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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-08-13 · Heft 33 (13.8.1842) · p. Seite 488

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 33 (13.8.1842)
Date
1842-08-13
Page
Seite 488 (sequence 4)
Language
German
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488 don um die Judengaffen zog und bald die Ruhe wieder herstellte. Er sorgte auch für Lebensmittel, denn wir singen an Mangel daran zu leiden, weil der Pöbel jede Zufuhr verhinderte. Nun ist wieder alles stille, die Gewölbe sind wieder offen, und wir getrauen uns, jedoch nur des Tages, auszugehen. Aber welche traurige Stille! Juden und Christen sind niedergeschlagen, und bedauern und betrauern die Opfer des Aufruhrs, denn mehrere von den Juden leiden an den Folgen des Schreckens und der Mißhandlungen, und unter den Christen wurden vom Feuer des Militärs Mehrere verwundet und ein Weib blieb todt. Biele der reichsten Juden sind ausgewandert, und noch mehrere folgen ihrem Beispiele. Die Obrigkeit ist erbittert, und will streng gerecht, gerecht, aber strenge verfahren. Gebe Gott, daß solche traurige und wahrlich schreckliche Szenen sich nimmer und nirgend erneuern. Venedig, J5. Juli. (Schw. M.) In Mantua hat das kräftige Einschreiten der Behörde gegen die dort stattgchabten Erzesse zu Herstellung der Ordnung geführt, doch berichten Briefe von dort, daß die Erhitzung der Gemüther unter der christlichen Bevölkerung durch die Strenge, mit welcher die Untersuchung gegen die Ruhestörer geführt wird, neue Nahrung gewinne. Man ließe sich, so scheint cs, die Beschränkung der Exzesse gerne gefallen, wenn nur nicht nachgefragt würde „wer an dem Begangenen vorzugsweise Theil genommen. Viele Landlcute aus der Umgegend Mantua's, welche bei der Zerstörung von Landhäusern der Juden thätig waren, sind ebenfalls festgenommen worden und werden der unausbleiblichen Strafe so wenig entgehen, als wie die Haupt-Tumultuanten in der Stadt. Die jüdische Bevölkerung darf des kräftigsten Schutzes der Behörden sich überall versichert halten, und daraus, daß die begangenen großen Frevel nicht unbestraft bleiben, werden hoffentlich viele, die außerdem zur Wiederholung des Skandals geneigt sein dürsten, eine gute Lehre geschöpft haben. Gleichwol scheuen sich einige reiche Familien, die im ersten Schrecken zu uns gekommen sind, noch heute, nach Mantua zurückzukehren. Deutschland. Altona, 24. Juli. (Privatmitth.) Wenn der Verfasser der Privatmittheilung von hier, in No. 30 dieser Blätter, nicht etwa — was wir zu seiner Ehre und Rechtfertigung als gewiß annehmen — ein neidischer Nachbar, sondern ein wirkliches Mitglied der hiesigen Gemeinde wäre, dann müßten wir ihn?, abgesehen davon, daß er Thatsachen sowol, als Gesinnungen falsch und entstellt berichtet, des schnödesten Undankes zeihen. ,,Die Erwartungen, die wir gehegt, sind nicht in Erfüllung gegangen. Wir haben ein Stückchen Stadtbürgerrecht erhalten. Zugleich nimmt der König seinen Vorschlag an die Stände zurück." Welche Erwartungen der Herr Verfasser jener Mittheilung überhaupt gehegt, können wir freilich nicht wissen; so viel aber ist klar und deutlich an den Tag gelegt, daß Alles, was unter obwaltenden Verhältnissen gegeben werden konnte, uns durch jene Verordnung gegeben ist. Denn es ist zur näheren Würdigung des ganzen Thatverhältnisses nicht zu übersehen, daß unser allverehrter König der vorigen Versammlung unserer Stände bereits einen betreffenden Gesetzentwurf hatte vorlegen lassen, so umfassend und ausgedehnt, wie es von der anerkannten Liberalität Se. Majestät nicht anders zu erwarten war, und wie im eigentlichen Dänemark ähnliche Gesetze bereits bestehen. Die Stände beider Herzogthümer haben jenen Entwurf mit bedeutender Majorität entschieden zurückgewiesen. Verräth es nicht Mangel an jeglichem politischen Blick einer-, wie Engherzigkeit und Egoismus andrerseits zu fordern, ein freisinniger, volksthümlicher König solle die Stimme seiner Volksvertreter gänzlich unbeachtet lassen, weil dadurch unsere Privatinteressen, wenn auch ungerechter und vorurtheilsvoller Weise gelitten haben? Und giebt es nicht gerade den schönsten Beweis für die humane, hochherzige Gesinnung Se. Majestät, daß nichts desto weniger Derselbe schon jetzt nach Kräften für die Wohlfahrt Seiner jüdischen Unterthanen gesorgt? Als förmliche Unwahrheit müssen wir es bezeichnen, wenn jener Verfasser von einem „Stückchen Stadlbürgcrrecht, wie es die Portugiesen bereits haben," sowie davon spricht, daß „der König seinen Vorschlag zurucfntmmM' Die Verordnung besagt vielmehr ausdrücklich, daß „die allgemeine Regulirung der Ver-

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