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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-08-13 · Heft 33 (13.8.1842) · p. Seite 489

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 33 (13.8.1842)
Date
1842-08-13
Page
Seite 489 (sequence 5)
Language
German
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489 hältnisse der mosaischen Glaubensgenossen - in den Herzogthümern einer näheren Erwägung Vorbehalten, und der frühere den Ständen vorgelegte Entwurf zur Verordnung für jetzt nicht zum Gesetze erhoben; dagegen auf diejenigen Erleichterungen in den öffentlichen und bürgerlichen Verhältnissen der Mosaiten, welche denselben ohne allgemeine Regulirung zu Theil werden können, sofort Bedacht genommen werden soll. Wem legen diese Worte nicht Zeugniß ab, der hochherzigsten Gesinnung unseres allgeliebten Königs, wem sind sie nicht sichere und heilige Bürgschaft einer noch schöneren Zukunft, wenn erst des Volkes Vorurtheil und falsches Interesse seinen Irrwahn abgelegt? Und unser Verfasser errörhet nicht in kurzen Worten zu berichten: „Der König nimmt seinen Vorschlag zurück? — Besehen wir nun das Stückchen Stadtbürgerrecht näher. „Demzufolge, heißt es in jenem Reskript weiter, haben Se. Majestät unter Anderm den Mitgliedernder hochdeutsch-israelitischen Gemeinde zu Altona die Befugniß zur Gewinnung des Bürgerrechts daselbst ertheilt, das frühere. Schutzgeld erlassen" rc. Jeder Unbefangene sieht leicht ein, daß jener ohne alle Beschränkung gegebene Passus nichts anders sagen will, als: die Juden Altona's werden hinführo dieselben Rechte gewinnen i. e. Habeft, die alle andern Bürger als solche genießen. Wo handelt es sich da um Stadtbürgerrecht, welche Beschränkung im Gesetze kann das Wort „Stückchen" rechtfertigen? Die Beschränkung liegt nur darin, daß das Gesetz nicht für die Herzogthümer, daß es nur einer Gemeine gegeben, daß überhaupt nicht ein Gesetz, daß ein Akt Königlicher Gnade uns diese Rechte verleihet. Dabei fallt sogar auch der erste« Theil jener Beschränkung dadurch weg, daß bereits früher manche jüdische Gemeinden der Herzogthümer ähnliche Rechte erhielten und sie noch besitzen; die allgemeine Regulirung war diesmal beabsichtigt. Daß gerade Altona jetzt dieses Recht erhielt, was beweist es Anders, als daß Se. Majestät der bei Seiner jüngsten Anwesenheit außer den öffentlichen sowol dem Oberrabbiner Ettlinger, als den Vorstehern der Gemeinde Privataudienzen ertheilte, sich von den befriedigenden Verhältnissen der Gemeinde überzeugte, daß Derselbe, wofür Er sich damals besonders interessirte, Synagogen-, Schul-, Kommunalwesen so geordnet fand, daß Er volle Anerkennung der Gemeinde und ihren Vertretern, durch die Verleihung jenes kostbaren Rechtes zu gewähren beschloß? Nein! volle Anerkennung zollen wir der erhabenen, weisen, ächt liberalen Gesinnung unseres Königs, begnügen uns wol mit dem jetzt Verliehenen, die Zukunft der Herzogthümer ganz der Königlichen Huld und Gerechtigkeit anheimstellend. Jenem Verfasser aber ist er anders — was wir nochmals sehr bezweifeln möchten — Altonaer oder überhaupt Holsteiner, wünschen wir zuerst etwas mehr Wahrheitsliebe, dann aber die erste Tugend des Bürgers — Patriotismus. Preußen. Trier, 20. Juli.' (Privatmitth.) Ich übersende Ihnen hiermit No. 191 der hiesigen Zeitung und bitte Sie den von mir verfaßten Aufsatz in derselben, überschrieben: „Stimme eines Israeliten" aus diesem sehr humanen Blatte") in Ihre geschätzte Zeitung aufnehmen zu wollen, und dieses um so eher, als dieser nur in einer etwas veränderten Form Anfangs für die letzt« bestimmt war, um aus den darin angegebenen Gründen aufzusordcrn, daß ein Verein zur Verbreitung unsrer Zeitungen und Schriften unter den Christen gegründet werde. — Wenn ich nicht irre, war in diesen Blättern schon einmal hiervon die Rede. Die eigene Erfahrung, besonders in neuerer Zeit, wo allenthalben so viel von uns gesprochen wird und wo ich oft Gelegenheit hatte, mit den verschiedensten christlichen Beamten und Kaufleuten Rücksprache zu nehmen, überzeugte mich noch mehr, als früher, von der unumgänglichen Nothwendigkeit eines solchen Vereines. Ihrer weisen Einsicht und Erfahrung überlasst ich es füglich am besten, den Plan zu einem solchen zu entwerfen und bekannt zu machen, da er gewiß von sehr großem Vortheil für »uns werden muß'"). Joseph Kahn, Oberrabbincc. *) Mit dem größten Danke muß ich hier öffentlich anerkennen, wie diese Zeitung schon seil langer und besonders in neurer Zeit sich mit der auscichtigstcn Theilnahme und Liebe unsrer Sache aunimmt und jedem Artikel, der zu unfern Gunst.» spricht, bereitwillig ihre Spalten öffnet. Möge noch besonbccs der sehr tüchtige und freisinnige Redakteur Herr Wallder hiefür unfern verbindlichsten Dank und den Segen Gottes empfangen. Einsender. ") Wir werden in Balde das Nähere besprechen. D. Redakt.

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