) Gesetzsammlung von 1827. Erst« Abtheilung p. 111.