Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1842)
- Date
- 1842-08-13
- Page
- Seite 492 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3225227-3225261--04594-3314193- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
492 nisien übereinstimmen, welche die über diesen Gegenstand durch die Justizbehörden angestellten Prüfungen geliefert haben. Berlin, 10. Juni 1842. (gez.) Mühter. Wir halten uns verpflichtet, dies wichtige Dokument zur Widerlegung irriger Meinungen der Oeffemlichkeit zu übergeben. Die Aeltesten und Vorsteher der Judenschaft. Berlin, 26. Juli 1842. Denkschrift. Die v. Kamptzschen Jahrbücher für die Preußische Gesetzgebung theilen am Schluß eines jeden Jahrgangs Prozeß-Tabellen für die sammtlichen Provinzen der Preußischen Monarchie mit. Auf einer derselben, mit der Ueberschrist:! E. Uebersicht der Gesammtzahl der Angeschuldigten nach Geschlecht, Alter und Religion und nach den Resultaten des letzten Erkenntnisses bei den im Lause des Jahres .... bei den sammtlichen Ober- und Untergerichten des Preußischen Staates, mit Ausschluß der Rhein-Provinz und der Provinz Neu-Vorpommern, beendigten Untersuchungen ist auch die Zahl der gegen Juden eingeleiteten Untersuchungen aufgeführt. Wir ziehen die betreffenden Angaben der Jahrbücher für 1838 über die Ergebnisse des Jahres 1837 aus, weil wir die zu dieser Untersuchung erforderlichen statistischen Notizen aus dem Wecke: „Die Bevölkerung der Preußischen Staaten, nach dem Ecgebniß der zu Ende des Jahres 1837 amtlich aufgenommenen Nachrichten von I. G. H offmann, Direktor des statistischen Büreaus" entnommen haben. Die Resultate der Tabelle E. stellen sich folgendermaßen: Evanget. Kathol. Jüd. a) wirkliche Kriminal-Untersuchungen . 27,201 11,268 975 b) polizeimäßig geführte Untersuchungen . 16,185 3,611 231 c) Fiskalische Untersuchungen 12,603 4,921 791 55 989 19,800 1997 in Summa 77,786. Im ganzen Preußischen Staate bilden die Juden etwa den 77sten Theil der Bevölkerung; es kommt zunächst darauf an, die Verhaltnißzaht für die jüdische Bevölkerung der hier in Betracht kommenden 20 Gerichts-Departements aufzusinden. Obgleich die Ekntheilung des Staats nach Provinzen und Regierungen mit derjenigen nach Gerichts-Departements nicht ganz übereinstimmt, so müssen wir uns doch, dem Hoffmannschen Werke folgend, an die erstere Eintheitung halten. Keinenfalls ist die Abweichung so bedeutend, daß sie auf das Ergebniß unserer Forschung irgend einen Einfluß, ausüben könnte. Die Bevölkerung des Preußischen Staates betrug zu Ende des Jahres 1837 ...... 14,098,125 Hiervon ab die Rheinprovinz mit. 2,473,723 Stralsund.. 160,428 2,634,151 Bleiben. 11,463,974 In den v. Kamptzschen Tabellen ist die Bevölkerung angegeben, mit .... 11,423,094 Es ergiebtsichdahereinUnterschiedvonnur 40,880. Die jüdische Bevölkerung des Preußischen Staates betrug zu Ende des Jahres 1837 (pag-. 81.) 183,579 Hiervon ab die Rheinprovinz (p. 89.) 25,165 Stralsund. 184 25 349 158,2307 Es ergiebt sich demnach eine Verhaltnißzaht von 722.. Die Zahl der jüdischen Untersuchungen mit 724 multi- Plizirt, giebt. 144,782, während die Gesammtzahl der oben sub a, b, c aufgeführten Untersuchungen nur betragt . . 77,786. Das ungünstige Verhaltmß, das aus diesen Zahlen unwidersprechlich hervorzugehen scheint, hat denn auch zu der Folgerung Anlaß gegeben, daß die Juden eine verhaltnißmaßig größere Anzahl von Verbrechen begehen, als der christliche Theil der Bevölkerung. Bevor man aber dazu übergeht, die Gründe dieser Erscheinung aufzusuchen, dürste es gerathen sein, die Thatsache selbst nochmals einer gewissenhaften Prüfung zu unterwerfen. Wir haben dieselbe angestellt und getrauen uns, zu beweisen: daß die obigen Zahlen auf einer irrthümlichen Zusammenstellung beruhen, daß die aus denselben hergeleiteten Folgerungen falsch sind. Erstens. Der konfessionelle Unterschied kann überhaupt nicht als Eintheilungsgrund für die im Staate begangenen Verbrechen angesehen werden. Hier darf nur nach Berufsarten, d. h. nach solchen Parzellen gesondert werden, deren gleichartige Beschäftigung und Lebensstellung einen gleichartigen Reiz zum Verbrechen voraussetzen läßt. Die christliche Bevölkerung besteht zu drei Vier-