Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1842)
- Date
- 1842-08-13
- Page
- Seite 494 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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494 begangen sind. Hiernach also würden alle, an Gartenanlagen, Alleen und anderen, ihrem Zwecke nach nicht vorzugsweise zum Schlagen bestimmten Hölzern verübten Diebstähle nach den strengen Bestimmungen des gemeinen Diebstahls bestraft werden; ebenso Diebstähle an solchem Holze, welches sich der Ekgenthümer des Forstes schon durch Fällen, Sammeln, Zurichten gleichsam noch besonders angeeignet hatte." Es geht hieraus hervor, daß es keinesweges zu rechtfertigen ist, wenn die Holzdiebstähle und die aus ähnlichen Gesichtspunkten zu beurtheilenden Jagd-Kontraventionen (s. Staatszeitung vom 10. Mai 1841) ohne Weiteres aus der Gesammtsumme der Untersuchungen gestrichen werden. Aus den obigen Zahlenangaben geht aber hervor, daß nur etwa zwischen einem Drittheile und der Hälfte, also zwei von je fünf der letztgenannten Untersuchungen sul) d und e zu denen sub a b un& c hinzugerechnet zu werden brauchen, um für die jüdischen Untersuchungen ein numerisch richtiges Berhältniß herzustellen. Drittens werden die Verbrechen auf der vorliegenden Tabelle nur gezählt; ein Mord gilt hier ebenso als eine Einheit, wie eine Stempel-Defraudation. Das eigentliche Interesse hatte aber darin bestanden, zu erfahren , welcher Art die Verbrechen sind, die von einem bestimmten Theile der Bevölkerung vorzugsweise begangen werden, ob dieselben mit alten Gebrauchen, Sitten und Vorurtheilen, mit den Beschäftigungen des gewerblichen Verkehrs, oder mit einer rohen und verderbten Gemüthsart Zusammenhängen, ob daher durch gesetzliche Maßregeln, und durch welche, darauf eingewirkt werden und welchen Erfolg man sich von denselben versprechen könne? Immer wird es unmöglich sein, einen Maßstab für die Sittlichkeit aufzufinden; will man aber dem Ziele auch nur um einen Schritt näher rücken, so muß man die Verbrechen wagen, statt sie zu zahlen, man muß sie wagen, wie der menschliche Richter. Waage ist somit das Landrecht, Maaß und Gewicht die dort verordneten Strafen. Man addire die zuerkannten Gefangniß- und Geldbußen und sehe zu, welcher Theil auf die Juden kommt, oder, wenn man für dasselbe Berhältniß eine Anschauung im Durchschnitt gewinnen will, so befrage man die Personenlisten der Gefängnisse und gebe sich die Mühe, den Bestand an Gefangenen zu irgend einem bestimmten Abschnitt des Jahres, nach den Konfessionen abzusondern. Viertens werden bei der Eintheilung nach derReigionsverschiedenheit nur Untersuchungen, nicht Verurtheilungen aufgeführt. Die' Freisprechungen, sowol die absoluten, als die vorläufigen, verhalten sich aber zur Gesammtzahl der Untersuchungen wie 4 : 13, und es bleibt immer die Frage unbeantwortet, ob das allgemeine Berhältniß auch in Beziehung auf die Freisprechungen der einzelnen Konfessionen konstant bleibt? Vielleicht trifft dies bei den Juden nicht zu, weit es gerade bei denjenigen Verbrechen, die ihnen wahrscheinlich vorzugsweise zur Last fallen, bei Diebstahl, Betrug, Zoll- und Steuer- Defraudation, zumal auf Messen und Jahrmärkten, am häufigsten vorkommt, daß ganze Gesellschaften, von der öffentlichen Meinung in Anklagestand versetzt, zur Untersuchung gezogen und eine verhältnißmaßig größere Anzahl derselben freigesprochen wird, als dies bei anderen Verbrechen, namentlich den gegen die Person gerichteten, stattfi'ndet. Fünftens. Es giebt überhaupt nichts Gefährlicheres, als aus armseligen Zahlen, in denen kein Leben und kein Gedanke sich ausspricht, einen Rückschluß zu machen auf das Leben in seiner unendlichen Bewegung. Besonders gefährlich ist es, wenn die Zahlen einen Maßstab für sittliche Zustände abgeben sollen. Will man aus den amtlichen Listen beurtheilen, wie weit die Masse des Volkes von der Pest des Verbrechens angesteckt sei, so muß man auch die Personen in's Auge fassen. Wenn es sich z. B. herausstellte, daß sammtliche Verbrechen in jedem Jahre von denselben Personen begangen würden, so wäre ja der ganze übrige Theil der Bevölkerung rein und schuldlos. Schwierig freilich, aber gewiß unerläßlich ist eine solche Berechnung, wenn man nicht ganz und gar im Dunklen tappen will: über das Resultat derselben, namentlich für die einzelnen Konfessionen, laßt sich wol kaum eine begründete Vermuthung aufstellen. Um nun aber auch das Unzureichende der in Rede stehenden Tabellen von einer andern Seite darzuthun, bemerken wir, daß sich nach dem Ergebniß der vorliegenden Zahlen ein durchaus unerklärliches Uebergewicht der evangelischen über die katholischen Untersuchungen herausstellt. Denn während die katholische Bevölkerung der hier in Betracht kommenden Landestheile ungefähr den 2 : 327 Theil der evangelischen Bevölkerung ausmacht, so kommt doch auf denselben nur der 2 : 838 der eingelekteten Untersuchungen. Sechstens endlich wollen wir doch auch nicht unerwähnt lassen, wie unendlich viele Vergehen nicht vor den Richter kommen , die in der Waage der Sittlichkeit schwerer wiegen, als viele von denjenigen, die im Zuchthause