Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1842)
- Date
- 1842-08-20
- Page
- Seite 510 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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510 Stadtraths läge. Die Einschließung des israel. Gottesackers, nach der Art, wie bei den übrigen Gottesäckern, würde nach dem Boranschlag, der uns vorgelegt worden, eine Summe von 4900 Fr. (1300 i Lhlr.) kosten. Wir schlagen vor, diese letztere Summe zu votiren." „Sitzung vom 25. Februar 1842. — Der Stadtrath nimmt die Bemerkungen der Budgctkommiffion an, eröffnet einen Kredit von 4900 Fr. und bestimmt, daß die Einschließung des israel. Gottesackers der der anderen Gottesäcker ganz gleich ausgeführt werde." Dies ist gewiß ein Beispiel, wie die Grundsätze der Gleichheit der vom Staate anerkannten Kulte in den Herzen der Franzosen zur Wirklichkeit und Wahrheit geworden. y. Deutschland. Aus Baiern, 29. Juli. (Privatmitth.) Die Leser Ihrer allgemein und weithin verbreiteten Zeitschrift werden sich wol noch der in diesen Blättern mitgetheilten oberstrichterlichen Entscheidung erinnern, welche, in einer Plenarsitzung zu einem allgemeinen Gesetze erhoben, den Beschluß enthält, daß die Bestimmung der Gerichtsordnung Kap. Xlll. H. 2. No. 7, gemäß welcher ein acceptirter Eid, im Falle der zur Ableistung des Eides sich Erbotene vor der Ablegung des JuramentS christlich gestorben, als erfüll! zu betrachten, aus jüdische Glaubensgenossen gegen Christen keine Anwendung finde. — Wie sehr diese Exception, wie jede andere in der Legislatur, an sich moralisch verwerflich ist, so dürfen wir doch das harte und Inhumane dieses Ausnahmsgesetzes weniger in der oberstrichterlichen Entscheidung, welche nichts anders sein will oder kann, denn eine gewissenhafte Interpretation der gesetzlichen Vorschrift, als vielmehr in dem Gesetze selbst suchen. Allein das ist überhaupt der Krebsschaden unseres Civilgesetzcs, daß an sich schon kein für ganz Baiern geltendes bestehet, sondern vielleicht 70 Provinzialrechte ihre Anwenoung haben, und daß diese wiederum besondere Ausnahmen, das eine mehr, das andere weniger, für die jüdischen Einwohner machen. — Auch materiell bringen solche Exceptionen den größten Nachtheil und bieten eine willkommene Fundgrube zur Aneignung ungerechten Guts dem Betrüger dar. Daher ist es erfreulich, daß in Beziehung aus das Anfangs ge- > nannte Gesetz der Möglichkeit eines materiellen Schai dens durch einen andern oberftrichterlichen Bescheid wenigstens einigermaßen vorgcbeuget und abgeholsen wurde. Es wurde nämlich (S. Blätter für Rechtsanwendung ic. VI. Bd. S. 249—256) der in Folge obgenannten Plenarbeschlusses gestellte Antrag: „daß, falls ein Jude vor Ableistung eines acceptirten Eides stürbe, der Eid für verweigert erachtet und demgemäß aus Entbindung von der Klage erkannt werden i soll" abgewiesen, und das schon in erster und zwei-! ter Instanz gegebene Erkenntniß, daß die Erben des Defunkten zur Ableistung des Haupteides in der Kredulitätsform zuzulassen seien, von der obersten Gerichtsstelle bestätigt. Wir wollen die Gründe, welche diesen Beschluß motiviren, nicht ansühren, da sie doch nur für das juridische Publikum vom Jnj treffe sind, während das Faktum selbst gewiß der Publicität werth erscheint. Aus Baiern, 2b. Juli. (Privatmitth.) Aus unserem Lande gibt es sowol über das religiöse als das politische Leben der Israeliten wenig zu berichten. Letzteres bewegt sich in dem alten eingeengten Geleise fort, ohne daß vor der Hand auch nur ein schwacher Strahl der Hoffnung auf eine baldige Erweiterung der Rechte, oder gar Gleichstellung im Staate und vor dem Gesetze schimmerte. Ersteres macht verschiedene und mitunter gar keine Bewegungen, so daß, je nach der Bildung und Gesinnung der Rabbiner, in einer Gemeinde die bessere Aufklärung Fortschritte, in einer andern Rückschritte zu machen veranlaßt wird. In Würzburg schaart sich wieder eine Zahl junger Leute um den Rabbiner, der nichts Geringeres im Sinne hat, als die alte Bacherim-Zunft wieder aus der Todtengruft heraufzubeschwören. In München hören die Rabbinatsprüfungen noch immer nicht auf, obwol es uns an unversorgten Kandidaten gar nicht fehlt. Allein diese Prüfungen machen keine Mühe, und Mancher, der sich jetzt ein Befähigungszeugniß zu schaffen weiß, hat die Hoffnung ob seines mangelhaften Studiums empfohlen und dem Besserunterrichtcten vorgezogen zu werden. Indessen ist in vielen Kreisen die Intelligenz der Gemeinden schon zu weit fortgeschritten, als daß solche Empfehlungen der Hyperorthodoxie sehr respeklirt werden. Davon geben die Wahlen, wie die des Dr. Adler in Kiffingen, Leb-